DEVK ET-G Plus + Z-G

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Testergebnisse für DEVK ET-G Plus + Z-G

DEVK: ET-G Plus + Z-G Testurteil
Bewertung der Heil­praktiker­leis­tungen
gut (2,5) Fußnote: 1
Bewertung der Brillen­leis­tungen Fußnote: 2
befriedigend (3,4)
Bewertung der Zahn­ersatz­leis­tungen
befriedigend (3,1)

Produktmerkmale für DEVK ET-G Plus + Z-G

Unter­suchungs­programm
Unter­suchungs­programm Ergän­zungs­tarife - mit Beitrag nach Alter beim Ein­tritt 05/2017
Monats­beitrag
Monats­beitrag für Ein­tritts­alter 43 Jahre 29  Euro
Monats­beitrag für Kind 8 Jahre 7  Euro
Tarif­leis­tungen für Heil­praktikerbe­hand­lungen (Leis­tungs­bei­spiele)
Homöo­pathische Behand­lung (263 Euro) 192  Euro
Aku­punktur (834 Euro) 566  Euro Fußnote: 3
Tarif­leis­tungen für Brillen (Leis­tungs­bei­spiele) Fußnote: 2
Ein­stärken-Brillen (6 in 12 Jahren) 1800 Euro 930  Euro
Gleitsicht-Brillen (3 in 12 Jahren) 3600 Euro 465  Euro
Tarif­leis­tungen für Zahn­ersatz (Leis­tungs­bei­spiele)
Kassen­krone (290 Euro) Kassen­zuschuss 185 Euro 105  Euro
Krone (560 Euro) Kassen­zuschuss 185 Euro 224  Euro
Inlay (600 Euro) Kassen­zuschuss 46 Euro 0  Euro Fußnote: 4
Zahn­ersatz auf Implantat (3580 Euro) Kassen­zuschuss 437 Euro 1432  Euro
Wei­tere Tarif­leis­tungen
Naturheil­ver­fahren durch Ärzte Fußnote: 5 Ja‑Häkchen
Auslands­reise-Kranken­ver­sicherung mit Auslands­rück­trans­port Ja‑Häkchen
Hörgeräte Fußnote: 6 Ja‑Häkchen
Hilfs­mittel - ohne Hörgeräte (z.B. Roll­stühle, ortho­pädische Ein­lagen) Fußnote: 6 Ja‑Häkchen
Besonderheiten des Ver­trages
Besonderheiten des Ver­trages J

Legende

Sehr gut
sehr gut (0,5 - 1,5)
Gut
gut (1,6 - 2,5)
Befriedigend
befriedigend (2,6 - 3,5)
Ausreichend
ausreichend (3,6 - 4,5)
Mangelhaft
mangelhaft (4,6 - 5,5)
Ja‑Häkchen
ja
Nein‑X
nein

- = Entfällt.

So haben wir getestet

Besonderheiten des Ver­trags

A: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft unterliegt nicht der deutschen, sondern der Liechten­steiner Finanz­auf­sicht.

B: Ab Ein­tritts­alter 70 (voll­endetes Lebens­jahr) Einzel­fall­ent­scheidung des Ver­sicherers (Direktions­anfrage).

C: Ab Ein­tritts­alter 61 (voll­endetes Lebens­jahr) Einzel­fall­ent­scheidung des Ver­sicherers (Direktions­anfrage).

D: Mindest­ein­tritts­alter 55 Jahre (Senioren­tarif).

E: Höchst­ein­tritts­alter 59 Jahre.

F: Höchst­ein­tritts­alter 64 Jahre – es gilt das voll­endete Lebens­jahr.

G: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft kann den Ver­trag inner­halb der ersten drei Jahre kündigen.

H: Ab Ein­tritts­alter 51 Jahre ist generell die Erstellung eines Zahn­status auf Kosten des Antrags­stel­lers erforderlich.

I: Mindest­ein­tritts­alter 20 Jahre.

J: Die Ver­sicherungs­gesell­schaft kann den Zahn­tarif Z-G inner­halb der ersten drei Jahre kündigen.

Fußnote: 1
Für Kinder abweichend „befriedigend (3,2)“.
Fußnote: 2
Für Erwachsene ab 21 Jahren ohne Kassenanspruch.
Fußnote: 3
Für Kinder 390 Euro.
Fußnote: 4
Keine Kosten­erstattung für Inlays.
Fußnote: 5
Begrenzte Kostenerstattung für Naturheilverfahren, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt - einschließlich der verordneten Medikamente.
Fußnote: 6
Begrenzte Erstattung der über die Festbeträge der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehenden Kosten.
Stand:
01.03.2017