
Nachlass im Internet. Social-Media-Konten gehören zur Erbschaft. © Getty Images / Westend61
Ein Facebook-Account ist vererbbar. Aber wie sieht es mit anderen digitalen Diensten und Nutzerkonten aus? Hier erfahren Sie, was zum digitalen Nachlass gehört.
In Deutschland sind 87 Prozent aller Menschen ab zehn Jahren online. Sie kommunizieren über E-Mail und soziale Netzwerke, schließen Kaufverträge im Netz und Abos mit Musik- oder Filmdiensten, erledigen Bankgeschäfte online. Informationen, die Nutzerinnen und Nutzer im Internet, aber auch auf Festplatten, USB-Sticks und Speicherkarten hinterlassen, gehören im Todesfall zur Erbschaft – genauer: zum digitalen Nachlass. Dieser Nachlass umfasst nicht nur gespeicherte Daten, sondern auch online geschlossene Verträge – ob mit Versandhändler, Reiseanbieter oder Auktionsplattform.
Rechte und Pflichten aus diesen digitalen Nutzungsformen gehen auf die Erben über. Sie müssen stellvertretend den Mantel bezahlen, die Kreuzfahrt stornieren oder die ersteigerte Designer-Uhr abnehmen. Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod. Auch Nutzerkonten bei sozialen Netzwerken und Versandhändlern bleiben erst einmal bestehen. Die Rechtsexpertinnen der Stiftung Warentest erklären, worauf beim digitalen Erbe zu achten ist.
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- Mit einem durchdachten Testament sichern Sie Ihre Liebsten ab, vermeiden Streit und sparen Steuern. Wichtige Merkmale zeigt ein Muster der Stiftung Warentest.
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- App-Tracking-Transparenz (ATT): So heißt die neue Funktion, mit der Apple iPhone-Besitzer vor Datenkraken schützen will. Leider hilft der Tracking-Schutz nur begrenzt.
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- Nutzer von Apple-Geräten können jetzt Nachlasskontakte bestimmen. Die erhalten nach dem Lebensende Zugriff auf die Daten der verstorbenen Person.
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"Handgeschrieben. Formulieren Sie alle Regeln zu Ihrem digitalen Nachlass persönlich von Hand. Auch für den digitalen Nachlass gilt: Nur ein handschriftliches und unterschriebenes Testament ist rechtswirksam."
So viel ich weiß, ist die Handschrift nur notwendig, wenn die Digitale Vorsorgevollmacht INNERHALB des TESTAMENTS gemacht wird. Ein Ding der Unmöglichkeit: Morgen ändern Sie das Passwort für z.B. Test.de und müssen das Testament neu schreiben??? Eine rechtswirksame Lösung dieses Problems habe ich von Digitale-Existenz.Com aus München erfahren.
Man kommt nicht umhin, einen Paßwortmanager zu verwenden. Auf Apple Geräten wird ohnehin alles im Schlüsselbund gespeichert, ansonsten bietet sich KeyPass an. Die Paßwörter zum Rechnerzugang und zum Paßwortmanager muß man dann sicher hinterlegen bzw. jemand anvertrauen, der Erbe ist.
Der Gesetzgeber kann aber nur bis zur deutschen Grenze etwas festlegen. Und das Internet ist nicht deutsch bzw. nur zu einem kleinen Teil.
Bezüglich Quelle: Teile von Quelle wurden aus der Insolvenzmasse heraus von Otto aufgekauft. Dort können sie nachfragen.
Wer schon 30 oder 40 Jahre im Internet ist wird merken, es ist ein kommen und gehen. Ganz alte Adressen sind weg, aber auch Adressen die es in modernen Computern noch in die Favoriten geschafft haben. Wenn ich für meine 40 jährige Tochter irgendwo etwas interessantes parken will, dann ist das weg wenn die das nicht morgen nutzt. Ich ging mit 5 HDD in die Werkstatt, der Mechaniker schaute jeweils auf die Jahreszahl und zack waren die Festplatten in der Mülltonne. Wie wir jeden Tag an den tödlichen Unfällen sehen können, auf einmal ist es vorbei, Krankheit, Unfall etc. Auch das Häuser und Wohnungen komplett abbrennen, ist nicht selten. Also ist es ein Wettbewerb, wer ist eher tot, ich oder die Daten. Bis jetzt waren es immer noch die Daten. Und das ich jetzt den Bestatter heiß und innig liebe das der dann meine Bildchen gucken kann, nö is nicht.
Und zwar wie folgt:
Konten im Netz, die z.B. 1-2 Jahre nicht genutzt werden, müssen den Inhaber auffordern, das Weiterbestehen zu bestätigen oder ihn auffordern, es zu löschen. Ich bin bei ca. 100 angemeldet, denn man kaufte mal hier, mal dort. Und löschen geht gar nicht so einfach, meist kann man nicht mal dahintzer kommen, wie man ein Konto bei dem betr. Shop wieder löschen kann.
Ich bin z. B,. noch bei Quelle Versand angemeldet.....den es schon lange nicht mehr gibt.
Sind meine Daten dort nun gelöscht oder wer kann noch über sie verfügen, zu welchem Zweck auch immer.