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Also die Test-Artikel sind ja eh immer hilfreich. Aber dieser hat mich sehr erleichtert. Bei uns im Wohnblock hat vor kurzem die Hausverwaltung gewechselt, die neue hat zwei ausgezogenen Parteien einmal 9.000€ und einmal 12.000€ fürs angeblich ruinierte Kirschholzparkett in Rechnung gestellt. Das eine Ehepaar hat das ohne Widerstand gezahlt, der andere muss sich jetzt vor Gericht mit der Hausverwaltung treffen. Ich hatte also große Sorgen wie das bei uns mit Kindern beim Auszug sein wird - schließlich kommt da der ein oder andere Kratzer unweigerlich vor. Dank dieses Artikels schließe ich jetzt: Trotzdem müssen wir wohl gar nichts zahlen, denn das Parkett wird dieses Jahr 15 Jahre alt. DANKE!
Faszinierender, kleiner Überblick über etwas, was man sonst eigentlich in dem Ausmaß kaum im Blick hatte, habe da doch einige neue Sachen gelernt. Besonders die Praxisbeispiele sind hochgradig amüsant und dadurch auch anschaulicher zu merken. ;)
Der Artikel ist sehr informativ und ausführlich. Eine Sache hätte jedoch unbedingt erwähnt sein müssen, weil sonst ein falscher Eindruck entsteht: Die Instandhaltungspflichten des Vermieters am Bodenbelag gelten nur dann, wenn er einen solchen verlegt hat. Der Vermieter muss jedoch bei Vermietung einer Wohnung keinen Bodenbelag verlegen und dann natürlich auch keinen solchen bei Verschleiß ersetzen oder aufarbeiten.