Eigenauskunft. Sie haben das Recht, alle Auskunfteien nach den über Sie gespeicherten Daten zu fragen. Verlangen Sie in einem formlosen Schreiben eine Auskunft nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz. Fordern Sie auch den tagesaktuellen Scorewert an. Die Auskunft muss einmal im Jahr kostenlos sein. Darin muss auch stehen, an wen die Auskunftei in den letzten zwölf Monaten Daten weitergegeben hat.
Datenkorrektur. Lassen Sie falsche Daten berichtigen, weil diese womöglich Ihre Kreditwürdigkeit verschlechtern. Das formlose Schreiben richten Sie an die Auskunftei und legen möglichst Beweise bei.
Aufsichtsbehörde. Wenn Sie Probleme haben, Ihr Recht durchzusetzen, wenden Sie sich an das Innenministerium oder den Datenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes.
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- Auskunfteien sind verpflichtet darzulegen, wie sie einen Bonitäts-Score berechnen, sagt der EuGH. Außerdem darf ein Vertragsabschluss nicht allein davon abhängen.
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- Ab Ende 2025 sollen Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Schufa nachrechnen können, wie die Bewertung ihrer Kreditwürdigkeit zustande gekommen ist.
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- KI entscheidet mit – bei Krediten, Bewerbungen oder Rabatten. Die Stiftung Warentest zeigt, worauf Verbraucher achten müssen und wie sie sich schützen.
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