Die Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG darf ihre Anleihen mit den Bezeichnungen „Anleihe 2022/2025“ sowie „Anleihe 2022/2030“ nicht öffentlich anbieten, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mitteilte. Der Grund sind fehlende Prospekte. Finanztest hatte die Firma 2020 wegen fehlender Aufklärung über Risiken und 2022 wegen teilweise falscher Angaben auf die Warnliste Geldanlage gesetzt. In Deutschland dürfen Wertpapiere nicht ohne die Veröffentlichung eines von der Bafin gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden.
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