Pferdehalter-Haft­pflicht­versicherung Reit­unfall über­standen – zum Glück versichert

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Pferdehalter-Haft­pflicht­versicherung - Reit­unfall über­standen – zum Glück versichert

Hannah Imöhl. Sie hat einen Reit­unfall einigermaßen über­standen. Folgeschäden sind nicht auszuschließen. © Thorsten Doerk

Hannah Imöhl hatte einen schweren Reit­unfall auf einem fremden Pferd. Der Trakehner war zum Glück haft­pflicht­versichert. test.de über einen Fall, der zeigt, wie wichtig eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist.

40 000 Euro Schmerzens­geld nach Reit­unfall

Versicherer Axa zahlte nach einem Reit­unfall 40 000 Euro Schmerzens­geld an Hannah Imöhl. Die damals 18-jährige Paderbornerin ritt regel­mäßig das fremde Pferd Pilgrim, mit Erlaubnis der Eigentümerin. Zum Unfall kam es beim Abreiten. Imöhl erinnert sich: „Pilgrim erschrak ohne erkenn­baren Grund und galoppierte mit mir Richtung Reithalle.“ Das Pferd verfehlte das Tor und prallte gegen die Wand. Die Reiterin kam unter den Körper des Tieres und verletzte sich schwer. Das Pferd konnte sich aufrichten, die 18-Jährige wurde mit einem Hubschrauber in die Klinik geflogen. Nach einer Hüft­operation und monate­langer Physio­therapie kann sie heute ihre Beine wieder belasten.

Pferdehalter-Haft­pflicht­versicherung springt ein

Zum Glück hatte die Eigentümerin eine Pferdehalter-Haft­pflicht­versicherung abge­schlossen, die dann einsprang. Die Versicherung ist unbe­dingt notwendig, auch wenn es für Halter keine gesetzliche Versicherungs­pflicht gibt. Pferde können Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe verursachen. Als Flucht­tiere sind Pferde schreck­haft – sie können Menschen gefährden, aber auch im Straßenverkehr Schäden anrichten und schwere Flurschäden hinterlassen. Ist der Halter nicht versichert, muss er selbst für den Schaden aufkommen.

Rechts­anwalt einge­schaltet

„Meine Eltern, die sich damals um alles kümmerten, bekamen den Tipp, nicht auf eigene Faust mit der Axa Kontakt aufzunehmen, sondern einen Anwalt einzuschalten“, erinnert sich Imöhl. Sie zögerten kurz, da sie keinen Rechts­schutz hatten, doch beauftragten dann einen Fach­anwalt für Versicherungs­recht, der den Schmerzens­geld­anspruch geltend machte. Auch die Anwalts­kosten über­nahm die Axa.

Tipp: Pferdehalter-Haft­pflicht­schutz ist für Pferdehalter unbe­dingt notwendig. Auf unserer Themenseite Tierhalterhaftpflicht finden sie unsere Tests. Pferde- und andere Hobby­sportler sollten darauf achten, sich selbst richtig zu versichern (Special Versichert bei Sport und Hobby).

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