Hier erläutern wir, wie wir bei unserem Fahrradversicherungsvergleich vorgegangen sind, und wie die Tabelle zu lesen ist.
Testergebnisse für 100 Fahrradversicherungen
Im Test
Wir haben 100 eigenständige Fahrradversicherungen für klassische Fahrräder und E-Bikes von 43 Anbietern geprüft, die mindestens gegen Diebstahl absichern. Unter E-Bike verstehen wir Elektroräder mit Motorleistung bis 250 Watt, Geschwindigkeit bis 25 km/h und reiner Tretunterstützung. Für unseren Vergleich haben wir die Jahresbeiträge für eine einjährige Vertragslaufzeit für Fahrräder in Leipzig und Remscheid ermittelt. Rabatte wurden nicht berücksichtigt. Ist eine einjährige Vertragslaufzeit nicht möglich, wurde der Tarif ausgeschlossen. Geprüft haben wir die Preise für drei Modelle:
- Trekkingrad (1 500 Euro)
- E-Cityrad (2 500 Euro)
- E-Lastenrad (5 000 Euro)
Leistungsniveau
Wir stellen dar, wie wir die einzelnen Leistungen der dazugehörigen Kategorie bei einem Tarif einordnen. Die Pfeile geben Orientierung für den Umfang des Versicherungsschutzes.
= Sehr hoch
= Hoch
= Eingeschränkt
= Niedrig
Umfang Diebstahlschutz
Nach unserer Auffassung sollten bei einer Fahrradversicherung neben dem Rad folgende Dinge abgesichert sein: Fest verbundene Teile (beispielsweise Reifen oder Sattel), Fahrradzubehör und Gepäck, Helm, Akku (bei E-Bikes)
= Alle Punkte werden abgedeckt, oder maximal ein Punkt eingeschränkt.
= Mindestens ein Punkt wird nicht abgedeckt, oder mindestens zwei Punkte eingeschränkt.
Besondere Voraussetzungen
Manche Versicherer leisten nur unter bestimmten Bedingungen. So muss das Fahrrad oder E-Bike oft mit einem ortsfesten Gegenstand verbunden sein oder in einem abschließbaren Abstellraum stehen. Einige Tarife machen auch Vorgaben zum Fahrradschloss und schließen beispielsweise bestimmte eigenständige Schlosstypen aus. Wir meinen: Je weniger Einschränkungen, desto besser.
= ohne besondere Voraussetzungen
= eine besondere Voraussetzung
= zwei oder mehr besondere Voraussetzungen
Entschädigung nach Diebstahl
= Versicherte erhalten in den ersten 36 Monaten den Neupreis als Geldbetrag. Vom erstatteten Geldbetrag muss kein neues Rad angeschafft werden.
= Versicherte erhalten den Neupreis für weniger als die ersten 36 Monate, ohne dass ein neues Rad angeschafft werden muss.
Oder: Versicherte erhalten einen Geldbetrag und müssen davon ein neues Fahrrad anschaffen, und/oder haben zusätzlich die Wahl auf den Zeitwert als Auszahlung oder Naturalersatz. Gemeint ist damit ein gleichwertiges Ersatzrad.
Oder: Versicherte erhalten nur Naturalersatz.
Zusätzlicher Schutz bei weiteren Gefahren
Diese Punkte sollten bei Tarifen mit zusätzlichem Gefahrenschutz versichert sein: Brand; Überschwemmung; Blitzschlag; Sturm; Bedienungsfehler; Material- und Konstruktionsfehler sowie Verschleiß aller Teile für je mindestens drei Jahre.
= Alle Punkte werden voll abgedeckt oder maximal ein Punkt eingeschränkt.
= Mindestens ein Punkt wird gar nicht abgedeckt oder mindestens zwei Punkte eingeschränkt.
= Gar kein Punkt ist abgedeckt.
Testergebnisse für 100 Fahrradversicherungen
Schutzbrief
Über die Fahrradversicherungen können auch Schutzbriefleistungen zum Beispiel für Fahrradreisen oder lange Ausflüge vereinbart werden. Darin sollten folgende Leistungen enthalten sein: Pick-Up-Service; Übernahme von Zug- oder Taxikosten nach einer Panne ab 10 km vom Wohnort entfernt (mindestens 250 Euro); Pannenhilfe vor Ort; Kosten für ein Leihrad (mindestens 50 Euro pro Tag) und Übernachtung im Hotel (mindestens 80 Euro pro Tag).
