Einlagensicherung Eine Grenze für alle Banken?

Stimmt es, dass die gesetzliche Einlagensicherung von 100 000 Euro für alle Banken aus einer Gruppe gilt? Zum Beispiel für die Deutsche Bank, die Noris­bank, die Post­bank und die Berliner Bank zusammen?

Finanztest: Nein, ganz so einfach ist das nicht. Grund­sätzlich gilt: Die gesetzliche Einlagensicherung von 100 000 Euro gilt pro Bank und Kunde. Eigen­ständige Töchter von Banken gelten dabei als eigene Bank. Handelt es sich aber um Nieder­lassungen, gilt für sie keine extra Sicherung. Post­bank und Noris­bank sind zum Beispiel eigen­ständige Töchter der Deutschen Bank und haben jeweils eine eigene Einlagensicherung. Die Berliner Bank hingegen ist eine Nieder­lassung und hat keine eigene Einlagensicherung. Sie zählt zur Einlagensicherung der Deutschen Bank. Diese ist – wie auch Post­bank und Noris­bank – zusätzlich Mitglied im Einlagensicherungs­fonds des Bundes­verbandes deutscher Banken, der auf freiwil­liger Basis weit höhere Beträge pro Kunde absichert.

Tipp: Welche Banken Einlagen wie sichern, lesen Sie in der Tabelle So funktioniert die Einlagensicherung für Anleger in Deutschland im kostenfreien Bereich des Produktfinders Tages­geld.

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