
Entspannter Ausstieg aus dem Job. Mit Altersteilzeit ist das möglich. © Adobe Stock / auremar
Arbeitnehmer können Altersteilzeit für einen früheren Jobausstieg nutzen. Gehalt und Rente sind höher als bei Teilzeit. Unser Rechner ermittelt Ihr ungefähres Gehalt.
Altersteilzeit ist für ältere Arbeitnehmer eine Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Job in die Rente, die in vielen Betrieben angeboten wird. Die beiden möglichen Varianten, das Blockmodell und das Gleichverteilungsmodell, ermöglichen einen sanften oder schnelleren Einstieg in die Rente. Denn frühestens mit 63 Jahren können Versicherte von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Schwerbehinderung.
Mit Altersteilzeit über den Betrieb ist aber auch heute noch ein Ausstieg aus dem Job deutlich vor 63 möglich – mit dem sogenannten Blockmodell. Einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es aber nicht.
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@Gruppe_FIVE: Private Rentenversicherungen können in der Regel auch ausgezahlt werden, wenn noch keine gesetzliche Rente fließt, also auch parallel zu einer Gehaltszahlung in der passiven Altersteilzeit. Bei manchen Verträgen etwa aus einer betrieblichen Altersvorsorge ist aber die Auszahlung an den Renteneintritt geknüpft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter der Überschrift "Vorteile von Altersteilzeit" des obigen Artikel habe ich eine Nachfrage zum zweiten Absatz "Aber natürlich..." "In der passiven Phase können zu dem keine weiteren Altersvorsorgeleistungen fließen, die an den Renteneintritt geknüpft sind - etwa aus anderen Renten oder Kapitalleistungen". Das bedeutet aus einer vor vielen Jahren abgeschlossenen privaten Rentenversicherung z.B. der Allianz, darf keine Auszahlung erfolgen? Darf sie beitragsfreigestellt werden? Darf sie gekündigt werden?Was ist bei vereinbarten flexiblem Abruf, etwa ab dem 60igsten Lebensjahr.
In Gesetzen konnte ich nichts finden. Daher wäre ich für eine entsprechende Information dankbar.
Herzlichen Dank für Ihre Mühe
Thomas Hentschel (Verbraucherzentrale NRW, Tel.: 0211 - 38 09 245
@stefan.berchtold: Das ist korrekt. Der Rechner ist dazu da, damit Sie Ihr Nettogehalt in der Altersteilzeit berechnen können. Dafür spielen die Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitgebers keine Rolle, sondern nur diejenigen, die von Ihrem Bruttolohn abgezogen werden.
Der Altersteilzeitrechner berechnet leider nicht die Arbeitgeberanteil für die Rente. Dieser Anteil muss höher als der Arbeitnehmeranteil sein.
4,90 € (Einzelartikel) für Allgemeinplätze und ein magerer Rechner ist enttäuschend.
Viele Grüße