Elektronische Ersatz­bescheinigung Gesund­heits­karte vergessen? Egal!

Elektronische Ersatz­bescheinigung - Gesund­heits­karte vergessen? Egal!

Praxis­tauglich. Der Versicherungs­nach­weis lässt sich mit der neuen elektronischen Ersatz­bescheinigung nun auch via Smartphone erbringen. © Getty Images / Maskot

Die neue elektronische Ersatz­bescheinigung dient gesetzlich Versicherten als digi­taler Versicherungs­nach­weis. Sie kann aber auch manchen Praxis­besuch pro Quartal sparen.

Mit der elektronischen Ersatz­bescheinigung (eEB) können gesetzlich Kranken­versicherte ihren Versicherungs­status jetzt digital nach­weisen, wenn sie beim Praxis­besuch ihre Gesund­heits­karte zum Beispiel gerade nicht dabei haben oder die Karte nicht funk­tioniert. Neben­effekt: Sie müssen ihre Karte theoretisch nicht mehr jedes Quartal vorlegen, wenn sie beispiels­weise nur wegen Folge­rezepten vorbeikommen müssten. Denn die Praxis kann ihnen durch die eEB ihre E-Rezepte auch direkt auf ihre Karte spielen. So funk­tioniert das Verfahren.

Praxen und Kassen müssen die Ersatz­bescheinigung möglich machen

Als Nach­weis über die Kranken­versicherung galt bisher immer die elektronische Gesund­heits­karte – egal ob beim Arzt, im Kranken­haus oder in anderen medizi­nischen Einrichtungen. Wer seine Karte vergessen oder verloren hat, kann seinen Versicherten­status mit der eEB nun trotzdem rasch nach­weisen, indem er sie als digitalen Versicherungs­nach­weis nutzt. Ärztinnen und Ärzte müssen das neue System unterstützen. Seit Juli 2025 ist das Verfahren für alle Praxen und auch für alle gesetzlichen Krankenkassen Pflicht.

Anforderung per App der eigenen Krankenkasse

Versicherte können die elektronische Ersatz­bescheinigung über die App ihrer Krankenkasse anfordern. Dabei über­mitteln sie gleich­zeitig die sogenannte KIM-Adresse der Praxis, an die die Kasse die eEB elektronisch schickt. KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen (KIM)“. Dieser Dienst basiert auf einem sicheren E-Mail-Verfahren und ist der einheitliche Stan­dard für die elektronische Über­mitt­lung medizi­nischer Dokumente. Praxen können Patienten ihre KIM-Adresse mittels scan­barem QR-Code zur Verfügung stellen, zum Beispiel auf ihrer Website. Auf freiwil­liger Basis können Praxen außerdem nach Zustimmung des Patienten die eEB auch selbst auf elektronischem Weg von der jeweiligen Kasse anfordern.

Praxis­besuche, nur um die Karte einzulesen, könnten entfallen

Die neue elektronische Ersatz­identifikation kann manchen Praxis­besuch ersetzen, besonders für chro­nisch Kranke vermutlich ein Segen. Denn die eEB lässt sich auch für ein E-Rezept nutzen, wenn ein neues Quartal begonnen hat. Konkret könnte das viele mühselige Gänge in Praxen sparen, bei denen es nur um Folgemedikamente geht. Oder bei einer telefo­nischen Krankschreibung ohne direkten Arzt-Patient-Kontakt: Ein Patient kann sich auf diese Weise ausweisen. Die eEB kann zudem nach Angaben des Krankenkassen-Spitzen­verbands GKV für Videosprechstunden einge­setzt werden und erspart Ärzten lästige Identitäts­prüfungen. Die Kassen­ärzt­liche Bundes­ver­einigung betont aber, der direkte Arzt-Patient-Kontakt solle der Regelfall bleiben.

Tipp: Über Ihre Kassen-App können Sie auch andere Anliegen direkt mit Ihrer Krankenkasse klären. Sie können auch Rechnungen für eine Kosten­erstattung hoch­laden oder Nach­weise für Bonus­punkte erbringen.

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Kommentarliste

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  • schaediet am 27.08.2025 um 10:11 Uhr
    Audi BKK keine EEB in ihrer App?

    Die Audi BKK bietet anscheinend keine EEB über ihre App an, wie mir die Kunden-Hotline mitteilte. Allerdings verschickte die Audi BKK innerhalb weniger Minuten eine Ersatzbescheinigung als PDF per Email. Besonders digitalisiert und automatisiert ist das ja nicht, aber immerhin noch besser als per Fax ;-). Bin gespannt, ob die Arztpraxis dies akzeptieren wird.

  • PhiPa am 23.08.2025 um 11:38 Uhr
    @karstenbernd: TK ist digital gut aufgestellt

    Ich kann mir problemlos in wenigen Sekunden eine Ersatzbescheinigung über die App ausstellen lassen. Die Funktion ist prominent beim Start der App sichtbar. Viele Grüße!

  • karstenberndt am 16.08.2025 um 09:57 Uhr
    TTK........ klappt wunderbar mit dem Fax.

    Kennt bei der TK keiner. Die verweisen mich auf das Fax Verfahren.