= Maximal ein Punkt ist eingeschränkt.
= Mindestens ein Punkt ist gar nicht abgedeckt oder mindestens zwei Punkte eingeschränkt.
= Tarif enthält keinen Schutzbrief.
Neue Räder versicherbar bis Neupreis
So teuer darf das Rad maximal sein.
Maximales Radalter bei Vertragsabschluss
So alt dürfen neue Räder höchstens sein.
Neue Räder werden zum ... versichert
Zu diesem Wert (Neuwert / Zeitwert) ist das Rad versichert.
Begrenzung der Vertragslaufzeit
So lange kann das Rad höchstens versichert werden.
Weltweiter Versicherungsschutz
Auf Reisen gilt der Radschutz in diesen Ländern für die genannte Zeit.
Testergebnisse für 100 Fahrradversicherungen
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@KapJam: Die Barmenia hat im Prüfpunkt Leistungen Diebstahlschutz / Ohne besondere Voraussetzungen kein grünes Häkchen, sondern ein "eingeschränkt" erhalten, weil sie für das Schloss einen Mindestwert von 50 € verlangt.
@bluemarvin: In den Bedingungen der von uns getesteten Tarife der Signal Iduna steht unter Punkt 1.4 wann der Diebstahl vom Fahrradträger mitversichert ist:
"Diebstahl des versicherten Fahrrads/E-Bikes vom fest montierten Fahrradträger am Kraftfahrzeug, wenn das Fahrrad/E-Bike mit abschließbarem Rahmenhalter befestigt oder in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss am Fahrradhalter gesichert wurde."
Wir haben für den Test beim Anbieter nicht nachgefragt, unter welchen Voraussetzungen dieser von einer festen Montage ausgeht, ob dieser also einen Unterschied zwischen dem Heckträger und dem Kupplungsträger macht. Wir werden das bei der nächsten Untersuchung mit abfragen. Lassen Sie sich vor dem Vertragsabschluss vom Anbieter bestätigen, dass das Rad auch auf Ihrem Träger mitversichert ist.
Liebes Test-Team,
gerade überlege ich, die Barmenia Versicherung abzuschließen, da hier ein Rahmenschloss ausreicht. Ich finde aber keinen Punkt in den Versicherungsbedingungen, warum das Leistungsniveau bei Diebstahl "nur" hoch statt sehr hoch ist und auch keinen besonderen Punkt bei "besondere Vorraussetzungen". Können Sie mir sagen, warum es hier zu Abzügen bekommen ist?
Danke! :-)
Die günstige Signal Iduna schreibt in ihren Bedingungen: "Versichert werden können: […] 1.4 Diebstahl vom Fahrradträger Diebstahl des versicherten Fahrrads/E-Bikes vom fest montierten Fahrradträger"
Für mich klingt das "fest montiert" nicht danach, als ob ein auf starrer Anhängerkupplung gesetzter Heckträger damit abgedeckt ist: Gibt es überhaupt Versicherungen die dieses für mich extrem gängige Szenario abdecken? Und wie liegt der Fall, wenn Fahrrad samt Heckträger gestohlen wird?
Die Abwertungen "mind. ein Punkt nicht abgedeckt ..., eine besondere Voraussetzung, mind. ein Punkt nicht abgedeckt... usw.) sind leider nicht mit näheren Erklärungen hinterlegt. So kann man nicht wirklich erkennen, ob die "Abwertung" für Einen selbst überhaupt relevant ist. Bei einem Vergleich der Versicherungsbedingungen kann ich dies auch oft nicht nachvollziehen, jedenfalls kam ich bei den für mich interessanten Versicherungen auf ein ganz anderes Ergebnis. Überhaupt ist ein Blick in die Vertragsbedingungen unbedingt anzuraten. Nur EIN Bsp.: Bei manchen Versicherungen ist eine Codierung Grundvoraussetzung - bei meinem Rad bestehen hier aber ziemlich hohe Hürden, um die Garantie für den Rahmen nicht zu verlieren! Bei Carbonrahmen wird das ganz ausgeschlossen.