
Daten abgegriffen. Online-Kriminalität trifft Privatleute und Firmen – Cyberversicherungen decken mitunter nicht alle Risiken ab. © Getty Images / Denis Novikov
Durch den Hackerangriff auf einen Geschäftspartner verlor eine Firma 85 000 Euro. Ihre Cyberversicherung muss den Schaden laut einem Gerichtsurteil nicht übernehmen.
Angeblich waren es hohe Bankgebühren, die einen polnischen Lieferanten dazu brachten, sein Geldinstitut zu wechseln. Seine Kunden erhielten per E-Mail Informationen über die neue Kontoverbindung. So auch eine deutsche Firma, die anschließend insgesamt vier Überweisungen über insgesamt 85 000 Euro auf das neue Konto veranlasste.
Firma ist Opfer eines Hackerangriffs
Im Nachhinein zeigte sich allerdings: Der Lieferant hatte seine Bank nicht gewechselt. Die E-Mails waren Folge eines Hackerangriffs auf den Server des Lieferanten, der Kriminellen unter anderem Zugriff auf die Kontaktdaten von dessen Geschäftspartnern gegeben hatte.
Versicherer verweigert Zahlung
Die geschädigte Firma hatte eine Cyberversicherung abgeschlossen, die sowohl Netzwerksicherheitsverletzungen als auch Täuschungsschäden abdeckt. Doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen, der Fall landete vor Gericht. Dort konnte sich das Unternehmen nicht durchsetzen, das Landgericht Hagen gab dem Versicherer recht (Az. 9 O 258/23). Der beim Versicherungsnehmer eingetretene Schaden sei gar kein Versicherungsfall, da nur Angriffe auf die IT des Versicherten abgedeckt seien.
Die Versicherungsbedingungen waren transparent
Laut Gericht waren die Versicherungsbedingungen transparent. So war etwa zum Thema Netzwerksicherheitsverletzungen aufgeführt, dass „Beeinträchtigungen ... in Netzwerken Dritter“ nicht versichert seien. Auch der Schutz für Täuschungsschäden greife hier nicht, da er sich ebenfalls nur auf das Netzwerk des Versicherungsnehmers beschränke.
Die richtige Cyberversicherung finden
Cyberversicherungen werden auch für Privatleute angeboten. Die Versicherer versprechen, für Schäden durch Internetkriminalität einzutreten – etwa nach Hackerangriffen oder Virusbefall. Die Stiftung Warentest hat 20 Cyberpolicen von 15 Anbietern untersucht und dabei große Unterschiede bei den Serviceleistungen entdeckt. Nicht jede Police passt zu jedem. Der Vergleich hilft dabei, Policen zu finden, die den gewünschten Leistungsumfang haben.
-
- Bei Ebay fürs eigene Angebot zu bieten oder Freunde zu Scheinangeboten anzustiften, ist verboten. Es droht heftiger Ärger mit Ebay, dem Staatsanwalt und Bietern.
-
- So urteilte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahren: Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Immer noch gibt‘s Streit. Zuletzt verdächtig: HSH-Firmenkredite.
-
- Kreditbearbeitungsgebühren sind rechtswidrig. Die Banken müssen sie erstatten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.