54 Angebote von Rechtsschutzversicherern hat die Stiftung Warentest verglichen. Ergebnis: 25 Versicherungspakete waren im Test „gut“, angeführt von einem Trio aus DAS (Tarif Premium), HDI Direkt und HDI-Gerling (jeweils Tarif Rundum Sorglos) mit der Note 1,8. Das sind deutlich mehr als beim letzten Mal. Veröffentlicht sind die Ergebnisse in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest.
Rechtsschutzversicherungen helfen nicht bei jedem Streit. Scheidungskosten und der Streit im Baurecht werden in der Regel nicht übernommen. Verbessert hat sich aber zum Beispiel, dass wieder mehr Versicherungen bei Geldanlagestreitigkeiten helfen, oder dass die meisten inzwischen eine telefonische Rechtsberatung im Angebot haben. Kunden dürfen oft auch zu nicht versicherten Rechtsproblemen anrufen. Telefonischer Rechtsrat ist aber eher für einfache Standardfragen geeignet als für komplexe Probleme.
Die getesteten Versicherungen zahlen etwa einen gerichtlichen Streit mit dem Finanzamt, aber auch bei Kündigungen oder bei Streit um ein schlechtes Zeugnis. Geht es um den Entzug des Führerscheins, springen ebenfalls alle ein. Dagegen lohnt beim Ärger etwa nach einer Falschberatung beim Fondskauf der Blick ins Kleingedruckte. Bei vielen Versicherungen sind solche Auseinandersetzungen gar nicht und bei einigen Anbietern etwa nur bis zu Anlagesummen von 25.000 Euro versichert.
Untersucht hat Finanztest das Versicherungspaket Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtschutz plus den Mietrechtsschutz. Dafür zahlen Kunden bei den drei Topangeboten jährlich zwischen 342 und 403 Euro. Nur wenig schlechter, aber deutlich günstiger als diese Angebote ist der auch mit „Gut“ bewertete Tarif Optimal des Versicherers WGV. Er ist für 231 Euro jährlich zu haben.
Sämtliche Ergebnisse der Untersuchung von Rechtsschutzversicherungen sind in der Januar-Ausgabe von Finanztest und im Internet unter www.test.de/rechtsschutz veröffentlicht.
Nutzungsbedingungen Bild- und Videomaterial
Die Verwendung von Bild- und Videomaterial ist bei redaktioneller Berichterstattung über das jeweilige Thema und unter Angabe der Quelle „Stiftung Warentest“ honorarfrei. Bei Online-Verwendung muss auf den zugehörigen Inhalt auf test.de verlinkt werden. Eine werbliche oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.