Private Video­über­wachung Wann eine Kamera erlaubt ist

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Private Video­über­wachung - Wann eine Kamera erlaubt ist

Über­wachungs­kamera. Die Regeln für die Verwendung einer Video­kamera sind streng. © Getty Images / jakkritpimpru

Die Einbruchs­zahlen steigen neuerdings wieder. Viele Haus­besitzer entscheiden sich dafür, eine Über­wachungs­kamera zu installieren. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.

Das eigene Einfamilien­haus und Grund­stück mit einer Kamera zu über­wachen, ist erlaubt. Die Kamera können Haus­besitzer vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzu­halten. So können sie mithilfe der Über­wachung aber auch Beweise sammeln, wenn sie bereits von Diebstahl oder Sach­beschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wieder­kehrt.

Doch darüber hinaus müssen Haus­besitzer viele Vorschriften einhalten, auch als Vermieter. Sonst besteht die Gefahr, dass sie Persönlich­keits­rechte zum Beispiel ihrer Nach­barn verletzen. Das gilt sogar für Kamera-Attrappen. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf zu achten ist.

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Dirk7777777 am 01.06.2023 um 14:49 Uhr
Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

Also: Wenn meine Kamera definitiv nur mein Grundstück bzw. Stellplatz filmt und dort nur Personen, die mit den Aufnahmen einverstanden sind, kann mir also keiner was. Ich werde entsprechende beschildern und die Kamera entsprechend ausrichten an der Befestigung. Wenn sich dann noch jemand gestört fühlen sollte, verweise ich Ihn an die Aufsichtsbehörde und auf die gut lesbare Beschilderung. Ich habe jedenfalls keine Lust mit Nachbarn oder der Hausverwaltung darüber (weiterhin) zu diskutieren.

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2023 um 11:21 Uhr
Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

@Dirk7777777: Wir kennen keine Instanz, die die Rechtmäßigkeit von Datenerhebungen vorab und unabhängig prüft. Dazu müssten Sie sich selbst schlau machen oder einen geeigneten Anwalt fragen. Wenn es bereits Aufnahmen gibt, die Kamera also bereits hängt und in Betrieb ist, dann dürfte die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverstößen greifen, hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-33-dsgvo/ oder sogar hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-34-dsgvo/.
Unabhängig davon ist es auf jeden Fall ratsam, sich selbst an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Die Selbstmeldung darf nicht verwendet werden, um ein Straf- oder Bussgeldverfahren einzuleiten, siehe jeweils Absatz 4 von https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__43.html.

Dirk7777777 am 20.05.2023 um 09:02 Uhr
Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

Zunächst vielen Dank. An welche Stelle kann ich meine Kameraaufnahme senden, zur unabhängigen Überprüfung der Rechtmäßigkeit? Kann ich mich beispielsweise an den Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde wenden oder an das örtliche Landratsamt?

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.05.2023 um 08:46 Uhr
Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

@Dirk7777777: Das ist aus der Ferne ohne Kenntnis der Umstände vor Ort schwer zu sagen. Wenn die Kamera definitiv nur ihr Grundstück filmt und dort auch nur Personen, die mit den Aufnahmen einverstanden sind, gibt es kein Problem.
Sobald die Kamera allerdings so hängt oder so schwenkbar ist, dass für Dritte das Gefühl entstehen könnte, gefilmt zu werden, wird es kritisch. Dann dürfte die Kamera nur ausnahmsweise zulässig sein (wenn es einen Anlass zur Überwachung wie frühere Sachbeschädigung am Haus, Diebstahl, etc. gibt; Hinweisschild auf Überwachung angebracht ist und regelmäßige Löschung erfolgt; bitte Hinweise im Text beachten).
Wenn Sie sich schon in einem fortgeschrittenen Nachbarschaftsstreit befinden, ein Prozess droht und sie sich nicht sicher sind, ob ihre Kamera den rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie die Kamera vielleicht besser abmontieren. Denn die Kosten eines verlorenen Prozesses, trägt der Verlierer.

Dirk7777777 am 16.05.2023 um 06:50 Uhr
Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz

Meine Videokamera filmt mein Sondereigentum (PKW-Stellplatz) und darüber
hinaus schätzungsweise etwa 30-50 Zentimeter "fremden Boden" (Gemeinschaftseigentum). Personen können im Gemeinschaftseigentum hingegen nicht ausschließlich mit der Kamera identifiziert werden. Es gibt leider Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz trotz Beschilderung lt. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht. Wie lautet Ihr Rat dazu: Meine Videokamera einfach so wie bisher hängen lassen, abmontieren oder die Ausrichtung feinjustieren? Kann ich gezwungen werden (von der WEG), dass die Kamera einen anderen Befestigungsplatz an meinem PKW-Stellplatz erhalten muss, mit der Begründung, da meine Kamera ja feinjustiert (manipuliert) werden kann? Wem muss/sollte ich was wann dazu mitteilen (Auskunftspflicht)? Übrigens: Die DEKRA macht Zertifizierungen für Gewerbekunden.