Unerwünschte Werbung Werbung im Brief­kasten stoppen

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Unerwünschte Werbung - Werbung im Brief­kasten stoppen

Reklame. Oft verstopft sie den Brief­kasten. Doch das muss sich niemand gefallen lassen. test.de erklärt, was Sie tun müssen, um Werbung zuver­lässig zu stoppen. © PantherMedia / germanopoli

Reklame, kostenlose Zeitungen oder auch „Einkaufaktuell“ von der Post nerven? Das können Sie unterbinden. test.de erklärt, wie es geht und hilft mit Muster­briefen.

Sie benötigen:

  • Aufkleber für den Brief­kasten (können Sie auch selbst anfertigen, geeignete Formulierungen im Text)
  • Aushang für den Flur (ebenso)
  • Zusätzlich für adressierte Werbung: Einschreiben mit Rück­schein

Schritt 1

Bringen Sie an Ihrem Brief­kasten Aufkleber an. „Keine Werbung!“ stoppt klassische Reklame wie Flugblätter mit Sonder­angeboten. „Keine kostenlosen Zeitungen!“ stoppt werbe­finanzierte Blätter mit redak­tionellen Beiträgen.

Der Aushang im Flur „Keine Werbung auslegen! Keine kostenlosen Zeitungen auslegen!“ ist nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München (Az. 142 C 12408/21) jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn an allen Briefkästen Werbung verboten ist. Er ist aber zur Vermeidung von Miss­verständ­nissen dennoch sinn­voll. Zuständig sind alle Bewohner gemein­sam und/oder der Eigentümer des Gebäudes.

Schreiben Sie nicht „Bitte“. Ihre Ansage soll ja verbindlich sein. Wenn Sie Werbe­briefe stoppen wollen, die an Sie persönlich adressiert sind, genügen Aufkleber nicht. Sie müssen dann jeweils an den Absender schreiben: „Unterlassen Sie es ab sofort, mir Werbe­briefe zu schi­cken.“ (Download Musterbrief Werbestopp mit Hinweisen als RTF-Datei) Verschi­cken Sie solche Briefe per Einschreiben mit Rück­schein. So ist es rechts­sicher. Weniger aufwändig und jedenfalls manchmal erfolg­reich: Schreiben Sie auf den Umschlag mit dem Werbe­brief: „Annahme verweigert! Unfrei zurück an Absender!“, über­kleben Sie Ihre Adresse und werfen ihn in den Brief­kasten. Die Post sollte den Brief dann an den Absender zurück­gehen lassen und kann dort auch noch ein Strafporto kassieren.

Schritt 2

Wenn doch noch Werbung in Ihrem Brief­kasten landet, schreiben Sie dem verantwort­lichen Unternehmen:

„Sie haben mir Reklame zustellen lassen, obwohl ich das dies per Aufkleber auf dem Brief­kasten/Schreiben an Sie vom [Datum] verboten habe. Ich fordere Sie auf, mir zuzu­sagen, dass Sie für jeden weiteren Fall eine Vertrags­strafe von 10 Euro zahlen. Außerdem haben Sie mir die Kosten für dieses Schreiben in Höhe von (Papier + Umschlag + Porto oder Zustell­gebühren =) x Euro durch Über­weisung auf mein Konto [Iban, Bank/Sparkasse und Bic] zu ersetzen. Sollte ich Ihre Vertrags­strafen­zusage und das Geld nicht inner­halb von zwei Wochen ab Zugang dieses Schreibens bei Ihnen erhalten [Konto mit Iban-Angabe], werde ich ohne weitere Ankündigung recht­liche Schritte einleiten. Die Kosten dafür haben Sie dann zusätzlich zu tragen.“
(Download Musterbrief Werbestopp-Durchsetzung mit Hinweisen als RTF-Datei)

Das ist das Mindeste, was Sie verlangen können. Im Einzel­fall ist mehr drin. Wenn Sie aber zu viel verlangen, müssen Sie einen Teil der Kosten selbst tragen, falls es zum Rechts­streit kommt.

Schritt 3

Freuen Sie sich auf die Antwort und die Gutschrift auf Ihrem Konto. Bleibt die Zusage oder das Geld aus, können Sie einen Rechts­anwalt einschalten, um Ihre Forderung durch­zusetzen. Die Kosten muss am Ende der Absender der verbotenen Werbung tragen. Anwälte verlangen aber oft zunächst einen Vorschuss auf ihr Honorar.

