Urteil Ascent haftet für Vermittler

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Ascent AG zu Schadenersatz verurteilt. Sie muss für die fehlerhafte ­Beratung eines Vermittlers haften, obwohl sie selbst nie in Kontakt mit der klagenden Anlegerin getreten ist, erklärte die Tübinger Rechtsanwältin Petra Dietenmaier (Az. 11 U 31/04).

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  • ralf.moers am 29.11.2011 um 14:01 Uhr

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