Fünf Fehler hat das Oberlandesgericht Hamm im Verkaufsprospekt des geschlossenen Fonds ACI VII entdeckt. Der Fonds sollte unter anderem indirekt von Gewinnen aus einem Bauprojekt in Dubai, dem „Michael Schumacher Business Center“, profitieren. Daraus wurde aber nichts. Die Verantwortlichen müssen Anlegern ihren Schaden ersetzen. Weitere Urteile dieser Art sind zu erwarten.
[Update 8.10.2014] Kein Strafprozess bei ACI
Die Verantwortlichen von Alternative Capital Invest (ACI), einem umstrittenen Emissionshaus geschlossener Dubai-Fonds, kommen um einen Strafprozess herum. Eine Anklage wegen schwerer Untreue ließ das Landgericht Bielefeld nicht zu. Ein Verfahren wegen Kapitalanlagebetrugs stellt es gegen Zahlung einer sechsstelligen Summe ein. Anlegerklagen auf Schadenersatz laufen aber weiter. [Ende Update]
ACI nannte Bauprojekte nach berühmten Sportlern
Um vom Immobilienboom in Dubai zu profitieren, legte Alternative Capital Invest (ACI) aus Gütersloh zwischen 2005 und 2008 insgesamt sieben geschlossene Fonds auf. Dank einer cleveren Marketingidee war das Emissionshaus damit nicht nur sehr erfolgreich, sondern weit über die eigene Branche hinaus bekannt: Es nannte geplante Hochhäuser in der aufstrebenden Wüstenmetropole, in die Anlegergeld fließen sollte, nach berühmten Sportlern: Boris Becker, Niki Lauda und Michael Schumacher. Anfangs überschlugen sich die Gütersloher mit Erfolgsmeldungen. Die ersten fünf Fonds sollten Immobilienprojekte in Dubai entwickeln. Den ersten löste ACI auch mit Gewinn für die Anleger auf. Auch die Fonds II bis V verhießen hohe Erträge. Doch der Käufer ihrer Investitionsobjekte zahlte nicht. Alle vier Fonds mussten Insolvenz anmelden. Die Fonds VI und VII waren anderes gestrickt: Sie investierten in Genussrechte der Gesellschaft „ACI Investment in Projects“ in Dubai. Die Genussrechte gewährten den Fonds das Recht, an den Gewinnen teilzuhaben, die ACI Investment in Projects im Immobiliengeschäft machte. Das ging jedoch ebenfalls schief, beide Fonds sind mittlerweile liquidiert. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat die beiden führenden Köpfe von ACI, Hanns-Uwe und Robin Lohmann, 2011 und 2012 wegen schwerer Untreue und wegen Kapitalanlagebetrug angeklagt. Das Landgericht Bielefeld hat aber noch nicht entschieden, ob es eine Hauptverhandlung eröffnet. Die Angeklagten haben in der Vergangenheit stets alle Vorwürfe von sich gewiesen.
Oberlandesgericht spricht Schadensersatz zu
Das Oberlandesgericht Hamm hat aber am 23. Januar 2014 entschieden, dass die beiden für Fehler im Verkaufsprospekt von Fonds VII haften müssen, ebenso wie zwei ACI-Firmen in Deutschland und der Treuhänder des Fonds, der die Anlegerinteressen vertreten sollte. In insgesamt sechs Urteilen sprachen die Richter Anlegern rund 200 000 Euro Schadensersatz zu (unter anderem Az. I-24 U 221/12, Revision nicht zugelassen). Fonds VII kam 2008 auf den Markt. Anleger mussten mindestens 10 000 Euro mitbringen, um sich beteiligen zu können. Mindestens 25 Millionen Euro wollte ACI damit einsammeln. Nach Ansicht der Richter stellte der Prospekt die Anlage aus mehreren Gründen nicht richtig dar: Der Fonds erwarb Genussrechte an der ACI-Tochtergesellschaft „ACI Investment in Projects“ mit Sitz in Dubai. Diese Genussrechte waren mit einer Gewinnbeteiligung ausgestattet. Die Fonds hatten somit das Recht, an den Überschüssen teilzuhaben, die die Gesellschaft in dem Wüstenstaat erzielte. „Damit partizipieren die Anleger wirtschaftlich betrachtet mittelbar an den Teilflächen des „ESCAN Tower“ sowie des „Michael Schuhmacher Business Center“ und an weiteren Immobilienprojekten, für deren Erwerb das Genussrechtskapital verwendet wird“, lockte ACI auf der Internetsite.
