Ein Kunde des Versicherers Allianz musste erst vor Gericht ziehen, um seinen Brandschaden von 177 000 Euro komplett ersetzt zu bekommen. Streit gab es, weil im Versicherungsvertrag für seinen Wohngebäudeschutz eine falsche Quadratmeterzahl angegeben war. Die Wohnfläche betrug 200 Quadratmeter und nicht – wie es im Vertrag stand – 120 Quadratmeter. Der Versicherer wollte wegen Unterversicherung nur 43 Prozent leisten, obwohl ein Unterversicherungsverzicht vereinbart war.
Der Geschädigte bekam vor Gericht Recht. Sein Versicherungsvermittler hatte bei Abschluss des Vertrags das Grundstück besichtigt und vergessen, einen Anbau in die Police mitaufzunehmen. Da der Vermittler im Namen der Versicherungsgesellschaft tätig war, muss sie sich sein Verhalten zurechnen lassen, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 60/11-12).
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