
Überwachungskamera. Die Regeln für die Verwendung einer Videokamera sind streng. © Getty Images / jakkritpimpru
Die Einbruchszahlen steigen neuerdings wieder. Viele Hausbesitzer entscheiden sich dafür, eine Überwachungskamera zu installieren. Wir sagen, welche Regeln dafür gelten.
Das eigene Einfamilienhaus und Grundstück mit einer Kamera zu überwachen, ist erlaubt. Die Kamera können Hausbesitzer vorsorglich anbringen, um Diebe von einem Einbruch oder Sprayer von einem Graffito abzuhalten. So können sie mithilfe der Überwachung aber auch Beweise sammeln, wenn sie bereits von Diebstahl oder Sachbeschädigung betroffen waren und denken, dass der Täter wiederkehrt.
Doch darüber hinaus müssen Hausbesitzer viele Vorschriften einhalten, auch als Vermieter. Sonst besteht die Gefahr, dass sie Persönlichkeitsrechte zum Beispiel ihrer Nachbarn verletzen. Das gilt sogar für Kamera-Attrappen. Die Stiftung Warentest erklärt, worauf zu achten ist.
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Also: Wenn meine Kamera definitiv nur mein Grundstück bzw. Stellplatz filmt und dort nur Personen, die mit den Aufnahmen einverstanden sind, kann mir also keiner was. Ich werde entsprechende beschildern und die Kamera entsprechend ausrichten an der Befestigung. Wenn sich dann noch jemand gestört fühlen sollte, verweise ich Ihn an die Aufsichtsbehörde und auf die gut lesbare Beschilderung. Ich habe jedenfalls keine Lust mit Nachbarn oder der Hausverwaltung darüber (weiterhin) zu diskutieren.
@Dirk7777777: Wir kennen keine Instanz, die die Rechtmäßigkeit von Datenerhebungen vorab und unabhängig prüft. Dazu müssten Sie sich selbst schlau machen oder einen geeigneten Anwalt fragen. Wenn es bereits Aufnahmen gibt, die Kamera also bereits hängt und in Betrieb ist, dann dürfte die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverstößen greifen, hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-33-dsgvo/ oder sogar hier:
https://dsgvo-gesetz.de/art-34-dsgvo/.
Unabhängig davon ist es auf jeden Fall ratsam, sich selbst an den jeweiligen Datenschutzbeauftragten zu wenden. Die Selbstmeldung darf nicht verwendet werden, um ein Straf- oder Bussgeldverfahren einzuleiten, siehe jeweils Absatz 4 von https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__42.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__43.html.
Zunächst vielen Dank. An welche Stelle kann ich meine Kameraaufnahme senden, zur unabhängigen Überprüfung der Rechtmäßigkeit? Kann ich mich beispielsweise an den Datenschutzbeauftragten der Aufsichtsbehörde wenden oder an das örtliche Landratsamt?
@Dirk7777777: Das ist aus der Ferne ohne Kenntnis der Umstände vor Ort schwer zu sagen. Wenn die Kamera definitiv nur ihr Grundstück filmt und dort auch nur Personen, die mit den Aufnahmen einverstanden sind, gibt es kein Problem.
Sobald die Kamera allerdings so hängt oder so schwenkbar ist, dass für Dritte das Gefühl entstehen könnte, gefilmt zu werden, wird es kritisch. Dann dürfte die Kamera nur ausnahmsweise zulässig sein (wenn es einen Anlass zur Überwachung wie frühere Sachbeschädigung am Haus, Diebstahl, etc. gibt; Hinweisschild auf Überwachung angebracht ist und regelmäßige Löschung erfolgt; bitte Hinweise im Text beachten).
Wenn Sie sich schon in einem fortgeschrittenen Nachbarschaftsstreit befinden, ein Prozess droht und sie sich nicht sicher sind, ob ihre Kamera den rechtlichen Anforderungen entspricht, sollten Sie die Kamera vielleicht besser abmontieren. Denn die Kosten eines verlorenen Prozesses, trägt der Verlierer.
Meine Videokamera filmt mein Sondereigentum (PKW-Stellplatz) und darüber
hinaus schätzungsweise etwa 30-50 Zentimeter "fremden Boden" (Gemeinschaftseigentum). Personen können im Gemeinschaftseigentum hingegen nicht ausschließlich mit der Kamera identifiziert werden. Es gibt leider Nachbarschaftsstreit um den Datenschutz trotz Beschilderung lt. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht. Wie lautet Ihr Rat dazu: Meine Videokamera einfach so wie bisher hängen lassen, abmontieren oder die Ausrichtung feinjustieren? Kann ich gezwungen werden (von der WEG), dass die Kamera einen anderen Befestigungsplatz an meinem PKW-Stellplatz erhalten muss, mit der Begründung, da meine Kamera ja feinjustiert (manipuliert) werden kann? Wem muss/sollte ich was wann dazu mitteilen (Auskunftspflicht)? Übrigens: Die DEKRA macht Zertifizierungen für Gewerbekunden.