
Rente verbessern. Wer früher in den Ruhestand will, kann ab 50 seine gesetzliche Rente mit Ausgleichszahlungen erhöhen. © Getty Images / Robijn Page
In die eigene Rente investieren und von einem satten Steuernachlass profitieren. Wir zeigen, welche Ersparnis 2024 mit Einzahlungen in die gesetzliche Rente möglich ist.
Mit Mitte 50, Anfang 60 wird der Plan für den Ruhestand konkreter. Wann gehe ich in Rente? Wie viel Geld werde ich haben? Fällt der erste Finanzcheck ernüchternd aus, steht die nächste Frage an: Wie lässt sich eine Rentenlücke in wenigen Jahren schließen? Eine Option sind größere Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse. Mit diesen sichern sich Beschäftigte nicht nur eine höhere Rente für später, sondern schon im Berufsleben attraktive Steuerrabatte.
Die Berechnungen der Altersvorsorge-Expertinnen und -experten von Finanztest zeigen, was solche Zahlungen an Rentenplus und Steuerersparnis bringen. Teils können sich Beschäftigte 2024 rund ein Drittel ihrer Einzahlung über das Finanzamt zurückholen. Unsere Auswertungen zeigen aber auch: Nicht alle Angestellten profitieren gleich stark. Wir erklären, wie Steuerzahlende rechnen müssen, wollen sie herausfinden, welche Zahlung ihnen 2024 den größten Steuervorteil bringt.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Wie in anderen Foren zutreffend dargestellt, lohnt sich die Vordatierung, wenn man die Möglichkeit der Ausgleichszahlung nutzt. Genaueres zu dem legalen Trick, findet man auch www.rentenfuchs.info.
Damit konnte man beim letzten Jahreswechsel rund 8 Prozent sparen.
Ein wirkliches Problem mit dem Finanzamt dürfte nicht bestehen. Man kann doch einfach den Kontoauszug aus dem der Tag der Überweisung hervorgeht, einreichen. Man kann es aber natürlich der Finanztest Empfehlung folgen, und das Ganze bürokratisch in die Länge für alle Beteiligten ziehen.
@Chrizzly55: Sie können sich von der Rentenversicherungsträgerin auch eine Beitragsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen lassen. Diese enthält das tatsächliche Datum der Beitragszahlung bzw. des Geldeingangs.
@Chrizzly55: Lassen Sie sich nicht beirren. Im Steuerrecht gilt das Zuflussprinzip. Bei einer einmaligen, freiwilligen Einzahlung kommt es auf das Datum der tatsächlichen Durchführung der Überweisung durch Ihre Bank an. Nachweisen können Sie das mit dem Kontoauszug.
Am 5.1.2023 habe ich einen größeren Betrag an die Deutsche Rentenkasse überwiesen, aber im nachfolgenden Bescheid stand, dass das Geld am 28.12. des Vorjahres eingegangen sei.
Das war für mich äußerst unbefriedigend, da ich diesen Betrag in 2024 für das Steuerjahr 2023 geltend machen möchte und ein Bescheid, in dem 2022 erscheint, voraussichtlich zu Scherereien mit dem Finanzamt führen wird.
Ein Anruf bei der Rentenkasse ergab, dass gemäß einer Verwaltungsvorschrift eintreffende Überweisungen "um 8 Tage vorzudatieren" seien.
Nun ist klar, dass die Postkutsche von Stuttgart nach Berlin auch dann mehrere Tage unterwegs ist, wenn die Pferde nicht an Kolik leiden ... Aber in welcher Welt leben diese Beamten eigentlich??
Leider wird dieser ärgerliche Umstand nicht in dem Finanztest-Artikel erwähnt, aber ich kann nur jedem raten, entsprechende Zahlungen nach Möglichkeit erst Mitte Januar zu tätigen, um Scherereien mit dem Finanzamt aus dem Weg zu gehen.