Auto­fahren und Gesundheit Wenn Medikamente zur Gefahr werden

Datum:
  • Text: Britta Bauchmüller
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Auto­fahren und Gesundheit - Wenn Medikamente zur Gefahr werden

Belebte Straße. Wird dem Fahrer oder der Fahrerin schwind­lig, kann es leicht zu einer gefähr­lichen Situation kommen. Auslöser kann schon die Einnahme eines gängigen Husten­mittels sein. © Getty Images / the burtons

Krankheit, Medikamente und Drogen können die Fahr­tauglich­keit beein­trächtigen. Fahrende müssen selbst einschätzen, ob sie fit genug sind. Stiftung Warentest klärt auf.

Nicht mit jeder Erkrankung darf man einfach hinters Steuer. Auch Medikamente können sich stark darauf auswirken, wie sicher jemand fährt. Vor Unter­suchungen beim Augen­arzt oder ambulanten Operationen werden Patienten in der Regel gewarnt, dass sie nach dem Eingriff nicht selbst mit ihrem Auto zurück­fahren dürfen. Aber was gilt zum Beispiel für Schmerz- oder Husten­mittel?

Viele Menschen sind sich nicht darüber im Klaren, dass schon einfache Selbst­medikationen ihre Fahr­tauglich­keit einschränken können. Die Crux: Verantwort­lich dafür sind sie vor allem selbst. Steuern sie ein Auto, obwohl ihre Wahr­nehmungs­fähig­keit vermindert ist, kann das eine Straftat mit erheblichen Konsequenzen für sie sein. Die Stiftung Warentest erläutert, worauf Führer­schein­inhaber bei sich persönlich achten müssen, bevor sie sich ins Auto setzen und losfahren.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.09.2013 um 13:18 Uhr
    Gipsarm,-fuß

    @wos5
    Es geht in diesem Artikel vor Allem um das Fahren unter Medikamenteneinfluss.
    Bitte berücksichtigen Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist Rechtsanwälten und Menschen mit besonderer Genehmigung vorbehalten. test.de informiert über die Rechtslage allgemein.
    Allgemein gilt:
    Nach Fahrerlaubnisverordnung darf nur der fahren, der körperlich und geistig dazu in der Lage ist. Mit eingegipstem Arm oder eingegipstem Bein ist davon auszugehen, dass man nicht fahrtüchtig ist. Wer trotzdem fährt und dabei Leib oder Leben anderer gefährdet, macht sich u.U. sogar strafbar. (TK)

  • Stiftung_Warentest am 20.09.2013 um 13:10 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht.

  • wos5 am 20.09.2013 um 10:13 Uhr
    Was ist bei Gipsarm bzw. Gipsfuß?

    Ich habe in diesem Artikel nichts gelesen (vielleicht habe ich es ja auch überlesen) über die Bedingungen z.B. bei einem Gipsarm oder einem Gipsfuß. Diese trägt man ja i..d.R. über 6 ca. Wochen.
    Wie ist denn hier die Rechtslage?