Viele Vermittler stehen nicht auf der Gehaltsliste ihrer Firma. Sie werden wie Selbstständige behandelt und nur für Vertragsabschlüsse bezahlt.
Finanzvermittler darf sich jeder nennen, der den Weg zum Gewerbeamt findet und sich dort für ein paar Euro anmeldet. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt. Deshalb gibt es neben guten Beratern auch solche, die von ihren Produkten kaum mehr Ahnung haben als ihre Kunden. Viele Unternehmen stört das nicht. Sie setzen allein auf den Vermittler und bringen ihm noch spezielle Verkaufstricks bei.
Einige Vermittler durchforsten den gesamten Markt nach den besten Angeboten. Doch die Mehrzahl der Berater verkauft nur die Produkte derjenigen Gesellschaft, mit der sie einen Vermittlungsvertrag abgeschlossen haben. So ist es zum Beispiel bei den Beratern der WWK.
Für die Firmen hat die Strategie, auf selbstständige Vermittler zu setzen, mehrere Vorteile: 1. Sie sparen lästige Lohnnebenkosten. 2. Sie können die Berater drängen, möglichst viele Vertragsabschlüsse zu erzielen. 3. Sie können bei Fehlberatungen die Schuld auf ihre Berater abwälzen. Als selbstständige Handelsvertreter, heißt es dann oft, müssten diese für falsche Informationen persönlich haften. Die Gesellschaft selbst habe mit den Fehlern der in ihrem Namen auftretenden Vermittler nichts zu tun.
Zum Glück kommen die Firmen damit vor Gericht nur noch selten durch. Immer häufiger urteilen Richter, dass die Firmen für ihre freien Mitarbeiter haften müssen. Vor allem dann, wenn diese bewusst falsch geschult wurden.
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- Beitragsschulden können zur Kündigung der Versicherung führen. Wir sagen, was Kunden und Kundinnen tun können, um im Ernstfall nicht ohne Versicherungsschutz dazustehen.
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