Testergebnisse für Inter APP
Inter: APP Fußnote: 2 | Testurteil |
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Bewertung der Heilpraktikerleistungen
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gut (1,9) |
Bewertung der Brillenleistungen
Fußnote: 1
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gut (2,0) |
Bewertung der Zahnersatzleistungen
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- |
Produktmerkmale für Inter APP |
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Untersuchungsprogramm | |
Untersuchungsprogramm | Ergänzungstarife - Beitragsänderungen mit dem Alter 05/2017 |
Altersabhängiger Monatsbeitrag | |
Monatsbeitrag für Alter 43 Jahre | 71 Euro |
Monatsbeitrag für Alter 58 Jahre | 86 Euro |
Monatsbeitrag für Alter 73 Jahre | 95 Euro |
Monatsbeitrag für Kind 8 Jahre | 36 Euro |
Tarifleistungen für Heilpraktikerbehandlungen (Leistungsbeispiele) | |
Homöopathische Behandlung (263 Euro) | 192 Euro |
Akupunktur (834 Euro) | 566 Euro |
Tarifleistungen für Brillen (Leistungsbeispiele) Fußnote: 1 | |
Einstärken-Brillen (6 in 12 Jahren) 1800 Euro | 1800 Euro |
Gleitsicht-Brillen (3 in 12 Jahren) 3600 Euro | 1200 Euro |
Weitere Tarifleistungen | |
Naturheilverfahren durch Ärzte Fußnote: 3 | Ja‑Häkchen |
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen Fußnote: 4 | Ja‑Häkchen |
Reiseimpfungen Fußnote: 5 | Ja‑Häkchen |
Lasik Fußnote: 6 | Ja‑Häkchen |
IGeL Fußnote: 7 | Ja‑Häkchen |
Arzneimittel Fußnote: 8 | Ja‑Häkchen |
Arzneimittel-Zuzahlungen Fußnote: 9 | Ja‑Häkchen |
Hilfsmittel-Zuzahlungen Fußnote: 10 | Ja‑Häkchen |
Heilmittel (z.B. Massagen) Fußnote: 11 | Ja‑Häkchen |
Heilmittel-Zuzahlungen Fußnote: 12 | Ja‑Häkchen |
Fahrtkosten bei Gehunfähigkeit Fußnote: 13 | Ja‑Häkchen |
Gesundheitskurse (z.B. Rückengymnastik) Fußnote: 14 | Ja‑Häkchen |
Legende
- Sehr gut
- sehr gut (0,5 - 1,5)
- Gut
- gut (1,6 - 2,5)
- Befriedigend
- befriedigend (2,6 - 3,5)
- Ausreichend
- ausreichend (3,6 - 4,5)
- Mangelhaft
- mangelhaft (4,6 - 5,5)
- Ja‑Häkchen
- ja
- Nein‑X
- nein
- = Entfällt.
Besonderheiten des Vertrags
A: Die Versicherungsgesellschaft unterliegt nicht der deutschen, sondern der Liechtensteiner Finanzaufsicht.
B: Ab Eintrittsalter 70 (vollendetes Lebensjahr) Einzelfallentscheidung des Versicherers (Direktionsanfrage).
C: Ab Eintrittsalter 61 (vollendetes Lebensjahr) Einzelfallentscheidung des Versicherers (Direktionsanfrage).
D: Mindesteintrittsalter 55 Jahre (Seniorentarif).
E: Höchsteintrittsalter 59 Jahre.
F: Höchsteintrittsalter 64 Jahre – es gilt das vollendete Lebensjahr.
G: Die Versicherungsgesellschaft kann den Vertrag innerhalb der ersten drei Jahre kündigen.
H: Ab Eintrittsalter 51 Jahre ist generell die Erstellung eines Zahnstatus auf Kosten des Antragsstellers erforderlich.
I: Mindesteintrittsalter 20 Jahre.
J: Die Versicherungsgesellschaft kann den Zahntarif Z-G innerhalb der ersten drei Jahre kündigen.
- Fußnote: 1
- Für Erwachsene ab 21 Jahren ohne Kassenanspruch.
- Fußnote: 2
- Der Tarif kann auch von Heilfürsorgeberechtigten abgeschlossen werden.
- Fußnote: 3
- Begrenzte Kostenerstattung für Naturheilverfahren, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt - einschließlich der verordneten Medikamente.
- Fußnote: 4
- Begrenzte Kostenübernahme für Untersuchungen, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur bei einem konkreten Krankheitsverdacht übernimmt (auch außerhalb von Naturheilverfahren).
- Fußnote: 5
- Vollständige oder begrenzte Kostenerstattung für Schutzimpfungen vor Auslandsreisen.
- Fußnote: 6
- Begrenzte Kostenerstattung für eine Sehschärfenkorrektur mittels Lasertechnologie.
- Fußnote: 7
- Begrenzte Kostenerstattung für ambulante privatärztliche Behandlungen (das heißt für individuelle Gesundheitsleistungen allgemein – ohne Einschränkung auf ganz bestimmte ärztliche Leistungen wie zum Beispiel Vorsorgeuntersuchungen).
- Fußnote: 8
- Begrenzte Kostenerstattung für ärztlich verordnete, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (auch außerhalb naturheilkundlicher Behandlungen), die die Gesetzliche Krankenversicherung für Erwachsene nicht übernimmt.
- Fußnote: 9
- Vollständige oder begrenzte Erstattung der gesetzlichen Zuzahlung für Erwachsene (10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Arzneimittel).
- Fußnote: 10
- Vollständige oder begrenzte Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen für Erwachsene (10 Prozent, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Hilfsmittel).
- Fußnote: 11
- Begrenzte Erstattung der von der Gesetzliche Krankenversicherung nicht übernommenen Kosten.
- Fußnote: 12
- Vollständige oder begrenzte Erstattung der gesetzlichen Zuzahlungen für Erwachse (10 Prozent und eine Gebühr von 10 Euro je Verordnung).
- Fußnote: 13
- Vollständige oder begrenzte Erstattung der Selbstbeteiligung bei Fahrten/Transporten zur ambulanten Behandlung (10 Prozent, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro je Fahrt).
- Fußnote: 14
- Begrenzte Erstattung der Kosten.
- Stand:
- 01.03.2017