
Belebte Straße. Wird dem Fahrer oder der Fahrerin schwindlig, kann es leicht zu einer gefährlichen Situation kommen. Auslöser kann schon die Einnahme eines gängigen Hustenmittels sein. © Getty Images / the burtons
Krankheit, Medikamente und Drogen können die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen. Fahrende müssen selbst einschätzen, ob sie fit genug sind. Stiftung Warentest klärt auf.
Nicht mit jeder Erkrankung darf man einfach hinters Steuer. Auch Medikamente können sich stark darauf auswirken, wie sicher jemand fährt. Vor Untersuchungen beim Augenarzt oder ambulanten Operationen werden Patienten in der Regel gewarnt, dass sie nach dem Eingriff nicht selbst mit ihrem Auto zurückfahren dürfen. Aber was gilt zum Beispiel für Schmerz- oder Hustenmittel?
Viele Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, dass schon einfache Selbstmedikationen ihre Fahrtauglichkeit einschränken können. Die Crux: Verantwortlich dafür sind sie vor allem selbst. Steuern sie ein Auto, obwohl ihre Wahrnehmungsfähigkeit vermindert ist, kann das eine Straftat mit erheblichen Konsequenzen für sie sein. Die Stiftung Warentest erläutert, worauf Führerscheininhaber bei sich persönlich achten müssen, bevor sie sich ins Auto setzen und losfahren.
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@wos5
Es geht in diesem Artikel vor Allem um das Fahren unter Medikamenteneinfluss.
Bitte berücksichtigen Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwälten und Menschen mit besonderer Genehmigung vorbehalten. test.de informiert über die Rechtslage allgemein.
Allgemein gilt:
Nach Fahrerlaubnisverordnung darf nur der fahren, der körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Mit eingegipstem Arm oder eingegipstem Bein ist davon auszugehen, dass man nicht fahrtüchtig ist. Wer trotzdem fährt und dabei Leib oder Leben anderer gefährdet, macht sich u.U. sogar strafbar. (TK)
Kommentar vom Administrator gelöscht.
Ich habe in diesem Artikel nichts gelesen (vielleicht habe ich es ja auch überlesen) über die Bedingungen z.B. bei einem Gipsarm oder einem Gipsfuß. Diese trägt man ja i..d.R. über 6 ca. Wochen.
Wie ist denn hier die Rechtslage?