Ergänzungstarife - mit Beitrag nach Alter beim Eintritt 05/2017
Ihre für den Vergleich vorgemerkten Produkte
Ergänzungstarife - mit Beitrag nach Alter beim Eintritt 05/2017
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AE.3 Fußnote: 1
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Monatsbeitrag
- Monatsbeitrag für Eintrittsalter 43 Jahre:
- 21 Euro
- Monatsbeitrag für Kind 8 Jahre:
- 3 Euro
Bewertung der Heilpraktikerleistungen ausreichend (3,6) Bewertung der Brillenleistungen Fußnote: 2 ausreichend (4,0) Bewertung der Zahnersatzleistungen ausreichend (3,7) -
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Monatsbeitrag
- Monatsbeitrag für Eintrittsalter 43 Jahre:
- 6 Euro
- Monatsbeitrag für Kind 8 Jahre:
- 3 Euro
Bewertung der Heilpraktikerleistungen ausreichend (3,7) Bewertung der Brillenleistungen Fußnote: 2 ausreichend (4,1) Bewertung der Zahnersatzleistungen ausreichend (4,5) -
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Monatsbeitrag
- Monatsbeitrag für Eintrittsalter 43 Jahre:
- 6 Euro
- Monatsbeitrag für Kind 8 Jahre:
- 3 Euro
Bewertung der Heilpraktikerleistungen ausreichend (3,7) Bewertung der Brillenleistungen Fußnote: 2 ausreichend (4,1) Bewertung der Zahnersatzleistungen - -
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Monatsbeitrag
- Monatsbeitrag für Eintrittsalter 43 Jahre:
- 11 Euro
- Monatsbeitrag für Kind 8 Jahre:
- 1 Euro
Bewertung der Heilpraktikerleistungen ausreichend (3,7) Bewertung der Brillenleistungen Fußnote: 2 befriedigend (3,5) Bewertung der Zahnersatzleistungen - -
Legende
- Sehr gut
- sehr gut (0,5 - 1,5)
- Gut
- gut (1,6 - 2,5)
- Befriedigend
- befriedigend (2,6 - 3,5)
- Ausreichend
- ausreichend (3,6 - 4,5)
- Mangelhaft
- mangelhaft (4,6 - 5,5)
- Ja‑Häkchen
- ja
- Nein‑X
- nein
Reihenfolge: Nach Bewertung Bewertung der Heilpraktikerleistungen, bei gleichen Werten nach Alphabet.
- = Entfällt.
Besonderheiten des Vertrags
A: Die Versicherungsgesellschaft unterliegt nicht der deutschen, sondern der Liechtensteiner Finanzaufsicht.
B: Ab Eintrittsalter 70 (vollendetes Lebensjahr) Einzelfallentscheidung des Versicherers (Direktionsanfrage).
C: Ab Eintrittsalter 61 (vollendetes Lebensjahr) Einzelfallentscheidung des Versicherers (Direktionsanfrage).
D: Mindesteintrittsalter 55 Jahre (Seniorentarif).
E: Höchsteintrittsalter 59 Jahre.
F: Höchsteintrittsalter 64 Jahre – es gilt das vollendete Lebensjahr.
G: Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre kündigen.
H: Ab Eintrittsalter 51 Jahre ist generell die Erstellung eines Zahnstatus auf Kosten des Antragsstellers erforderlich.
I: Mindesteintrittsalter 20 Jahre.
J: Die Versicherungsgesellschaft kann den Zahntarif Z-G innerhalb der ersten drei Jahre kündigen.
- Fußnote: 1
- Der Tarif kann auch von Heilfürsorgeberechtigten abgeschlossen werden.
- Fußnote: 2
- Für Erwachsene ab 21 Jahren ohne Kassenanspruch.
- Stand:
- 01.03.2017