
Schutz. Guthaben bei Privatbanken, die der freiwilligen Einlagensicherung angehören, sind auch 2030 bei Bankpleiten mit einer Million Euro pro Sparerin gut geschützt. © Three Images
Die privaten Banken wollen den Schutz von Guthaben verringern. Bis 2030 soll dieser für Privatpersonen auf eine Million Euro pro Bank und Sparer sinken.
Für 98 Prozent der Sparer ändert sich nichts
Die Pleite der Bremer Greensill Bank im Frühjahr 2021 hat beim Bundesverband deutscher Banken eine grundlegende Reform der Einlagensicherung bewirkt. Die Greensill-Pleite hatte die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) und den freiwilligen Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) mit rund drei Milliarden Euro belastet. Während Sparguthaben von 98 Prozent der privaten Sparerinnen und Sparer auch nach der Reform umfassend geschützt bleiben, sollen professionelle Anleger wie Versicherungen, Investmentgesellschaften und öffentlich rechtliche Anstalten ab 2023 nach Bankpleiten nicht mehr entschädigt werden.
So funktioniert die Einlagensicherung
Die Reform der Einlagensicherung betrifft ausschließlich Sparerinnen und Sparer, die Guthaben bei Privatbanken haben, die nicht nur der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), sondern zusätzlich dem freiwilligen Sicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) angehören. Das trifft auf die meisten deutschen Privatbanken zu. Während die EdB nach Bankpleiten bis 100 000 Euro pro Person entschädigt, ersetzt der Sicherungsfonds des BdB Einlagen in Millionenhöhe – wie zuletzt bei der Greensill Bank.
Reform soll dem Schutz privater Sparer dienen
Mit der Reform wollen die privaten Banken die Einlagensicherung dauerhaft leistungsfähig machen. Dabei habe sich der BdB auf seine Kernaufgabe konzentriert, private Sparerinnen und Sparer zu schützen, erklärt Bankenpräsident Christian Sewing auf einer Pressekonferenz. Deren Einlagen seien „weiterhin in voller Höhe geschützt.“ Nach der Pleite der Greensill Bank war ein wesentlicher Teil der ausgezahlten Gelder nicht an private Sparer, sondern an professionelle Anleger geflossen.
Ab 2023 sinkt Schutz pro Sparer auf fünf Millionen Euro
Ab 2023 wird der Schutzumfang für Sparguthaben von Privatanlegern auf fünf Millionen Euro gesenkt. Für Unternehmen wie Stiftungen, karikative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen, gilt dann eine Obergrenze von 50 Millionen Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Millionen Euro für private Kunden und auf 30 Millionen Euro für Unternehmen verringert. Zum Ende der Reform im Jahr 2030 wird der Schutzumfang für Sparerinnen und Sparer eine Million Euro betragen. Unternehmen werden dann nach Bankpleiten bis maximal 10 Millionen Euro entschädigt.
Einlagensicherung wird auf Deutschland konzentriert
Um die Einlagensicherung konsequent auf Deutschland zu fokussieren, sollen solche Gelder künftig nicht mehr geschützt werden, die außerhalb Deutschlands über ausländische Niederlassungen von Mitgliedsinstituten eingeworben wurden. Guthaben von Sparern sind dort dann nur noch bis 100 000 Euro geschützt.
Tipp: Allgemeine Informationen zur Einlagensicherung inklusive eines Tools, mit dem Sie herausfinden können, welche Sicherungssysteme für welche Bank zuständig sind, finden Sie in unserem Special: Einlagensicherung - Wo Spargeld in Europa gut gesichert ist.
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