
Neuer Anbieter, alte Nummer. Wer nach dem Anbieterwechsel stressfrei mit derselben Handynummer weitertelefonieren möchte, muss sich um die Rufnummernportierung kümmern. © Westend61 / Daniel Ingold
Ihre Mobilfunknummer gehört Ihnen. Wenn Sie den Anbieter wechseln, haben Sie einen Rechtsanspruch, sie mitzunehmen. Das gilt auch für Prepaid-Tarife. So gehen Sie vor.
Das benötigen Sie für den Umzug der Handynummer
- Eine alte Rechnung oder einen Online-Zugang für Ihren aktuellen Mobilfunkvertrag. Ihre Kundendaten, etwa Name und Adresse, müssen dort korrekt hinterlegt sein.
- Kundennummer
- Mobilfunkvertrag des neuen Anbieters
- Eventuell: Kündigungsbestätigung Ihres alten Vertrags
Schritt 1: Wechseltermin festlegen
Sie können während der Laufzeit eines Vertrags, zum Vertragsende oder auch noch später Ihre Rufnummer kostenfrei zu einem anderen Anbieter übertragen. Laut Bundesnetzagentur muss Ihr alter Anbieter die Rufnummernmitnahme noch bis zu einem Monat nach Ende des Vertrags ermöglichen. Manche Mobilfunkfirmen bieten freiwillig längere Fristen an, häufig 90 Tage.
Falls Sie Ihre Nummer aus einem noch laufenden Vertag übertragen lassen möchten, ist ein sogenanntes Opt-in nötig. Damit beantragen Sie die Freigabe Ihrer Rufnummer und erhalten für Ihre „alte Sim-Karte“ eine neue Nummer.
Damit die Portierung unterbrechungsfrei funktioniert, empfehlen Anbieter wie die Telekom oder Vodafone die Rufnummernübernahme mindestens 14 Tage vorher zu beantragen.
Berücksichtigen Sie: Am Tag der Portierung darf Ihr Anschluss unterbrochen werden. Eine längere Unterbrechung wäre nur zulässig, wenn der neue Anbieter dies mit Ihnen vereinbart.
Schritt 2: Alten Vertrag kündigen
Kündigen Sie Ihren alten Vertrag fristgerecht. Den genauen Kündigungstermin finden Sie in Ihrem Mobilfunkvertrag, im Online-Account oder bei Laufzeitverträgen auf Ihrer Handyrechnung. Die Kündigungsfrist beträgt nach dem Ende der Erstvertragslaufzeit einen Monat. Wichtig: Beantragen Sie gleichzeitig mit der Kündigung die „Freigabe zur Rufnummernmitnahme“.
Bedenken Sie: Zahlreiche Mobilfunkunternehmen verkaufen Tarife mithilfe mehrerer Marken. Wechseln Sie die Mobilfunkmarke innerhalb desselben Unternehmens, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Mitnahme Ihrer Rufnummer. Schauen Sie deswegen bei einem Markenwechsel in die Bedingungen oder fragen Sie schriftlich nach. Hier ein Beispiel: Bei Klarmobil ist die Mitnahme der Rufnummern nur möglich, wenn Sie bei einem Wechsel innerhalb des Unternehmens künftig ein anderes Mobilfunknetz nutzen. Klarmobil bietet nämlich Tarife für mehrere Mobilfunknetze an. Bleiben Sie aber nach dem Wechsel im selben Netz, können Sie Ihre Nummer nicht mitnehmen.
Tipp: Die Stiftung Warentest testet regelmäßig Smartphones aller wichtigen Anbieter. In unserer Datenbank können Sie unter „Basisdaten“ unter anderem sehen, ob das Modell Ihrer Wahl über eine Dual-Sim-Funktion verfügt, also die Nutzung von zwei Sim-Karten in einem Handy ermöglicht. Gute Handys gibt es schon für weniger als 200 Euro.
