In der Urlaubszeit landen einige von bundesweit täglich rund 70 Millionen Briefen im falschen Postkasten. Schließlich macht auch der Postbote mal Ferien, und sein Vertreter kennt sich nicht immer so gut aus. Vorsicht: Solche Sendungen einfach wegzuwerfen, kann als Sachbeschädigung gelten. Sie zu öffnen, wenn es nicht versehentlich geschieht, wäre ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis. Besser ist es, falsch adressierte Post mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" oder falls der Adressat umgezogen ist mit "weiterleiten an " in den Postbriefkasten zu geben. Findet die Post weder Empfänger noch Absender, werden die Briefe in einer Zentralstelle in Marburg geöffnet, um so Hinweise zu erhalten. Klappt auch das nicht, werden sie archiviert. Kunden, deren Schreiben beim Empfänger nicht ankommen, können gratis einen Nachforschungsauftrag stellen. Dann wird automatisch das Marburger Archiv abgefragt.
-
- Widerruf, Kündigung, Mahnung – wie gelangt ein Brief rechtssicher zum Empfänger? Das ist wichtig, damit dieser am Ende nicht sagen kann: Es ist gar nichts angekommen.
-
- Eine funktionierende Post gehört zur Infrastruktur, sagt Bundesnetzagentur-Chef Müller im Interview. „Verfehlungen sollten finanzielle Konsequenzen haben“, findet er.
-
- Ab 2025 dürfen Briefe länger unterwegs sein als bisher. Dann kann aber auch mehr Zeit für einen Einspruch gegen den Steuerbescheid sein.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.