
Alexander Helbach
Ärzte rechnen für die Leichenschau eines Verstorbenen unterschiedlich hohe Beträge ab. Nicht immer zu Recht, kritisiert Alexander Helbach Sprecher von Aeternitas – Verbraucherinitiative Bestattungskultur. Die Kosten sind nämlich in der Gebührenordnung für Ärzte festgeschrieben.
Angehörige müssen für Leichenschau aufkommen
Ihnen liegen zahlreiche Beschwerden über zu hohe Rechnungen für die Leichenschau vor. Was ist das Problem?
Wenn ein Mensch verstirbt, muss er von einem Arzt untersucht werden. Er sieht nach, ob der Verstorbene eines natürlichen Todes gestorben ist und stellt den Totenschein aus. Bezahlt wird die Leichenschau von den Angehörigen. Denn mit dem Tod erlischt die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung. Die Kosten sind in der Gebührenordnung für Ärzte festgeschrieben.
Wie hoch dürfen die Kosten höchstens sein?
Das hängt unter anderem vom Anfahrtsweg des Arztes ab und der Uhrzeit der Leichenschau. Bei Summen über 60 Euro sollten die Angehörigen genau hinsehen, rund 77 Euro sind das Maximum. Uns liegen aber zahlreiche Rechnungen von mehr als 150 Euro vor. Manche Ärzte berechnen für die Leichenschau noch Gebühren, die eigentlich nur für lebende Menschen erhoben werden dürfen, wie etwa für den Hausbesuch inklusive Beratungsgespräch und Untersuchung.
Mehr als 77 Euro muss niemand zahlen
77 Euro klingt aber nach ziemlich wenig.
Das stimmt, die Ärzte beklagen sich zu Recht, dass die in der Gebührenordnung festgelegte Summe für eine Leichenschau nicht unbedingt kostendeckend ist. Nur gibt ihnen dies nicht das Recht, Fantasierechnungen auszustellen.
Was können Angehörige tun, wenn sie zu hohe Rechnungen bemerken?
Nicht den vollen Betrag überweisen, sondern höchstens rund 77 Euro akzeptieren. Der Arzt muss dann erklären, wie die höheren Kosten zustande kommen. Oft sehen Angehörige den Betrag erst mit der Schlussabrechnung des Bestatters – aber auch in diesem Fall können sie die Rechnung kürzen, sollten aber den Bestatter vorher informieren.