Vererben oder Vermachen Vermächt­nis – so ähnlich wie Erbe, nur ganz anders

Vererben oder Vermachen - Vermächt­nis – so ähnlich wie Erbe, nur ganz anders

Erbe verteilen. Wer im Testament Vermächt­nisse anordnet, kann das sehr gezielt tun. © Nils Hendrik Mueller / Nils Hendrik Mueller

Per Vermächt­nis können Sie anderen Teile Ihres Vermögens zusprechen. Wir sagen, wozu das gut ist, wie Sie ein Vermächt­nis anordnen und was für die Erbschaft­steuer gilt.

Vermachen klingt nach Fach­sprache. Vielleicht findet sich der Begriff deshalb so oft in selbst verfassten Testamenten. Manchmal steht er dort ganz richtig, häufig trifft er aber nicht das, was Verfasserin oder Verfasser regeln wollten. „Viele meiner Mandanten denken, Vermachen bedeutet dasselbe wie Vererben“, sagt Sybill Offergeld, Fach­anwältin für Erb- und Familien­recht in Berlin. „Aber so ist es nicht.“

Der größte Unterschied: Auf Erben geht der Nach­lass als Ganzes über, sie treffen sämtliche Rechte und Pflichten der verstorbenen Person. Wer ein Vermächt­nis bekommen soll, hat nur darauf einen Anspruch. Er oder sie muss sich aber nicht um den Nach­lass kümmern und für etwaige Schulden einstehen. Die Rechts­expertinnen der Stiftung Warentest erläutern die Regeln im Detail.

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Kommentarliste

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  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.04.2025 um 10:04 Uhr
    Grundbuchberichtigung bei Vermächtnis

    @ S_Kurt23: Das Vermächtnis verschafft dem Vermächtnisnehmer nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums. Für eine Grundbuchberichtigung bedarf es noch der (dinglichen) Auflassung zwischen dem Eigentümer (in der Regel die Erben) und dem Vermächtnisnehmer. Ohne Mitwirkung der Erben / Eigentümer des Grundstückes können Vermächtnisnehmer keine Änderung des Grundbuches veranlassen.

    Als Nachweis des schuldrechtlichen Anspruchs kann ein Vermächtnisnehmer die Kopie des Testaments oder Erbvertrages vorlegen, die ihm im Rahmen der Testamentseröffnung vom Nachlassgericht übermittelt wurde.

  • S_Kurt23 am 14.04.2025 um 18:33 Uhr
    Grundbuchberichtigung bei Vermächtnis

    Welchen Nachweis hat die bedachte Person gegenüber dem Grundbuch zu erbringen? Einen Erbschein kann ja bezüglich des vermachten Grundbesitzes nicht ausgestellt werden, weil insoweit keine Vererbung vorliegt.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.04.2025 um 11:30 Uhr
    Schenkungen und Pflichtteilsanspruch

    @Tiguan.blau: Unter dem folgenden Link finden Sie eine Berichterstattung, die Ihre Fragen beantwortet, zum Beispiel die, ob man mit einer Schenkung den Pflicht­teil verringern kann. Das geht, wenn man rechtzeitig mit der Schenkung beginnt:
    www.test.de/immobilie-vererben

  • Tiguan.blau am 01.04.2025 um 16:31 Uhr
    Schenkung

    Kann mittels einer Schenkung das vorhandene Vermögen einer Person vollständig übereignet werden? Ist das fiskalisch von Belang? Kann ein Pflichtteil gegenüber den Beschenkten im Nachhinein geltend gemacht werden?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 06.04.2023 um 18:02 Uhr
    Besteuerung einer Rente / Erbe oder Vermächtnis

    @barbara-vogt: Ob Eltern ihrem Kind eine Rente vererben oder über ein Vermächtnis zukommen lassen, ändert nichts an den allgemeinen Steuerregeln zum Erwerb von Vermögen im Rahmen der Erbschaft und Schenkung.
    Es gibt unterschiedliche Wege bei der Übertragung von Vermögen auf die Kinder, Steuern zu sparen. Ob und wenn ja, in welcher Höhe eine Zuwendung durch die Eltern erbschaftssteuer- / schenkungssteuerpflichtig ist, kommt auf die individuellen Umstände an.
    In unserem Ratgeber Vererben und Erben finden Sie eine sehr ausführliche Darstellung dazu, unter welchen Voraussetzungen die Kinder Ererbtes / Geschenktes / im Rahmen eines Vermächtnisses Erlangte versteuern müssen, und zwar ab Seite 283:
    www.test.de/erben