Auf Schäden durch kaputte Regenwasserrohre bleiben Hausbesitzer trotz Wohngebäudeversicherung sitzen. Das hat das Landgericht Coburg entschieden (Az. 23 O 786/09). Ein Regenrohr sei kein Ableitungsrohr der Wasserversorgung im Sinne der Versicherungsbedingungen. Die Versicherung muss Schäden, die durch den Bruch solcher Rohre entstehen, nicht bezahlen.
Damit bleibt ein Hausbesitzer nun auf Reparaturkosten von 8 700 Euro sitzen. Nachdem an seinem Haus die Dachrinnen übergelaufen waren, stellten die Handwerker fest, dass ein Regenabflussrohr auf dem Grundstück gebrochen war und instand gesetzt werden muss.
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