Geht Zahnersatz immer wieder kaputt und muss mehrmals ausgetauscht werden, können Patienten bei erwiesenem Ärztepfusch ihren Eigenanteil vom Zahnarzt zurückfordern und sogar Schmerzensgeld verlangen.
Das Oberlandesgericht Koblenz gab einer Patientin recht, die drei Jahre lang Ärger mit einer keramikverblendeten Zahnbrücke hatte. Zwei Mal tauschte der Zahnarzt den mangelhaften Zahnersatz aus. Danach lockerte die Brücke sich erneut und die Keramik brach.
Obwohl die Krankenkasse die Frau zu einem weiteren Nachbesserungsversuch drängte, wechselte sie den Zahnarzt und verlangte ihren Eigenanteil von rund 1 250 Euro für die missglückte Brücke zurück. Die Richter billigten ihr zusätzlich 500 Euro Schmerzensgeld zu. Die Frau hatte 4 000 Euro gefordert, da jede Behandlung ein „Gewaltakt“ gewesen sei (Az. 5 U 542/13).
Tipp: Die Stiftung Warentest hat die Qualität von Zahnersatz-Behandlungen kürzlich untersucht. Zahnersatz im Test: Was wirklich zählt, test 7/2014.
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