Die Jenaer Kanzlei Kilian Rechtsanwälte hat bei geschädigten Anlegern unrealistische Hoffnungen geweckt. Das halten wir für problematisch, auch wenn es nur um Informationen und Vorschläge geht.
Beispiel Geokraftwerke.de GmbH
Rechtsanwalt Matthias Kilian hat im Mai 2024 Anleger der insolventen Firma Geokraftwerke.de GmbH angeschrieben. Er warb darum, eine Gläubigerinitiative zu unterstützen, die sich für eine Gläubigerversammlung und eine Abschlagszahlung aus der Insolvenzmasse bis Ende 2024 einsetzt. Das Insolvenzverfahren soll aber ohnehin 2024 abgeschlossen werden. Kilian möchte, dass der Insolvenzverwalter vorher noch allen verfolgungswürdigen Ansprüchen nachgeht und verweist gegenüber Finanztest auf Forderungen in Millionenhöhe – Stand 2020. Dass das die Lage der Gläubiger stärkt, ist unwahrscheinlich.
Beispiel Wirecard AG
Manche Aktionäre der Wirecard AG haben Schadenersatzforderungen zur Insolvenztabelle angemeldet. Kilian schlug ihnen in einem Schreiben vom Juli 2023 vor, eine Gläubigerinitiative zu unterstützen, die für Abschlagszahlungen bis Ende 2023 eintritt. Er wies Finanztest auf Abschlagszahlungen der Tochter Wirecard Communications Services GmbH im Jahr 2022 hin. Bei der Wirecard AG ist aber noch höchstrichterlich zu klären, ob geschädigte Aktionäre auch Gläubiger sein könnten. Ein Termin ist noch nicht absehbar. Vorher ist an Abschlagszahlungen nicht zu denken.
Fazit: Wegen ihres unseriösen Gebarens setzen wir die Kanzlei Kilian Rechtsanwälte erneut auf die Warnliste Geldanlage – wie schon 2021, als sie Geschädigten der S & K-Gruppe nahelegte, „gegen den Staat“ vorzugehen. Der muss solche Schäden aber nicht ersetzen.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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