Einlagensicherung Private Banken senken Einlagensicherung

0
Einlagensicherung - Private Banken senken Einlagensicherung

Schutz. Guthaben bei Privatbanken, die der freiwil­ligen Einlagensicherung angehören, sind auch 2030 bei Bank­pleiten mit einer Million Euro pro Sparerin gut geschützt. © Three Images

Die privaten Banken wollen den Schutz von Guthaben verringern. Bis 2030 soll dieser für Privatpersonen auf eine Million Euro pro Bank und Sparer sinken.

Für 98 Prozent der Sparer ändert sich nichts

Die Pleite der Bremer Greensill Bank im Früh­jahr 2021 hat beim Bundes­verband deutscher Banken eine grund­legende Reform der Einlagensicherung bewirkt. Die Greensill-Pleite hatte die Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken (EdB) und den freiwil­ligen Sicherungs­fonds des Bundes­verbandes deutscher Banken (BdB) mit rund drei Milliarden Euro belastet. Während Spar­guthaben von 98 Prozent der privaten Spare­rinnen und Sparer auch nach der Reform umfassend geschützt bleiben, sollen professionelle Anleger wie Versicherungen, Investmentgesell­schaften und öffent­lich recht­liche Anstalten ab 2023 nach Bank­pleiten nicht mehr entschädigt werden.

So funk­tioniert die Einlagensicherung

Die Reform der Einlagensicherung betrifft ausschließ­lich Spare­rinnen und Sparer, die Guthaben bei Privatbanken haben, die nicht nur der Entschädigungs­einrichtung deutscher Banken (EdB), sondern zusätzlich dem freiwil­ligen Sicherungs­fonds des Bundes­verbandes deutscher Banken (BdB) angehören. Das trifft auf die meisten deutschen Privatbanken zu. Während die EdB nach Bank­pleiten bis 100 000 Euro pro Person entschädigt, ersetzt der Sicherungs­fonds des BdB Einlagen in Millionenhöhe – wie zuletzt bei der Greensill Bank.

Reform soll dem Schutz privater Sparer dienen

Mit der Reform wollen die privaten Banken die Einlagensicherung dauer­haft leistungs­fähig machen. Dabei habe sich der BdB auf seine Kern­aufgabe konzentriert, private Spare­rinnen und Sparer zu schützen, erklärt Banken­präsident Christian Sewing auf einer Presse­konferenz. Deren Einlagen seien „weiterhin in voller Höhe geschützt.“ Nach der Pleite der Greensill Bank war ein wesentlicher Teil der ausgezahlten Gelder nicht an private Sparer, sondern an professionelle Anleger geflossen.

Ab 2023 sinkt Schutz pro Sparer auf fünf Millionen Euro

Ab 2023 wird der Schutz­umfang für Spar­guthaben von Privat­anlegern auf fünf Millionen Euro gesenkt. Für Unternehmen wie Stiftungen, karikative Einrichtungen sowie Institutionen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihre Einlagen zu schützen, gilt dann eine Ober­grenze von 50 Millionen Euro. Diese Grenzen werden im Jahr 2025 auf drei Millionen Euro für private Kunden und auf 30 Millionen Euro für Unternehmen verringert. Zum Ende der Reform im Jahr 2030 wird der Schutz­umfang für Spare­rinnen und Sparer eine Million Euro betragen. Unternehmen werden dann nach Bank­pleiten bis maximal 10 Millionen Euro entschädigt.

Einlagensicherung wird auf Deutsch­land konzentriert

Um die Einlagensicherung konsequent auf Deutsch­land zu fokussieren, sollen solche Gelder künftig nicht mehr geschützt werden, die außer­halb Deutsch­lands über ausländische Nieder­lassungen von Mitglieds­instituten einge­worben wurden. Guthaben von Sparern sind dort dann nur noch bis 100 000 Euro geschützt.

Tipp: Allgemeine Informationen zur Einlagensicherung inklusive eines Tools, mit dem Sie heraus­finden können, welche Sicherungs­systeme für welche Bank zuständig sind, finden Sie in unserem Special: Einlagensicherung - Wo Spargeld in Europa gut gesichert ist.

0

Mehr zum Thema

0 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.