„Der Prospekt des Dubai Fonds VII ist mangelhaft“
Ordentlich informiert wurden die Anleger nach Ansicht der Richter des OLG Hamm aber nicht. „Der Prospekt des Dubai Fonds VII ist mangelhaft“, stellen sie in ihrem Urteil fest. Das begann schon mit der Behauptung, der Fonds werde für seine Investments mit dem Geld der Anleger auskommen. Es scheine nicht erforderlich, Kredite aufzunehmen, hieß es. Das vermittelte Anlegern ein Gefühl von Sicherheit, denn Kredite erhöhen das Risiko. Sie müssen schließlich auch dann bedient werden, wenn die Geschäfte doch nicht laufen wie geplant. Beim Fonds Dubai VII war aber schon bei Prospektauflage klar, dass sich „zwangsläufig eine Liquiditätslücke ergeben würde“, wie die Richter schreiben. Es sei ein Fehler, dass nicht auf den vorhersehbaren Engpass und die erheblichen Finanzierungsrisiken einer Kreditaufnahme hingewiesen worden sei. Tatsächlich musste der Fonds sogar in großem Umfang Darlehen aufnehmen.
ACI-Firma in Dubai hatte keine Lizenz
Die Richter hielten außerdem die Beschreibung der Tätigkeit der Geschäftspartnerin „ACI Investment in projects“ für „unzureichend und irreführend“. Wer den Prospekt las, konnte den Eindruck gewinnen, die Gesellschaft kaufe und verkaufe selbst Immobilien in Dubai. Für den Erwerb von Immobilien war aber eine Lizenz nötig, und die hatte „ACI Investment in projects“ gar nicht. Darüber hinaus wurde im Prospekt eine Beteiligung am Gewinn dieser Gesellschaft von bis zu maximal 22 Prozent über die Genussrechte in Aussicht gestellt. Tatsächlich waren es aber höchstens 20 Prozent. Ein Druckfehler, der keinen Einfluss auf die geplanten Ausschüttungen an die Anleger gehabt hätte, behaupteten die Anwälte der Beklagten.
„Erhebliche Zweifel an der tragenden Säule des Fondskonzepts“
Das nahm ihnen das Gericht aber nicht ab, da sich ein Unterschied von zwei Prozentpunkten über die Jahre deutlich bemerkbar mache. Es liege auf der Hand, dass es für den Marktwert und die Verkaufsmöglichkeit der Genussrechte, von denen der Fondserfolg einzig und allein abhing, sehr wohl eine Rolle spielte, wie hoch der maximale Gewinnanteil war. Ohnehin sei „das für den erfolgreichen Fondsverlauf alles entscheidende Risiko, keinen Abnehmer für die Genussrechte zu finden, im Prospekt unzureichend dargestellt.“ Der ähnlich konstruierte Vorgängerfonds Dubai VI schloss einen Vertrag, in dem sich eine ACI Real Estate verpflichtete, Genussrechte zu erwerben. Dadurch offenbarten die Beklagten selbst „erhebliche Zweifel an der tragenden Säule des Fondskonzepts – dem gewinnbringenden Handel mit den Genussrechten, ohne dies dem Beitrittsinteressenten gegenüber offenzulegen“, bemängelte das Oberlandesgericht.
Ergebnisse des Vorgängerfonds zu positiv dargestellt
Nicht einverstanden war es auch damit, wie das Abschneiden des ähnlich konstruierten Vorgängerfonds Dubai VI dargestellt wurde. Durch Immobilienverkäufe hätten Gewinne realisiert werden können, hieß es im Prospekt. Dies habe die Ausschüttungen des Fonds Dubai VI für 2009 und 2010 frühzeitig gesichert. Tatsächlich hatte der Fonds die Gewinne aber noch gar nicht vereinnahmt. Die Immobiliengewinne kamen ihm auch gar nicht direkt zugute. Er profitierte nur indirekt, wenn dadurch die Nachfrage nach seinen Genussrechten angekurbelt wurde. Die Formulierung, ein Gewinn sei realisiert worden, suggeriere, dass zumindest bei der Geschäftspartnerin, die die Genussrechte ausgegeben hatte, ein realer Zufluss stattgefunden habe. Bis das der Fall war, mussten aber noch mehrere Bedingungen erfüllt werden.
Anwälte rechnen mit weiteren Urteilen zugunsten der Anleger
Die Richter begründen auch, warum ihnen eine korrekte Information über das Abschneiden früherer Fonds so wichtig ist: „Gerade der Hinweis auf die gute Performance eines parallel strukturierten Vorgängerfonds ist für viele Anleger ein durchgreifendes Verkaufsargument und besänftigt etwaige Zweifel am Fondskonzept oder Bedenken hinsichtlich der Beteiligungsrisiken. Der im Prospekt besonders herausgestellte Erfolg eines Vorgängerfonds hat Einfluss auf die mit der Beteiligung verbundene Ertragserwartung und stellt einen wesentlichen Aspekt für die Anlageentscheidung gerade auch eines risikofreudigen Anlegers dar.“ Die Kanzlei Göddecke aus Siegburg, die die Kläger vertreten hat, rechnet in den kommenden Wochen mit weiteren Urteilen des Oberlandesgerichts zugunsten von Anlegern.
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