In einer Bestattungsverfügung können Sie Ihre Vorstellungen für ihre Beisetzung festlegen, etwa zum Bestattungsort oder der Grabart. Unsere Musterverfügung ist sehr umfassend. Sie müssen sie nicht komplett ausfüllen. Regeln Sie nur das, was Ihnen wichtig ist und beziehen Sie Ihre Angehörigen ein.
1. Wer soll sich kümmern?
Sie müssen eine Vertrauensperson bestimmen, die die Totenfürsorge übernimmt und dafür verantwortlich ist, dass Ihre in der Verfügung angeordnete Wünsche umgesetzt werden. Die Totenfürsorge umfasst das Verfügungsrecht über die Leiche und die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. Die Person schließt auch den Nutzungsvertrag für Ihre Grabstätte ab. Sie können die Person frei auswählen. Neben Kindern kommen gute Freunde, Nachbarn oder Betreuer infrage. Das können auch mehrere Personen sein. Sprechen Sie auf jeden Fall mit der Person, die sich um die Totenfürsorge kümmern soll, über ihre Aufgaben und geben Sie ihr eine Kopie der Verfügung.
2. Bestattungsort
Wenn Ihre letzte Ruhestätte in einer bestimmten Stadt oder an einem bestimmten Ort liegen soll, dann können Sie dies hier vermerken
3. Bestattungsart
An dieser Stelle können Sie entscheiden, ob Ihre sterblichen Überreste in einem Sarg begraben (Erdbestattung) oder eingeäschert (Feuerbestattung) werden sollen. Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, kann als letzte Ruhestätte nur den Friedhof wählen. Urnen lassen sich darüber hinaus auch im Wurzelbereich eines Baumes (Baumbestattung) oder auf dem Meer (Seebestattung) beisetzen.
Die Punkte 4 bis 10 im Formular
Unter den Gliederungspunkten 4 bis 9 können Sie Regelungen zur Trauerfeier, Gästeliste für die Feier, zur Zeitungsanzeige oder zum Trauermal treffen. Unter „10. Sonstiges“ können Sie Wünsche notieren, die Sie bislang noch nicht in der Verfügung geäußert haben.
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