Gewusst wie Bei einer Sammelklage anmelden

Datum:
  • Text: Christoph Herr­mann
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Gewusst wie - Bei einer Sammelklage anmelden

Musterklage durch Verbraucher­organisation. Betroffene können sich ohne Kosten und ohne Risiko dranhängen. © Getty Images / Hermann Mueller

Von Daten­schutz bei Tiktok bis Fern­wärmepreis bei E.on: Verbraucher können bei Sammelklagen nur gewinnen, es kostet sie nichts. Hier steht, wie es geht.

Im Namen von Verbrauchern können Verbände vor Gericht und die Recht vieler Betroffener durch­setzen. Die, um die es geht, können sich leicht beteiligen, online anmelden und ihre Rechte sichern. Dann brauchen sie selbst keine Rechts­anwälte zu beauftragen. Möglich macht das das Gesetz zur gebündelten Durchsetzung von Verbraucherrechten. Wir erklären, wie die Anmeldung funk­tioniert.

Tipp: In einem großen Über­blick haben wir für Sie alle laufenden Sammelklagen und ihren aktuellen Stand zusammen­gestellt.

Schritt für Schritt – das brauchen Sie

Wichtig sind zunächst Ihre Kunden­daten beim beklagten Unternehmen. Geht es nicht um Sie selbst, sondern um die Rechte Ihrer Kinder, kommt es darauf an: Sind Sie nicht allein sorgeberechtigt, benötigen Sie die formlose schriftliche Einwilligung des anderen Eltern­teils. Formulieren können Sie diese zum Beispiel so: „Ich willige ein, die Rechte meines Kinds zur Verbands­klage gegen Tiktok anzu­melden.“ Die Einwilligung muss bei der Anmeldung der Rechte vorliegen. Sie können sie nicht nach­holen.

So geht es konkret zu einer Anmeldung

Schritt 1: Gehen Sie auf die Webseite des Verbandsklageregisters. In der Tabelle suchen Sie die Sammelklage, die Ihre Rechte berührt. Wenn Sie Ihre Rechte in dem Fall geltend machen wollen, rufen Sie erst „8. Formulare“ und dann unter „--> Anmeldung zum Verbands­klage­register“ das Online-Formular auf.

Schritt 2: Geben Sie Ihre Daten oder die Ihres Kindes (pro Kind ein Formular!) als „Verbraucher“ ein. Betrifft die Anmeldung Ihr Kind, geben Sie unter „sons­tige Vertretungs­berechtigte“ Ihre Daten ein. Den anderen Eltern­teil und seine Einwilligung müssen Sie nicht erwähnen.

Schritt 3: Nennen Sie unter „Angaben zu Gegen­stand und Grund“ Kunden­nummer und/oder Nutzer­name beim beklagten Unternehmen. Beschreiben Sie, seit wann Sie oder Ihr Kind Kunde sind und um welche Rechte es Ihnen geht. „Angaben zur Höhe des Anspruchs“ und für Sie irrelevante Formular­felder können leer bleiben. Klicken Sie „Senden“.

So geht es nach der Anmeldung weiter

Die Bestätigung Ihrer Anmeldung kommt per Post. Bewahren Sie sie – falls nötig, zusammen mit der Einwilligung des anderen Eltern­teils – sicher auf. Jetzt brauchen Sie nur noch Geduld. Oft dauern Sammelklage-Verfahren Jahre. Schauen Sie von Zeit zu Zeit nach dem aktuellen Stand. Sie ­finden ihn stets hier auf dieser Seite. Nicht immer meldet sich das Gericht am Ende von sich aus. Je nach Konstellation müssen Sie sich noch einmal selbst kümmern.

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