Dubiose Anleger­anwälte

Vor dieser Kanzlei warnen wir

Die Jenaer Kanzlei Kilian Rechts­anwälte hat bei geschädigten Anlegern unrealistische Hoff­nungen geweckt. Das halten wir für problematisch, auch wenn es nur um Informationen und Vorschläge geht.

Beispiel Geokraft­werke.de GmbH

Rechts­anwalt Matthias Kilian hat im Mai 2024 Anleger der insolventen Firma Geokraft­werke.de GmbH ange­schrieben. Er warb darum, eine Gläubiger­initiative zu unterstützen, die sich für eine Gläubiger­versamm­lung und eine Abschlags­zahlung aus der Insolvenzmasse bis Ende 2024 einsetzt. Das Insolvenz­verfahren soll aber ohnehin 2024 abge­schlossen werden. Kilian möchte, dass der Insolvenz­verwalter vorher noch allen verfolgungs­würdigen Ansprüchen nachgeht und verweist gegen­über Finanztest auf Forderungen in Millionenhöhe – Stand 2020. Dass das die Lage der Gläubiger stärkt, ist unwahr­scheinlich.

Beispiel Wirecard AG

Manche Aktionäre der Wirecard AG haben Schaden­ersatz­forderungen zur Insolvenz­tabelle angemeldet. Kilian schlug ihnen in einem Schreiben vom Juli 2023 vor, eine Gläubiger­initiative zu unterstützen, die für Abschlags­zahlungen bis Ende 2023 eintritt. Er wies Finanztest auf Abschlagszahlungen der Tochter Wirecard Communications Services GmbH im Jahr 2022 hin. Bei der Wirecard AG ist aber noch höchst­richterlich zu klären, ob geschädigte Aktionäre auch Gläubiger sein könnten. Ein Termin ist noch nicht absehbar. Vorher ist an Abschlags­zahlungen nicht zu denken.

Fazit: Wegen ihres unseriösen Gebarens setzen wir die Kanzlei Kilian Rechts­anwälte erneut auf die Warn­liste Geld­anlage – wie schon 2021, als sie Geschädigten der S & K-Gruppe nahelegte, „gegen den Staat“ vorzugehen. Der muss solche Schäden aber nicht ersetzen.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunter­laden. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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