Digi­taler Nach­lass Bei Apple für den Todes­fall vorsorgen

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Digi­taler Nach­lass - Bei Apple für den Todes­fall vorsorgen

Digitales Erbe. Apple-Nutzer können seit Kurzem besser über ihr digitales Vermächt­nis entscheiden. © Quelle: Apple / Screenshot, Stiftung Warentest / Shutterstock (M)

Nutzer von Apple-Geräten können jetzt Nach­lass­kontakte bestimmen. Die erhalten nach dem Lebens­ende Zugriff auf die Daten der verstorbenen Person.

Zugriff auf die iCloud

Verstirbt ein Mensch, sind längst auch dessen digitale Aktivitäten relevant für die Angehörigen. Das Unternehmen Apple hat nun die Möglich­keit einge­führt, für den Fall des eigenen Todes Nach­lass­kontakte zu benennen. Diese Personen können dann, nachdem sie dem Konzern die Ster­beurkunde des Verstorbenen über­mittelt haben, auf die gespeicherten Daten im Onlinespeicher iCloud zugreifen.

Update nötig

Um diese Funk­tion einzurichten, muss erst ein Update des Betriebs­systems installiert werden. Auf iPhones und iPads benötigt man mindestens die Version 15.2 von iOS beziehungs­weise iPadOS, für Apple-Laptops und -Desktopcomputer macOS 12.1.

Zugriff nur auf Online­daten

Mit der neuen Funk­tion erhalten Angehörige nur Zugang zu Daten, die in Apples iCloud gespeichert sind. Das können E-Mails, Kurz­nach­richten, Fotos, Gesund­heits­daten, Notizen und mehr sein. Eine voll­ständige Liste steht auf dieser Apple-Website.

Wichtig: Alles, was nur lokal auf dem Gerät gespeichert ist, fällt nicht darunter. Wer beispiels­weise seine Fotos und Notizen nicht in der Cloud speichert und trotzdem möchte, dass die Erben darauf zugreifen können, sollte ihnen das Pass­wort für das Gerät mitteilen oder in einem versiegelten Brief hinterlassen.

So funk­tioniert die Einrichtung

Auf iPhones und iPads:

  • Öffnen Sie die App „Einstel­lungen“.
  • Tippen Sie oben auf den Bereich „Apple-ID, iCloud“.
  • Öffnen Sie den Bereich „Pass­wort & Sicherheit“.
  • Weiter unten steht „Nach­lass­kontakt“. Hier können Sie Personen hinzufügen und entfernen.

Auf Mac-Computern:

  • Öffnen Sie die System­einstel­lungen.
  • Klicken Sie auf „Apple-ID“ und anschließend auf „Pass­wort & Sicherheit“.
  • Im Bereich „Nach­lass­kontakt“ können Sie Personen hinzufügen und entfernen.

Zugriffs­schlüssel mitteilen

Sind eine oder mehrere Personen als Nach­lass­kontakte bestimmt, benötigen diese Zugang zu einem individuellen Zugriffs­schlüssel. Nur damit und in Kombination mit der Ster­beurkunde können sie nach dem Tod von Apple den Zugriff verlangen.

Kontakte, die selbst Apple-Geräte nutzen, können den digitalen Schlüssel in ihrem Account speichern. Wer andere Geräte nutzt oder auf Nummer sicher gehen möchte, kann den Zugriffs­schlüssel als PDF speichern oder ausgedruckt zu den Akten legen.

Digi­taler Nach­lass – Diese Rechte haben Erben

Ob Konten bei sozialen Netz­werken, Nach­richten, E-Mails, Fotos, Dokumente in der Cloud oder Kontakte – Erben haben einen Anspruch auf diese Inhalte. Das hat der Bundes­gerichts­hof 2018 in einem viel beachteten Urteil entschieden. Dabei ging es um den Facebook-Account einer verstorbenen Jugend­lichen, auf den deren Eltern zugreifen wollten.

Auch Apple wurde bereits durch ein Gericht dazu verurteilt, Angehörigen Zugang zu den iCloud-Daten eines Verstorbenen zu gewähren. Mehr Details zu den Urteilen und den Rechten von Erben über digitale Hinterlassenschaften lesen Sie im Artikel So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass.

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