Eigentums­wohnung Ihre Rechte in einer Eigentümer­gemeinschaft

Datum:
  • Text: Michael Sittig, Eugénie Zobel-Varga
Eigentums­wohnung - Ihre Rechte in einer Eigentümer­gemeinschaft

Eigentümer­gemeinschaft. Besonders oft streiten Eigentümer über Baumaß­nahmen und darüber, wer diese bezahlt. Auch gern Anlass für Ärger: Lärm, Tierhaltung oder Rauchen. © Thomas Kuhlenbeck / Jutta Fricke Illustratoren-Agentur

Wer eine Eigentums­wohnung kauft, wird Teil einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG). Wir zeigen, wie sie funk­tioniert und worauf Sie als Wohnungs­käufer achten sollten.

Wohnungs­eigentümer sind Teil eines Kollektivs. Das hat Vorteile, aber auch Nachteile. Ist zum Beispiel das Dach kaputt, steht keiner allein da. Ein Haus­verwalter kümmert sich im Auftrag aller Wohnungs­eigentümer um die Reparatur und die Kosten trägt die Gemeinschaft. Kommt es dagegen zum Streit, etwa weil ein Eigentümer laut­stark musiziert, ist es schnell vorbei mit dem freundlichen Gruß im Hausflur. Das kann die Lebens­freude erheblich einschränken. Das sollte jedem klar sein, bevor er sich auf das „Abenteuer Wohnungs­eigentum“ einlässt.

Die Rechts­experten der Stiftung Warentest erklären, welche Rechte und Pflichten Sie als Eigentümer haben, was Sie über Eigentümer­versamm­lung, Hausgeld und Verwaltung wissen sollten – und welche Fall­stricke es zu beachten gilt.

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  • Superhelli am 26.07.2024 um 17:05 Uhr
    Ergänzung

    Sie schreiben für Selbst-Verwalter:
    "Lassen sich Eigentümer ohne Bezahlung auf den Verwalterjob ein, sollten sie darauf drängen, dass die Gemeinschaft eine Vermögens­schaden-Haft­pflicht­versicherung („D&O-Police“) abschließt und bezahlt. Professionelle Verwalter haben in der Regel so eine Versicherung."
    Das ist nicht richtig. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist gesetzlich für gewerbliche Verwalter vorgeschrieben.
    Im Übrigen sollte vielleicht klar gestellt werden, dass schon jetzt kleinere Gemeinschaften kaum noch Verwaltungen finden. Fachkräftemangel Aufwand und Anspruchsdenken nehmen immer mehr zu. Jede gesetzliche Änderung führt zu hohem Aufwand bei den Verwaltern, die Halbwertszeit der Regeln ist ungewiss und führt zu hohem Beratungsaufwand. Stichwort Gasthermen z.B.
    Eine Selbstverwaltung ohne entsprechende Qualifikation ist kaum möglich, der Aufwand für die notwendige IT und Software kaum finanzierbar und der Streit am Ende vorprogrammiert.

  • siriustag21 am 30.11.2023 um 16:03 Uhr
    Hausverwaltung klare Weisung zu Erhaltungsrücklage

    Die Hausverwaltung unserer Wohnungseigentümergemeinschaft Consigma Hausverwaltungen GmbH hat die Gelder für die Erhaltungsrücklage in Form von Anleihen der DR Deutsche Rücklagen GmbH angelegt. Jetzt kommen Zweifel auf, ob die Gelder dort sicher angelegt sind. siehe https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/immobilien-hausverwaltungen-weg-anleihen-100.html Als Wohnungseigentümer einer WEG sollte man dem Verwalter klare Anweisung geben wie und wo er die Erhaltungsrücklage anlegt!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.11.2023 um 14:31 Uhr
    Prozentrechnung

    @BescheuerteRegeln: Sie haben recht: es muss heißen 0,04 (ohne Prozent) oder 4 Prozent. Danke für den Hinweis. Wir haben den Text geändert und bitten, den Fehler zu entschuldigen.

  • BescheuerteRegeln am 19.11.2023 um 12:53 Uhr
    Prozentrechnung

    "Gehört zur Wohnung etwa der Miteigentums­anteil 40/1000, trägt der Eigentümer 0,04 Prozent der laufenden Kosten."
    Ist das korrekt? Beträgt der Anteil in diesem Beispiel nicht 4,0%?

  • dreamerkiwi am 30.10.2023 um 21:28 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.