Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.
Altersteilzeit ist für ältere Arbeitnehmer eine Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Job in die Rente, die in vielen Betrieben angeboten wird. Die beiden möglichen Varianten, das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell, ermöglichen einen sanften oder schnelleren Einstieg in die Rente. Denn frühestens mit 63 Jahren können Versicherte von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Schwerbehinderung.
Mit Altersteilzeit über den Betrieb ist aber auch heute noch ein Ausstieg aus dem Job deutlich vor 63 möglich – mit dem sogenannten Blockmodell. Einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es aber nicht.
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Stiftung_Warentest am 10.03.2023 um 13:17 Uhr
Krankentagegeld
@Question777: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AltZG stehen Zeiten einer Versicherungspflicht aus § 26 SGB III in den 1080 Kalendertagen der letzten drei Jahre eine versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach §26 Abs. 2 Nr. 2 SGB III liegt bei Beziehern von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherer eine Versicherungspflicht vor. Ob Ihre Zeiten des Erhaltes von Krankentagegeld die Voraussetzungen erfüllen, können wir an dieser Stelle nicht klären, bitte lassen Sie sich hierzu individuell beraten. Das Bürgertelefon zur Teilzeit / Altersteilzeit des Bundesministeriums für Arbeit berät bei Fragen zu den Voraussetzungen des AltZG: 030 221 911 005
In dem Text ist zur Altersteilzeit folgende Voraussetzung enthalten „und sie müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1 080 Kalendertage (drei Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein“. Was wäre, wenn man vorher Krankentagegeld der PKV erhalten hat und keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, weil die DRV davon abgeraten hat, da im individuellen Fall sehr teuer und ohne Nutzen.
@ATZ-Kandidat: Der Rechner berechnet das Altersteilzeit-Netto, die Beispielrechnung im Heft stellt auf Seite 27 das Altersteilzeit-Bruttogehalt der Facharbeiterin dar. Um das Brutto-Teilzeitgehalt wie im Heftbeispiel inklusive des Aufstockungsbetrages der Arbeitgeberin in Höhe von 20 Prozent zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor: Bruttogehalt x 1,2 = x/2
Die %-Werte des Aufstockungsbetrags beziehen sich gem. meinem Arbeitgeber auf das Gehalt VOR der ATZ. Wenn ich im Rechner meine 23% Aufstockung eingebe, berechnet dieser nur 23% von den 50% ATZ-Gehalt. Jetzt ist mir klar, warum die Werte im Heftartikel (und im Rechner) viel niedriger ausfallen, als das vorauss. Bruttogehalt, das mir meine Personalabteilung für die ATZ-Zeit ausgerechnet hat. Frage: Fehler im Rechner oder Absicht? Danke & Grüße
@Agio: Zur Frage, wie die Auszahlungen aus einer Betriebsrente verbeitragt werden, gibt es einen gesonderten Artikel, nebst Rechner: www.test.de/Betriebsrente-Entlastung-bei-Krankenkassenbeitraegen-fuer-Betriebsrenten-5147958-0 Wichtig: Den Freibetrag gibt es nur für Pflichtversicherte Zur Besteuerung Betriebsrente und andere Einkünfte im Alter gibt es diesen Artikel: www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0
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@Question777: Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 AltZG stehen Zeiten einer Versicherungspflicht aus § 26 SGB III in den 1080 Kalendertagen der letzten drei Jahre eine versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich.
Nach §26 Abs. 2 Nr. 2 SGB III liegt bei Beziehern von Krankentagegeld von einem privaten Krankenversicherer eine Versicherungspflicht vor.
Ob Ihre Zeiten des Erhaltes von Krankentagegeld die Voraussetzungen erfüllen, können wir an dieser Stelle nicht klären, bitte lassen Sie sich hierzu individuell beraten.
Das Bürgertelefon zur Teilzeit / Altersteilzeit des Bundesministeriums für Arbeit berät bei Fragen zu den Voraussetzungen des AltZG:
030 221 911 005
In dem Text ist zur Altersteilzeit folgende Voraussetzung enthalten „und sie müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1 080 Kalendertage (drei Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein“. Was wäre, wenn man vorher Krankentagegeld der PKV erhalten hat und keine Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung geleistet hat, weil die DRV davon abgeraten hat, da im individuellen Fall sehr teuer und ohne Nutzen.
@ATZ-Kandidat: Der Rechner berechnet das Altersteilzeit-Netto, die Beispielrechnung im Heft stellt auf Seite 27 das Altersteilzeit-Bruttogehalt der Facharbeiterin dar.
Um das Brutto-Teilzeitgehalt wie im Heftbeispiel inklusive des Aufstockungsbetrages der Arbeitgeberin in Höhe von 20 Prozent zu berechnen, gehen Sie wie folgt vor: Bruttogehalt x 1,2 = x/2
Die %-Werte des Aufstockungsbetrags beziehen sich gem. meinem Arbeitgeber auf das Gehalt VOR der ATZ. Wenn ich im Rechner meine 23% Aufstockung eingebe, berechnet dieser nur 23% von den 50% ATZ-Gehalt. Jetzt ist mir klar, warum die Werte im Heftartikel (und im Rechner) viel niedriger ausfallen, als das vorauss. Bruttogehalt, das mir meine Personalabteilung für die ATZ-Zeit ausgerechnet hat. Frage: Fehler im Rechner oder Absicht? Danke & Grüße
@Agio: Zur Frage, wie die Auszahlungen aus einer Betriebsrente verbeitragt werden, gibt es einen gesonderten Artikel, nebst Rechner:
www.test.de/Betriebsrente-Entlastung-bei-Krankenkassenbeitraegen-fuer-Betriebsrenten-5147958-0
Wichtig: Den Freibetrag gibt es nur für Pflichtversicherte
Zur Besteuerung Betriebsrente und andere Einkünfte im Alter gibt es diesen Artikel:
www.test.de/Steuern-und-Sozialabgaben-Diese-Abgaben-zahlen-Sie-auf-Ihre-Rente-5542858-0