ThomasLloyd Fonds geht gegen Anleger vor

ThomasLloyd - Fonds geht gegen Anleger vor

Sturmgefahr. Auf Anlegende eines ThomasLloyd-Fonds kommt Ungemach zu. © Getty Images / fitopardo

Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesell­schaft ließ Mahn­bescheide verschi­cken. Ein Anleger­ver­ein strebt eine außer­ordentliche Gesell­schafter­versamm­lung an.

Der geschlossene Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesell­schaft von ThomasLloyd geht gegen Anleger vor, die Raten für Anteile nicht gezahlt haben. Mehrere von ihnen bekamen Mahn­bescheide. Warum die Anleger nicht zahlen wollen, ist nach­voll­zieh­bar: Sie wissen nicht, wie es dem Fonds geht. Der jüngste Jahres­abschluss umfasst 2021 und zeichnete kein gutes Bild. Der vom Anleger­ver­ein Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. (AAA) beauftragte Rechts­anwalt Sven Tintemann aus Berlin hält es unter bestimmten Voraus­setzungen für begründ­bar, derzeit nicht zahlen zu müssen. Der AAA strebt eine außer­ordentliche Gesell­schafter­versamm­lung an. Mindestens 20 Prozent der Stimmen sind dafür nötig.

Tipp: Dem Mahn­bescheid können Sie ohne Hilfe wider­sprechen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Zahlungen leisten oder aussetzen.

Hinweis zur Warn­liste Geld­anlage der Stiftung Warentest

Die Warn­liste Geld­anlage listet alle Unternehmen, Geld­anlage­angebote und Dienst­leistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunter­laden. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischen­zeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgebe­richt­erstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warn­liste zu finden.

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