
Bestattung. In Rheinland-Pfalz kann die Asche von Verstorbenen jetzt auch in einen Fluss eingelassen werden. © picture alliance / dpa / dpa-Zentralbild / Bernd Wüstneck
Rheinland-Pfalz schafft Friedhofszwang und Sargpflicht ab – und erlaubt unter anderem nun auch, Urnen zu Hause aufzubewahren.
Bundesweit modernste Rechtslage
Das Bestattungsrecht ist Sache der Bundesländer. Rheinland-Pfalz hat seines jetzt geändert und mit einigen Tabus gebrochen. Alternative Bestattungsformen wie Diamant-, Fluss- und Tuchbestattungen sind nun erlaubt. Mit der Neuregelung, die seit dem 27. September 2025 gilt, hat das Land jetzt das bundesweit modernste Bestattungsrecht. Andere Bundesländer könnten folgen.
Friedhofszwang abgeschafft
Die größte Neuerung betrifft den Umgang mit der Asche Verstorbener: Angehörige dürfen die Urne mit nach Hause nehmen, auch Asche entnehmen und sie zu einem Erinnerungsstück verarbeiten lassen – etwa zu einem Schmuckstein. Hierbei wird aus der Totenasche unter hohem Druck und mit hoher Temperatur ein synthetischer Diamant hergestellt. Auch die Beisetzung außerhalb von Friedhöfen ist möglich, zum Beispiel in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar. Die Asche wird hier in einer speziellen Kapsel zu Wasser gelassen, wo sie sich schnell auflöst. Dies ist professionellen Bestattern vorbehalten.
Keine Sargpflicht mehr
Wer eine Erdbestattung wünscht, muss nicht mehr zwingend im Sarg beigesetzt werden. Auch ein Begräbnis im Tuch ist möglich, ohne dass dafür religiöse Gründe vorliegen müssen.
Soldaten und Sternenkinder berücksichtigt
Angehörige der Bundeswehr, die im Auslandseinsatz sterben, erhalten ein dauerndes Ruherecht. Ihr Grab wird nicht, wie sonst üblich, nach frühestens 15 Jahren geräumt. Gestattet ist jetzt auch die Beisetzung von „Sternenkindern“, die vor der 24. Schwangerschaftswoche verstarben oder bei ihrem Tod weniger als 500 Gramm wogen.
Ausnahmen schriftlich festhalten
Eine Bestattung außerhalb von Friedhöfen ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich festgelegt hat. Er muss eindeutig erklären, welche Bestattungsform gewünscht ist. Die Erklärung muss Name, Anschrift und Geburtsdatum enthalten – sowohl des Ausstellers als auch der Person, die mit der Totenfürsorge betraut ist. Sie setzt den Bestattungswunsch um.

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- Wer die eigene Beisetzung bereits zu Lebzeiten regeln möchte, sollte Bestattungsvorsorge betreiben. Wir haben acht Anbieter getestet, die Gelder dafür verwalten.
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- Viele Modefirmen, darunter Hunkemöller, werben mit nachhaltiger Kleidung. Umweltfreundlich ist die nicht unbedingt, zeigt die Verbraucherzentrale.
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- In einer Bestattungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen für ihre Beisetzung festlegen, etwa zum Bestattungsort oder der Grabart.
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