
Eigentümergemeinschaft. Besonders oft streiten Eigentümer über Baumaßnahmen und darüber, wer diese bezahlt. Auch gern Anlass für Ärger: Lärm, Tierhaltung oder Rauchen. © Thomas Kuhlenbeck / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Wir zeigen, wie sie funktioniert und worauf Sie als Wohnungskäufer achten sollten.
Wohnungseigentümer sind Teil eines Kollektivs. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile. Ist zum Beispiel das Dach kaputt, steht keiner allein da. Ein Hausverwalter kümmert sich im Auftrag aller Wohnungseigentümer um die Reparatur und die Kosten trägt die Gemeinschaft. Kommt es dagegen zum Streit, etwa weil ein Eigentümer lautstark musiziert, ist es schnell vorbei mit dem freundlichen Gruß im Hausflur. Das kann die Lebensfreude erheblich einschränken. Das sollte jedem klar sein, bevor er sich auf das „Abenteuer Wohnungseigentum“ einlässt.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären, welche Rechte und Pflichten Sie als Eigentümer haben, was Sie über Eigentümerversammlung, Hausgeld und Verwaltung wissen sollten – und welche Fallstricke es zu beachten gilt.
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Sie schreiben für Selbst-Verwalter:
"Lassen sich Eigentümer ohne Bezahlung auf den Verwalterjob ein, sollten sie darauf drängen, dass die Gemeinschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung („D&O-Police“) abschließt und bezahlt. Professionelle Verwalter haben in der Regel so eine Versicherung."
Das ist nicht richtig. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist gesetzlich für gewerbliche Verwalter vorgeschrieben.
Im Übrigen sollte vielleicht klar gestellt werden, dass schon jetzt kleinere Gemeinschaften kaum noch Verwaltungen finden. Fachkräftemangel Aufwand und Anspruchsdenken nehmen immer mehr zu. Jede gesetzliche Änderung führt zu hohem Aufwand bei den Verwaltern, die Halbwertszeit der Regeln ist ungewiss und führt zu hohem Beratungsaufwand. Stichwort Gasthermen z.B.
Eine Selbstverwaltung ohne entsprechende Qualifikation ist kaum möglich, der Aufwand für die notwendige IT und Software kaum finanzierbar und der Streit am Ende vorprogrammiert.
Die Hausverwaltung unserer Wohnungseigentümergemeinschaft Consigma Hausverwaltungen GmbH hat die Gelder für die Erhaltungsrücklage in Form von Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH angelegt. Jetzt kommen Zweifel auf, ob die Gelder dort sicher angelegt sind. siehe https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/immobilien-hausverwaltungen-weg-anleihen-100.html Als Wohnungseigentümer einer WEG sollte man dem Verwalter klare Anweisung geben wie und wo er die Erhaltungsrücklage anlegt!
@BescheuerteRegeln: Sie haben recht: es muss heißen 0,04 (ohne Prozent) oder 4 Prozent. Danke für den Hinweis. Wir haben den Text geändert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.
"Gehört zur Wohnung etwa der Miteigentumsanteil 40/1000, trägt der Eigentümer 0,04 Prozent der laufenden Kosten."
Ist das korrekt? Beträgt der Anteil in diesem Beispiel nicht 4,0%?
Kommentar vom Autor gelöscht.