Cyber­versicherung Schutz bei Hacker­angriffen greift nur beim Versicherten

Cyber­versicherung - Schutz bei Hacker­angriffen greift nur beim Versicherten

Daten abge­griffen. Online-Kriminalität trifft Privatleute und Firmen – Cyber­versicherungen decken mitunter nicht alle Risiken ab. © Getty Images / Denis Novikov

Durch den Hacker­angriff auf einen Geschäfts­partner verlor eine Firma 85 000 Euro. Ihre Cyber­versicherung muss den Schaden laut einem Gerichts­urteil nicht über­nehmen.

Angeblich waren es hohe Bank­gebühren, die einen polnischen Lieferanten dazu brachten, sein Geld­institut zu wechseln. Seine Kunden erhielten per E-Mail Informationen über die neue Konto­verbindung. So auch eine deutsche Firma, die anschließend insgesamt vier Über­weisungen über insgesamt 85 000 Euro auf das neue Konto veranlasste.

Firma ist Opfer eines Hacker­angriffs

Im Nach­hinein zeigte sich allerdings: Der Lieferant hatte seine Bank nicht gewechselt. Die E-Mails waren Folge eines Hacker­angriffs auf den Server des Lieferanten, der Kriminellen unter anderem Zugriff auf die Kontakt­daten von dessen Geschäfts­part­nern gegeben hatte.

Versicherer verweigert Zahlung

Die geschädigte Firma hatte eine Cyber­versicherung abge­schlossen, die sowohl Netz­werks­icher­heits­verletzungen als auch Täuschungs­schäden abdeckt. Doch die Versicherung weigerte sich zu zahlen, der Fall landete vor Gericht. Dort konnte sich das Unternehmen nicht durch­setzen, das Land­gericht Hagen gab dem Versicherer recht (Az. 9 O 258/23). Der beim Versicherungs­nehmer einge­tretene Schaden sei gar kein Versicherungs­fall, da nur Angriffe auf die IT des Versicherten abge­deckt seien.

Die Versicherungs­bedingungen waren trans­parent

Laut Gericht waren die Versicherungs­bedingungen trans­parent. So war etwa zum Thema Netz­werks­icher­heits­verletzungen aufgeführt, dass „Beein­trächtigungen ... in Netz­werken Dritter“ nicht versichert seien. Auch der Schutz für Täuschungs­schäden greife hier nicht, da er sich ebenfalls nur auf das Netz­werk des Versicherungs­nehmers beschränke.

Die richtige Cyber­versicherung finden

Cyber­versicherungen werden auch für Privatleute angeboten. Die Versicherer versprechen, für Schäden durch Internetkriminalität einzutreten – etwa nach Hacker­angriffen oder Virusbefall. Die Stiftung Warentest hat 20 Cyber­policen von 15 Anbietern untersucht und dabei große Unterschiede bei den Service­leistungen entdeckt. Nicht jede Police passt zu jedem. Der Vergleich hilft dabei, Policen zu finden, die den gewünschten Leistungs­umfang haben.

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