Facebook, Google und der Tod So regeln Sie Ihren digitalen Nach­lass

Datum:
  • Text: Sophie Mecchia, Eugénie Zobel-Varga
Facebook, Google und der Tod - So regeln Sie Ihren digitalen Nach­lass

Nach­lass im Internet. Social-Media-Konten gehören zur Erbschaft. © Getty Images / Westend61

Ein Facebook-Account ist vererbbar. Aber wie sieht es mit anderen digitalen Diensten und Nutzer­konten aus? Hier erfahren Sie, was zum digitalen Nach­lass gehört.

In Deutsch­land sind 87 Prozent aller Menschen ab zehn Jahren online. Sie kommunizieren über E-Mail und soziale Netz­werke, schließen Kauf­verträge im Netz und Abos mit Musik- oder Film­diensten, erledigen Bank­geschäfte online. Informationen, die Nutze­rinnen und Nutzer im Internet, aber auch auf Fest­platten, USB-Sticks und Speicherkarten hinterlassen, gehören im Todes­fall zur Erbschaft – genauer: zum digitalen Nach­lass. Dieser Nach­lass umfasst nicht nur gespeicherte Daten, sondern auch online geschlossene Verträge – ob mit Versandhändler, Reiseanbieter oder Auktions­platt­form.

Rechte und Pflichten aus diesen digitalen Nutzungs­formen gehen auf die Erben über. Sie müssen stell­vertretend den Mantel bezahlen, die Kreuz­fahrt stornieren oder die ersteigerte Designer-Uhr abnehmen. Die wenigsten Verträge enden mit dem Tod. Auch Nutzer­konten bei sozialen Netz­werken und Versandhänd­lern bleiben erst einmal bestehen. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, worauf beim digitalen Erbe zu achten ist.

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Kommentarliste

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  • Anna_99 am 28.07.2019 um 00:30 Uhr
    Handschrift?

    "Hand­geschrieben. Formulieren Sie alle Regeln zu Ihrem digitalen Nach­lass persönlich von Hand. Auch für den digitalen Nach­lass gilt: Nur ein hand­schriftliches und unter­schriebenes Testament ist rechts­wirk­sam."
    So viel ich weiß, ist die Handschrift nur notwendig, wenn die Digitale Vorsorgevollmacht INNERHALB des TESTAMENTS gemacht wird. Ein Ding der Unmöglichkeit: Morgen ändern Sie das Passwort für z.B. Test.de und müssen das Testament neu schreiben??? Eine rechtswirksame Lösung dieses Problems habe ich von Digitale-Existenz.Com aus München erfahren.

  • Thorsten.Maverick am 17.06.2019 um 14:19 Uhr
    Paßwortmanager verwenden

    Man kommt nicht umhin, einen Paßwortmanager zu verwenden. Auf Apple Geräten wird ohnehin alles im Schlüsselbund gespeichert, ansonsten bietet sich KeyPass an. Die Paßwörter zum Rechnerzugang und zum Paßwortmanager muß man dann sicher hinterlegen bzw. jemand anvertrauen, der Erbe ist.

  • Gelöschter Nutzer am 18.07.2018 um 07:44 Uhr
    @Testibus

    Der Gesetzgeber kann aber nur bis zur deutschen Grenze etwas festlegen. Und das Internet ist nicht deutsch bzw. nur zu einem kleinen Teil.
    Bezüglich Quelle: Teile von Quelle wurden aus der Insolvenzmasse heraus von Otto aufgekauft. Dort können sie nachfragen.

  • kaiserburg am 14.07.2018 um 17:14 Uhr
    1000 Jahre und 50.000 Accounts

    Wer schon 30 oder 40 Jahre im Internet ist wird merken, es ist ein kommen und gehen. Ganz alte Adressen sind weg, aber auch Adressen die es in modernen Computern noch in die Favoriten geschafft haben. Wenn ich für meine 40 jährige Tochter irgendwo etwas interessantes parken will, dann ist das weg wenn die das nicht morgen nutzt. Ich ging mit 5 HDD in die Werkstatt, der Mechaniker schaute jeweils auf die Jahreszahl und zack waren die Festplatten in der Mülltonne. Wie wir jeden Tag an den tödlichen Unfällen sehen können, auf einmal ist es vorbei, Krankheit, Unfall etc. Auch das Häuser und Wohnungen komplett abbrennen, ist nicht selten. Also ist es ein Wettbewerb, wer ist eher tot, ich oder die Daten. Bis jetzt waren es immer noch die Daten. Und das ich jetzt den Bestatter heiß und innig liebe das der dann meine Bildchen gucken kann, nö is nicht.

  • Testibus am 13.07.2018 um 11:25 Uhr
    Der Gesetzgeber ist gefordert

    Und zwar wie folgt:
    Konten im Netz, die z.B. 1-2 Jahre nicht genutzt werden, müssen den Inhaber auffordern, das Weiterbestehen zu bestätigen oder ihn auffordern, es zu löschen. Ich bin bei ca. 100 angemeldet, denn man kaufte mal hier, mal dort. Und löschen geht gar nicht so einfach, meist kann man nicht mal dahintzer kommen, wie man ein Konto bei dem betr. Shop wieder löschen kann.
    Ich bin z. B,. noch bei Quelle Versand angemeldet.....den es schon lange nicht mehr gibt.
    Sind meine Daten dort nun gelöscht oder wer kann noch über sie verfügen, zu welchem Zweck auch immer.