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Testergebnisse für 118 FahrradversicherungenIm Test: 118 eigenständige Fahrradversicherungen von 44 Anbietern, die mindestens gegen Diebstahl absichern. Die Tarife gelten für klassische Fahrräder und E-Bikes. In der Tabelle zeigen wir 23 Diebstahlschutz-Tarife und 95 Kaskoschutz-Tarife (Diebstahl plus weiteren Risiken).
Umfang versicherter Risiken (70 Prozent)
Wir haben den Umfang des Schutzes und die Zugangsvoraussetzungen bewertet.
Diebstahltarife: Unter Umfang verstehen wir nicht nur, worauf sich das Niveau des Diebstahlschutzes erstreckt (etwa Zubehör, Helm, Anhänger und Gepäck), sondern auch die Art und Weise der Erstattung, also zum Beispiel Neuwert, Zeitwert oder Naturalersatz (gleichwertiges Fahrrad wird geliefert). Beim Punkt Voraussetzungen für den Diebstahlschutz haben wir bewertet, ob der Versicherer bestimmte Anforderungen an das Schloss stellt und ob es Leistungsausschlüsse gibt, wenn das Fahrrad nicht zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt ist, also etwa nachts nicht in einem abgeschlossenen Keller, sondern draußen im Freien steht.
Kaskotarife: Da hier zusätzlich weitere Gefahren versichert sind, haben wir auch geprüft, in welchem Umfang der Versicherer Schäden etwa nach Unfall, Sturz, Vandalismus, Brand (Niveau Kaskoschutz) oder bei Verschleiß reguliert.
Qualität weiterer Vertragsmerkmale (30 Prozent)
Unter diesem Punkt haben wir eine Vielzahl von weiteren Merkmalen der Police zusammengefasst und etwa Regelungen zur groben Fahrlässigkeit bewertet oder zur Erhöhung der Versicherungssumme bei Preissteigerungen. Zudem prüften wir: Schutz im Ausland, maximal zulässiges Fahrradalter bei Abschluss, Wartezeiten sowie Begrenzungen der Vertragslaufzeit.
Teilnahme am Schlichtungsverfahren
Viele Anbieter erklären sich bereit, im Streitfall an einem Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann oder einem gleichwertigen ausländischen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Bei denjenigen, die das nicht tun, werten wir das Qualitätsurteil um 0,5 Notenschritte ab.
Schutzbriefleistungen
Beim Fahrradschutzbrief haben wir den Umfang folgender Leistungen geprüft:
- Pick-up-Service,
- Zug- oder Taxikosten nach Panne,
- Pannenhilfe vor Ort,
- Kosten für ein Leihrad,
- Kosten für Hotelübernachtung.
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Testergebnisse für 118 Fahrradversicherungen-
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@divadrebraf: Nach §78 Abs. 1 VVG können Versicherte bei einer Mehrfachversicherung des gleichen Risiko Ihren Gesamtschaden bei einem der beiden Versicherer geltend machen. Die Versicherer haften als Gesamtschuldner und müssen dann untereinander klären, wer welchen Anteil des Schadens zu tragen hat.
Nach der Rechtsprechung des BGH gilt diese Regelung auch für Fälle, in denen die Verträge beider Versicherer zwei gleichwertige Subsidiaritätsklausel beinhalten, zum Beispiel wenn beide Klauseln regeln, dass die Leistungsverpflichtung im Vertrag der anderen Versicherung Vorrang genießt.
Bei Abschluss einer separaten Fahrradversicherung sehen deren Versicherungsbedingungen meist vor, dass die Ansprüche zB aus einer gleichzeitig bestehenden Hausratversicherung vorrangig sind. („Leistungsverpflichtungen Dritter“). Das trifft offenbar selbst dann zu, wenn in der Hausratversicherung eine ähnliche „Subsidiaritätsklausel“ die Leistung im Schadensfall ausschliesst (zb bei der von Ihnen als sehr gut bewerteten P&P / Kravag) . Kann das bedeuten, dass man im Schadensfall uU komplett ohne Schutz dasteht, weil jede Versicherung die andere vorrangig in der Leistungspflicht sieht?
Sie empfehlen im Artikel (s. 79) den Abschluss einer separaten Fahrradversicherung statt das Rad über die Hausratversicherung versichern zu lassen. Nun beinhalten viele Hausratversicherung zumindest eine eingeschränkte (x% der Versicherungssumme) Fahrradversicherung. Bei z.B. der HUK wird dann auch eingeschränkt: "Leistungsverpflichtungen Dritter aufgrund eines Vertrags (z. B. Hausratversicherung) gehen unserer Leistung vor." Dies bedeutet dass man sich im Leistungsfall mit 2 Versicherungsgesellschaften auseinander setzen darf. Wie umschifft man dieses problem am besten?
Wir mussten leider nachträglich feststellen, dass der von Adam Riese angebotene Abschleppdienst - im Angebot ausdrücklich genannt - im Versicherungsschein nicht mehr aufgeführt wurde, bei gleichen Beitragkosten.
Damit hatten wir die Kosten nach Unfall dann selber zu tragen. Eine Kulanz wurde nicht gewährt trotz lückenloser Dokumentation des erhaltenen Angebotes.
Auf dem Informationsblatt war Abschleppdienst noch aufgeführt, im Versicherungsschein dann nicht mehr. Aus unserer Sicht schwer zu erkennen, da generell die Wortwahl der Leistungen zwischen Informationsblatt und Versicherungsschein stark abweicht, also keine einfache Vergleichbarkeit gegeben ist.
@conas00: Der Abschluss ist auch über die 6 Monate hinaus möglich, allerdings hat der Tarif dann einen anderen Preis. Die Preise für Neue Fahrräder bekommt man nur, wenn man innerhalb der ersten 6 Monate abschließt. Danach schließt man dann den Tarif für gebrauchte Räder ab.