Keine Briefmarke zur Hand? Zumindest für Menschen mit Smartphone oder Tablet gibt es eine einfache Lösung. Über eine App bekommen sie einen Code. Seit Dezember 2020 bietet die Deutsche Post AG die „Mobile Briefmarke“ als Nachfolgerin des Verfahrens „Handyporto“ an.
Via App erhalten Nutzer einen Code, mit dem sie Briefumschlag oder Postkarte beschriften. Es fallen keine Gebühren zusätzlich zum Porto an. Dagegen kostete das „Handyporto“ bis zu 40 Cent pro Stück extra.
Der Service lässt sich für Postkarten und Briefe innerhalb Deutschlands nutzen. In einem Kaufvorgang können bis zu 20 Porto-Codes gekauft werden. Eine mobile Briefmarke ist 14 Tage gültig. Sendungen mit Zusatzleistungen wie Einschreiben können nicht mit einem Code verschickt werden.
Sie benötigen
- Smartphone oder Tablet
- Konto beim Bezahldienst Paypal oder Kreditkarte von Mastercard, Visa oder American Express
Schritt 1
Laden Sie die kostenlose Post & DHL-App auf Ihr Smartphone oder Tablet. Wer ein Android-Gerät nutzt, findet die App im Google Play Store, Apple-Nutzer laden sie im App Store herunter.
Schritt 2
Um den Code anzufordern, öffnen Sie die App und wählen Sie „Versenden“. Hier gibt es den Unterpunkt „Portoberater“, mit dem Sie die passende Frankierung ermitteln können. Anschließend wählen Sie erst „Brief“, dann das gewünschte Porto und schließlich „Als Code zum Beschriften“.
Schritt 3
Um das Porto zu begleichen, können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
- Paypal: Auf der Seite des Bezahldienstleisters einloggen und Zahlung freigeben.
- Kreditkarte: Einsatz wie bei anderen Onlinekäufen auch.
Schritt 4
Jetzt wird Ihnen ein Code zugewiesen, der aus den Zeichen #PORTO und einer achtstelligen Buchstaben-Zahlen-Folge besteht und zwei Wochen gültig ist. Schreiben Sie diesen Code in zwei Zeilen rechts oben auf Ihrer Sendung, und zwar mit einem schwarzen Filzstift oder einem Kugelschreiber.
Schritt 5
Brief oder Postkarte ist fertig für den Versand. Ab damit in einen der 110 000 Briefkästen! Die Sortiermaschinen erkennen die Sendungen mit den handgeschriebenen Portocodes. Eine Software prüft, ob die Codes korrekt sind. Ist alles okay, werden sie zugestellt.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Ich verstehe nicht ganz, was sie meinen. Ich nutze die mobile Briefmarke recht häufig. Ich bekomme von der Deutschen Post per E-Mail eine Rechnung. Dort ist ausgewiesen wann ich wie viele Marken zu welchem Preis gekauft habe. Umsatzsteuer ist natürlich nicht ausgewiesen, da es sich um eine umsatzsteuerbefreite Dienstleistung handelt. Zusätzlich bekomme ich eine Zahlungsbestätigung vom gewählten Zahlungsdienstleister, in meinem Fall Paypal. Was genau vermissen sie also?
Obwohl jeder Einzelhändler verpflichtet ist in Deutschland eine Quittung auszustellen und ich die Mobile Briefmarke über die DHL-App frankierte, weigert sich die Deutsche Post eine Rechnung bereitzustellen! Widerwillig erhielt ich sie auf schriftliche Anforderung, manchmal auch nicht, mit dem Hinweis, daß für diesen Dienst eine Quittung nicht vorgesehen ist.
Krass
Der Bericht test 11/2021 Neuheitentest: Mobile Briefmarke hat mich sofort überzeugt, mir diese App zu installieren und gleich damit loszulegen. Es funktionierte wirklich anstandslos und ich war restlos begeistert.
Die Begeisterung verflog allerdings sofort in der DHL-Filiale eines örtlichen Supermarktes. Bei Abgabe des Briefes fragte mich die Dame am Schalter ziemlich ungehalten, ob ich sie veralbern möchte und ich bitteschön das Porto von 1,55 € nachlösen soll.
Es folgte ein ewiges Hin und Her bis endlich jemand gefunden werden konnte, der die Richtigkeit des „Buchstabensalats“ auf der oberen Ecke des Briefes bestätigen konnte.
Da sollte der Anbieter schleunigst sein Personal entsprechend auf den neusten Stand bringen.
Fazit: mobil frankierte Post wohl besser direkt in den Briefkasten geben und hoffen, dass irgendwer am Sortierband diese Neuheit schon kennt.
Immerhin wurde die Sendung zugestellt.
»Insgesamt hinterlässt die Post & DHL App keinen datenschutzfreundlichen Eindruck. Das liegt insbesondere an technischen Mängeln, bei dem Daten an Tracking- und Analyse-Dienste schon vor der eigentlichen Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO übermittelt werden. Und auch wenn beim Tracking nicht eingewilligt wird, wird die Adobe Inc. praktisch dauerhaft über den Opt-Out-Status des Nutzers informiert – wohlgemerkt ist dieses Unternehmen bzw. Dienstleister allerdings gar nicht in der Datenschutzerklärung aufgeführt. Dazu kommen dann noch Mängel bei den (Cookie-)Consent-Bannern, die den Anforderungen einer ausdrücklichen, informierten, freiwilligen, aktiven und vor der eigentlichen Übermittlung Einwilligung nicht genügen.«
DerLangeFrank: Danke für Ihre Nachricht. Wir haben bei unserem Neuheitentest im Unterschied zum verlinkten Artikel das Datensendeverhaltens der Apps ausschließlich für die Option „Briefmarke kaufen“ geprüft. Die dabei übertragenen ID‘s waren weitestgehend temporär oder resetbar. Für die Nutzung der Funktion „Mobile Briefmarke“ haben wir daher kein sehr kritisches Datensendeverhalten festgestellt.