Der Mitarbeiter einer Tankstelle erhält 2 000 Euro Schadenersatz, weil ihn sein Chef per Videokamera überwachte und dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzte. Das entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 Sa 214/18). Der Tankstellenbesitzer hatte im Kassenraum und im Lagerbereich Kameras installiert. Einige der versteckt installierten Aufnahmegeräte dienten nicht dem Schutz vor oder der Aufklärung von Überfällen, so das Gericht. Sie wurden vielmehr dazu eingesetzt, die Beschäftigten zu kontrollieren und zu überwachen, ob sie womöglich Zigaretten oder Alkohol aus dem Verkaufsraum stehlen. Eine solche anlasslose Überwachung ist nach Paragraf 26 des Bundesdatenschutzgesetzes verboten. Der Mann hatte gekündigt, dann seinen Arbeitgeber auf Schadenersatz verklagt und Recht bekommen.
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- Die Einbruchszahlen sind wieder gestiegen. Viele Hausbesitzer installieren zur Abschreckung eine Überwachungskamera. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.
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- Wer andere im Netz kritisiert, muss sich an Regeln halten. test.de klärt, wann Hasskommentare vor Gericht landen und wo das Recht auf freie Meinungsäußerung endet.
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- Vermutet der Arbeitgeber, dass Beschäftigte im Homeoffice zu wenig arbeiten, darf er Computerdaten checken. Die Stiftung Warentest sagt, wie viel Überwachung erlaubt ist.
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