Anwälte können sich jetzt in 20 Fachgebieten durch Prüfungen und Praxisnachweise zum „Fachanwalt“ qualifizieren. test.de verschafft Ihnen einen Überblick.
Ministerin muss noch zustimmen
Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer, die die Titel einführt, hat zuletzt den „Fachanwalt für Agrarrecht“ beschlossen. Das Bundesjustizministerium muss dieser Entscheidung allerdings noch zustimmen. Dann können Rechtssuchende voraussichtlich ab Mitte 2009 auch Anwälte finden, die sich im Agrarrecht fortgebildet haben.
Chance auf Experten
Damit erhöht sich für Rechtssuchende die Chance, einen echten Spezialisten für ihre Rechtsprobleme zu finden. Anwälte in der Nähe finden sie über die Anwaltskammern oder etwa über www.anwaltsauskunft.de. Derzeit dürfen Rechtsanwälte maximal zwei Fachanwaltstitel führen. Wahrscheinlich ist, dass ihnen noch im Jahr 2009 erlaubt wird, auf maximal drei erworbene Titel hinzuweisen.
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- Wer Streit mit Arbeitgeber oder Vermieter hat, kann Online-Rechtsberatung nutzen. Im Test gab es große Unterschiede zwischen sieben Anwaltsportalen und Online-Kanzleien.
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- Der Ansturm auf Unis ist groß. Wer leer ausgeht, muss warten – oder klagen. Rechtsanwältin Katharina Sponholz erklärt im Interview, wie eine Studienplatzklage abläuft.
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- Fehler passieren – auch Ärzten. Patienten steht dann Entschädigung zu. Behandlung ohne gründliche Aufklärung ist ebenfalls rechtswidrig. Merkblätter reichen nicht aus.
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