Bestattungs­verfügung So füllen Sie das Formular aus

In einer Bestattungs­verfügung können Sie Ihre Vorstel­lungen für ihre Beiset­zung fest­legen, etwa zum Bestattungs­ort oder der Grab­art. Unsere Muster­verfügung ist sehr umfassend. Sie müssen sie nicht komplett ausfüllen. Regeln Sie nur das, was Ihnen wichtig ist und beziehen Sie Ihre Angehörigen ein.

1. Wer soll sich kümmern?

Sie müssen eine Vertrauens­person bestimmen, die die Totenfür­sorge über­nimmt und dafür verantwort­lich ist, dass Ihre in der Verfügung ange­ordnete Wünsche umge­setzt werden. Die Totenfür­sorge umfasst das Verfügungs­recht über die Leiche und die Pflicht, die Bestattung zu veranlassen. Die Person schließt auch den Nutzungs­vertrag für Ihre Grabstätte ab. Sie können die Person frei auswählen. Neben Kindern kommen gute Freunde, Nach­barn oder Betreuer infrage. Das können auch mehrere Personen sein. Sprechen Sie auf jeden Fall mit der Person, die sich um die Totenfür­sorge kümmern soll, über ihre Aufgaben und geben Sie ihr eine Kopie der Verfügung.

2. Bestattungs­ort

Wenn Ihre letzte Ruhe­stätte in einer bestimmten Stadt oder an einem bestimmten Ort liegen soll, dann können Sie dies hier vermerken

3. Bestattungs­art

An dieser Stelle können Sie entscheiden, ob Ihre sterb­lichen Über­reste in ­einem Sarg begraben (Erdbestattung) oder eingeäschert (Feuer­bestattung) werden sollen. Wer sich für eine Erdbestattung entscheidet, kann als letzte Ruhe­stätte nur den Friedhof wählen. Urnen lassen sich darüber hinaus auch im Wurzelbereich eines Baumes (Baum­bestattung) oder auf dem Meer (Seebestattung) beisetzen.

Die Punkte 4 bis 10 im Formular

Unter den Glie­derungs­punkten 4 bis 9 können Sie Rege­lungen zur Trauerfeier, Gästeliste für die Feier, zur Zeitungs­anzeige oder zum Trauermal treffen. Unter „10. Sons­tiges“ können Sie Wünsche notieren, die Sie bislang noch nicht in der Verfügung geäußert haben.

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