Ein Mathe-/Physiklehrer, der auch Astronomie unterrichtet, kann die Ausgaben für ein Teleskop als Werbungskosten geltend machen. Entscheidend ist, dass der Lehrer das Gerät überwiegend beruflich verwendet und es für ihn kein Hobbyteleskop ist (FG Berlin, Az. 8 K 8079/03).
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
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- Mit einem Tablet oder dem neuesten Smartphone Steuern sparen? Das geht, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden. test.de sagt, welche Regeln gelten.
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- Mit unseren Tipps zum Jahresende können Steuerzahler noch 2024 die Weichen stellen, um im nächsten Jahr Steuern zu sparen. Wir zeigen, auf welche Punkte es ankommt.
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