
Markus Armann © T. Jochim
Markus Armann war empört. Mehr als vier Jahre lang hatte die Alte Leipziger Bausparkasse einen Sparbeitrag von monatlich 100 Euro von seinem Konto abgebucht. Das hatte der Finanztest-Leser bei Vertragsabschluss vereinbart. So steht es auch in der Bausparurkunde. Plötzlich sollte das nicht mehr gelten. Doch Armann wehrte sich erfolgreich gegen die Kürzung seines Bausparbeitrags.
Bausparkasse wollte nur noch den Regelsparbeitrag einziehen
Ende Mai teilte die Bausparkasse dem Mann aus Pfaffenhofen mit, sie werde künftig nur noch den tariflichen Regelsparbeitrag von 64,40 Euro einziehen. Wegen der Niedrigzinsphase sei das „zum Schutz aller Bausparer“ nötig. Für Armann hätte das bedeutet: Sein Vertrag würde später als geplant zugeteilt. Und er bekäme die versprochenen 4 Prozent Guthabenzinsen nur auf eine kleinere Sparsumme.
Regelsparbeitrag ist nur eine Sparempfehlung
Armann hält das für einen Vertragsbruch. Beim Regelsparbeitrag, so heißt es in seiner Vertragsurkunde, „handelt es sich um eine Sparempfehlung, von der Sie jederzeit abweichen können.“ Für Finanztest-Vergleiche hatte die Alte Leipziger mehrfach Angebote mit Sparbeiträgen erstellt, die weit oberhalb der Regelsparrate lagen – und war damit Testsieger geworden.
Nach Protest lenkt die Alte Leipziger ein
Man habe die Maßnahme „nochmals kritisch hinterfragt“, teilte die Bausparkasse Finanztest mit. Ergebnis: Sie nimmt die Kürzung der Sparbeiträge für die 870 betroffenen Kunden zurück. So bleibt den Gerichten mindestens ein Verfahren erspart. „Ich hätte geklagt, wenn die Alte Leipziger nicht eingelenkt hätte“, sagt Armann.
Tipp: Lesen Sie zu diesem Thema auch unser Special Alte Bausparverträge: Wie sich Kunden gegen den Rausschmiss wehren. Übrigens: Aktuell haben unsere Tester festgestellt, dass 10 von 17 Bausparkassen im Internet bessere Angebote machen als in der Filiale vor Ort.
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