Eine Adoption kann dazu führen, dass sich die Steuerklasse, die Steuersätze und die Freibeträge der adoptierten Person ändern. Der oder die Adoptierte gehört nach der Adoption zu den gesetzlichen Erben.
Steuerliche Erwägungen dürfen nicht im Vordergrund stehen
Steuerliche oder erbrechtliche Fragen dürfen bei der Adoption eines Erwachsenen eine Rolle spielen. Sie sind oft auch der letzte ausschlaggebende Punkt. Im Vordergrund stehen dürfen sie allerdings nicht.
Was für Schenkungen und Erbschaften gilt
Geht Vermögen im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft vom einen auf den anderen über, kann Schenkung- oder Erbschaftsteuer fällig werden. Bis zu einem bestimmten Wert sind Beschenkte oder Erben von der Steuer befreit. Je nach Näheverhältnis zum Schenker oder Vererbenden gelten verschiedene Steuerklassen, Steuersätze und Freibeträge. Bleibt die Zuwendung im Rahmen des Freibetrages, muss der Bedachte keine Steuern zahlen. Durch eine Adoption können Menschen, die es vorher nicht waren, zu gesetzlichen Erben werden. Gleichzeitig können sich Steuerklasse, Steuersätze und Freibetrag ändern.
Beispiel: Eine Tante adoptiert ihren Neffen. Damit ändert sich dessen Steuerklasse und der Freibetrag, der dem Neffen bei einer Erbschaft oder Schenkung zusteht. Der Freibetrag steigt von 20 000 auf 400 000 Euro. Erst, wenn das erhaltene Vermögen den Freibetrag übersteigt, werden Steuern fällig. Ein Kind oder Adoptivkind zahlt in Steuerklasse I die niedrigsten Steuersätze zwischen 7 und 30 Prozent auf das geerbte Vermögen, Nichten und Neffen zahlen dagegen in Steuerklasse II zwischen 15 und 43 Prozent. Eine Adoption kann also helfen, Erbschaftsteuer zu sparen.
Stiefkinder haben einen Freibetrag von 400 000 Euro
Stiefkinder haben ebenso wie leibliche Kinder einen Freibetrag von 400 000 Euro. Eine Stiefkindadoption aus erbschaftsteuerlichen Gründen ist also nicht notwendig. Erbberechtigt sind Stiefkinder aber nicht. Gibt es kein Testament, in dem sie der Stiefvater oder die Stiefmutter begünstigt, gehen sie leer aus.
Beispiel: Ein Mann adoptiert seine Stieftochter. Steuerklasse, Freibetrag und Steuersatz ändern sich nicht, weil Stiefkinder den leiblichen Kindern im Hinblick auf Schenkungs- und Erbschaftsteuer ohnehin gleichgestellt sind. Aber die Stieftochter wird durch die Adoption zur gesetzlichen Erbin. Das heißt, dass der vormalige Stief- und jetzige Adoptivvater sie nicht extra im Testament als Erbin einsetzen muss.
Tipp: Haben Sie noch Fragen zur Erbschaft- und Schenkungsteuer? Unser Special Freibeträge nutzen, Steuer sparen hält alle Antworten parat. Außerdem finden Sie hier übersichtliche Tabellen zu Steuerklassen, Freibeträgen und Steuersätzen.
Kommentarliste
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@Stiftung44: In unserem Artikel stellen wir die Voraussetzungen einer Adoption unter Erwachsenen dar. Unter andrem weisen wir darauf hin, dass ein geringer Altersabstand zwischen den Beteiligten zu einer Ablehnung der Adoption durch die Gerichte führen kann.
Eine individuelle Rechtsberatung dazu, ob und wenn ja wenn aus der Familie der Cousine Sie adoptieren können, bekommen Sie in der Fachanwaltskanzlei zum Familienrecht.
Hallo,
Ich bin 66 Jahre alt, ledig, habe keine Kinder, keine Geschwister und meine leibliche Mutter verstarb als ich 11 Jahre alt war, mein leiblicher Vater ist seit 35 Jahren verstorben.
Zu meiner Cousine, 58 Jahre, und ihrem Mann und deren 2 Töchter, habe ich dadurch seit meiner Kindheit ein sehr gutes familiäres enges freundschaftliches Verhältnis.
Ich würde jetzt gerne meine Cousine im Alter noch adaptieren, damit wir unser Verhältnis zueinander noch mehr verstärken, aber auch noch mehr Verantwortung gegenseitig übernehmen können.
Die Familie von meiner Cousine, meine Cousine und ich selber sind uns sicher, das dies der richtige Weg für uns ist.
Können Sie uns dazu was sagen ?
Wir hatten noch keinen Kontakt zu einem Anwalt oder Notar.
Kommentar vom Autor gelöscht.
@dreifragezeichen: Wir kennen Ihre persönlichen Umstände und die des Kindes nicht. Bitte lassen Sie sich individuell dazu beraten, was das Ziel der Maßnahme ist und auf welchem weg Sie das erreichen. Gibt es noch keinen rechtlichen Vater, führt eventuell auch die Anerkennung der Vaterschaft zum Ziel. In der Beratung können Sie dann auch klären, ob bei Ihnen und dem Kind die Voraussetzungen für eine (Erwachsenen-) Adoption vorliegen.
Zum Thema eine Frage: wie sieht es aus, wenn der leibliche Vater sein erwachsenes Kind adoptieren möchte? Das Kind wuchs bei der Mutter auf. Ebenso trägt es den Familiennamen der Mutter. Ein regelmäßiger Kontakt bestand bisher mehrere Jahre. Das Kind wurde von der Mutter in ein Pflegeheim gegeben, wo es aufwuchs. Wie ist da die Rechtslage?