Zusätzliche Tipps

Über die so genannten Robinsonlisten für die verschiedenen Medien können Sie Schutz­konten erstellen und so an Sie gerichtete Werbung verbieten. Die über diese Listen verbreiteten Werbe­verbote beachten zwar nicht alle Unternehmen, aber dafür ist der Aufwand für die Eintragung minimal.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • j_wgn am 08.04.2023 um 21:24 Uhr
    Bei unerwünschter Werbung DSGVO-Auskunft anfordern

    Ich fordere zusätzlich zur Werbesperre von Unternehmen, die mir unerwünschte Werbung zusenden, eine Datenauskunft nach Art. 15 DSGVO an. Die meisten Unternehmen kommen dem nach. Das macht noch mal zusätzlich deutlich, dass man sich die Werbezusendung nicht gefallen lässt.
    In Einzelfällen, in denen die Auskunft innerhalb der Frist nicht erfolgte, habe ich auch schon die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde eingeschaltet, die dann das Unternehmen zu einer Stellungnahme aufgefordert hat.
    Spätestens dann dürfe man endgültig in der internen Sperrdatei landen.

  • olshra am 07.04.2023 um 22:42 Uhr
    Werbung an der Türklinke

    Der Aufkleber "Keine Werbung" am Briefkasten wird zunehmend durch Werbesendungen umgangen, die an die Türklinke gehängt werden. Dass ist umso ärgerlicher wenn man verreist und jedem Vorbeikommenden signalisiert wird, dass man nicht zu Hause ist. Möglicherweise steckt da sogar eine kriminelle Masche dahinter, um die Objekte für Einbrüche auszuspionieren. Daher prangt jetzt auch an unserer Türklinke ein Aufkleber "Keine Werbung". Seither ist keine Werbung mehr dort angehängt worden.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2023 um 13:27 Uhr
    Rechtsanwalt einschalten?

    @AlterTester: Wir haben die Anregung inzwischen aufgegriffen und unsere Hinweise und die Mustertexte auch sonst noch etwas ergänzt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 05.04.2023 um 09:00 Uhr
    Rechtsanwalt einschalten?

    @AlterTester: Uns ist schon klar, dass die Durchsetzung des Rechts, Werbung zu verbieten, erheblichen Aufwand macht & dass die meisten Menschen lieber dabei bleiben, rechtswidrige Werbung einfach wegzuwerfen (und zwar hoffentlich: ins Altpapier). Es soll aber niemand sagen können, er weiß nicht, wie es geht. Es gibt schon immer mal wieder Verbraucher, die sich über verbotene Werbung so ärgern, dass sie die rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Die Regel ist: Unternehmen beachten Werbeverbote. Wir wissen das aus eigener Erfahrung von der Deutsche Post AG. Wer dem Unternehmen die Zustellung von "Einkaufaktuell" verbietet, erhält es auch nicht mehr - zuverlässig. Bei adressierter Werbung die Annahme zu verweigern, hilft nach unserer Erfahrung bei als Infopost massenhaft für verringertes Porto verschickter Werbung nicht zuverlässig. Da der Aufwand jedoch minimal ist, werden wir das noch in den nächsten Tagen in unsere Tipps aufnehmen. Vielen Dank für Ihre Anregung!

  • AlterTester am 04.04.2023 um 17:38 Uhr
    Sind die Tipps lebensnah ?

    Die Tipps mögen ja gut und schön sein, aber...: Den Aufkleber am Briefkasten habe ich; und da wird sich auch dran gehalten, zumindest meistens. Was die Werbung per Brief angeht: Liebe Stiftung, ist euch EIN Fall bekannt, wo das Unternehmen den "Schadensersatz" wirklich gezahlt und die Vertragsstrafenzusage abgegeben hat ? Und wenn ich das "per Einschreiben/Rückschein" mit eurer Formulierung einfordere, haben die auch noch meine Bankverbindung....Und ist der Tipp euer Ernst, dass ich mir dann wegen 10 Euro einen Anwalt nehmen soll ? Das sind doch welt- und lebensfremde Tipps, sorry.
    Früher gabs mal den Tipp, auf den Werbebrief "Annahme verweigert" draufzuschreiben und in den nächsten Briefkasten zu werden - dann würde die Post den zurückbefördern und der Absender trägt "Strafporto". Geht sowas noch ? Was haltet ihr von der Möglichkeit, auf Werbeposts der Unternehmungen in Facebook und Co reinzuschreiben, dass genau diese Firma mit unverlangten Werbebriefen nervt ?