
Schnelle Änderung. Ab sofort löscht die Schufa erledigte Privatinsolvenzen bereits nach sechs Monaten. © picture alliance / dpa / Andreas Arnold
Die Schufa hat die Speicherdauer der Restschuldbefreiung auf sechs Monate verkürzt. Die rückwirkende Löschung bei rund 250 000 Betroffenen ist abgeschlossen.
Speicherung bislang drei Jahre
Durch eine Privatinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alle Schulden zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Deutschlands größte Auskunftei Schufa speicherte diese Information früher drei Jahre lang. Ende März hatte sie angekündigt, alle Einträge zu einer Restschuldbefreiung, die zum Stichtag 28. März 2023 länger als sechs Monate gespeichert waren, sowie alle hiermit verbundenen Schulden rückwirkend zu diesem Datum löschen. Dies ist nun nach Mitteilung der Schufa umgesetzt. Die Löschung erfolgte automatisch, die rund 250 000 Betroffenen mussten sich nicht darum kümmern. Ab sofort werden alle Restschuldbefreiungen gelöscht, wenn sie die Speicherdauer von sechs Monaten erreicht haben.
Alte Regelung war rechtlich umstritten
Hintergrund der Entscheidung der Schufa war, dass die frühere Speicherdauer von drei Jahren rechtlich umstritten ist. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Verfahren zu der Frage vorerst ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in zwei ähnlichen Fällen abzuwarten. Der zuständige Generalanwalt des EuGH hatte sich Mitte März kritisch zur langen Speicherung geäußert. Der Eintrag der Restschuldbefreiung dürfe nur solange gespeichert werden, wie er auch im Schuldnerverzeichnis steht – nämlich sechs Monate. Die lange Speicherfrist von drei Jahren verhindere bei den Betroffenen einen schnellen wirtschaftlichen Neuanfang und führe bei ihnen zu erheblichen privaten und beruflichen Einschränkungen.
Restschuldbefreiung beeinflusst Bonität
Die Schufa hat nach eigenen Angaben von 68 Millionen Menschen in Deutschland Informationen über die Anzahl der Girokonten, Kreditkarten oder Handyverträge. Sie weiß, wie viele Kredite laufen, ob sie regelmäßig bedient werden und ob es in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten und Privatinsolvenzen gab. Aus diesem Wissen bildet die Schufa ein Urteil über die Kreditwürdigkeit und das Zahlungsverhalten jeder einzelnen gespeicherten Person – den sogenannten Schufa-Score. Die genaue Berechnung ist geheim. Trotz Verkürzung der Speicherzeit bleibt die Restschuldbefreiung – solange sie gespeichert ist – aber relevant für die Scorewert-Berechnung.
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