Finanz­aufsicht Fehlende Prospekte Deutsche Edel­fisch

Die Deutsche Edel­fisch DEG GmbH & Co. II KG darf ihre Anleihen mit den Bezeichnungen „Anleihe 2022/2025“ sowie „Anleihe 2022/2030“ nicht öffent­lich anbieten, wie die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) mitteilte. Der Grund sind fehlende Prospekte. Finanztest hatte die Firma 2020 wegen fehlender Aufklärung über Risiken und 2022 wegen teil­weise falscher Angaben auf die Warn­liste Geld­anlage gesetzt. In Deutsch­land dürfen Wert­papiere nicht ohne die Veröffent­lichung eines von der Bafin gebil­ligten Prospekts öffent­lich angeboten werden.

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