Gesundheitsgutachten

Unser Rat

Gutachter. Erkundigen Sie sich über den Ihnen genannten Gutachter, zum Beispiel per Internet oder bei Ihrem Hausarzt. Passt Ihnen der Termin oder der Ort nicht oder haben Sie sonstige Bedenken, bringen Sie dies gegenüber dem Versicherer vor. Vielleicht wird ein anderer Mediziner beauftragt.

Vorbereitung. Nehmen Sie alle Unterlagen zum Gutachter mit, die Ihren Gesundheitszustand und Ihre bisherigen beruflichen Anforderungen genau veranschaulichen. Wurde bereits ein anderes, für Sie ungünstiges Gutachten gemacht, legen Sie dies nur auf Nachfrage vor, um die Unvoreingenommenheit des Experten nicht zu gefährden.

Begleitung. Wollen Sie zum Gutachtertermin begleitet werden, bitten Sie Ihren Versicherer, dies zuzulassen. Begründen Sie Ihren Wunsch.

Nachbereitung. Fertigen Sie direkt nach dem Gutachtertermin ein Gedächtnisprotokoll an. Dann können Sie später nachlesen, welche Fragen er stellte und was alles untersucht wurde.

Ombudsmann. Bei Problemen mit Ihrem Versicherer können Sie sich gratis an den Versicherungsombudsmann wenden. Sie erreichen ihn telefonisch unter 0 180 4/22 44 24 (20 Cent je Anruf aus dem deutschen Festnetz).

Anwalt. Brauchen Sie Rechtsbeistand, wählen Sie einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Suchen Sie über den Deutschen Anwaltverein (0 180 5/18 18 05, 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz). Sagen Sie, dass Sie Versicherungskunde sind. Im Internet finden Sie über www.brak.de Ihre regionale Rechtsanwaltskammer. Auch dort können Sie anrufen.

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Kommentarliste

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  • Schikane am 03.05.2017 um 19:21 Uhr
    "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing", fällt mir

    ein, wenn ich das Wort "Gesundheitsgutachen" lese.
    Dieses alte Sprichwort gilt auch heute noch.
    Ich habe das in der eigenen Familie auch öfters so erlebt und könnte einiges (Negatives) zum Thema Versicherungen berichten.

  • Schikane am 27.04.2017 um 20:18 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Unangemessener Umgangston

  • Schikane am 27.04.2017 um 20:17 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Schikane am 27.04.2017 um 20:16 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.