Schritt 3: Neuen Vertrag abschließen
Sobald Sie die Kündigungsbestätigung haben sowie eine Verzichtserklärung beziehungsweise Freigabe für Ihre Rufnummer, können Sie einen neuen Vertrag abschließen. Wichtig: Geben Sie bereits bei Vertragsabschluss an, dass Sie Ihre Rufnummer behalten möchten. Dafür müssen Sie Ihre bisherige Rufnummer, den Namen des alten Anbieters, Ihre exakten Kundendaten sowie das gewünschte Portierungsdatum angeben. Manche Anbieter möchten hierzu die Kündigungsbestätigung sehen.
Bedenken Sie: Ihre Telefonnummer können Sie nur reibungslos mitnehmen, wenn die Daten von Neu- und Altvertrag exakt übereinstimmen.
Besonderheit beim Prepaid-Vertrag
Prepaid-Verträge haben keine feste Vertragslaufzeit. Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitzunehmen. Zur Portierung ist keine Kündigung des Vertrags erforderlich, sondern lediglich eine Freigabe der Nummer. Ihr Prepaid-Restguthaben können Sie sich auszahlen lassen – und zwar innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist: Nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres haben Sie dafür noch drei weitere volle Jahre Zeit.
Schritt 4: Portierung abwarten
Sie bekommen von Ihrem neuen Anbieter eine Bestätigung mit dem genauen Portierungstermin. Die eigentliche Portierung darf nur einen Tag dauern. Sie können dann die Sim-Karte aktivieren und wie gewohnt telefonieren.
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Diese Anleitung scheint mir nicht getestet. Ich empfehle aus mehrfacher Erfahrung:
Etwa 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist
Schritt 1: Portierungen scheitern oft an abweichenden/veralteten Kunden-Daten. Im Kundenportal beim alten Anbieter sicherstellen, dass auch die postalische Adresse aktuell ist. Viele Leute, die umziehen, unterlassen es, den Mobilfunkanbieter zu informieren. Dazu noch die exakte Schreibweise des dort hinterlegten Namens notieren ggf. berichtigen. Die Mailadresse sollte aktuell sein.
Schritt 2: Herunterladen einer Rufnummer-Freigabeerklärung des bisherigen Anbieters, ausfüllen und absenden. Mindestens 1 Woche, besser 2 Wochen warten, damit die Freigabeerklärung im System erfasst ist.
Schritt 3: Beim neuen Anbieter bei Vertragsabschluss Rufnummernübernahme anwählen, bisherigen Anbieter nennen und kündigen LASSEN. Die beiden Anbieter stimmen den genauen Vertragswechseltag ab. Da eine Rufnummer-Freigabeerklärung vorliegt, geht die Rufnummer problemlos mit.
@GitPush: Es ist sicherlich ungewöhnlich, gleichzeitig mit der Vertragsunterzeichnung die Kündigung zum Ablauf der 24monatigen Laufzeit auszusprechen; aus unserer Sicht jedoch zulässig und gültig. Sicherheitshalber sollten Sie jedoch Ihre Kündigung noch einmal per Einschreiben/Rückschein an den Telefonanbieter übermitteln. (dda)
Hallo allerseits, ich habe diesbezüglich eine Frage:
Beim Anbieter klarmobil habe ich meinen Kündigungswunsch zum Ablauf der Mindestlaufzeit (24 Monate) zusammen mit der Vertragsunterzeichnung abgeschickt.
Nach kurzem Anruf erklärt mir heute ein Servicemitarbeiter, dass nur Kündigungen anerkannt werden, die separat eingereicht werden und diese somit nicht beachtet wurde.
Ist das rechtlich so korrekt?
@danielgruber346: Beim Tod des Mobilfunkteilnehmers steht Erben ein Sonderkündigungsrecht nach 314 BGB zu. (maa)
Gibt es möglichkeiten den Handyvertrag eines Verwandten bei desen Todesfall auch zu kündigen ? Oder muss dieser trotzdem bis zum auslaufen bezahlt werden ?