
Sturmgefahr. Auf Anlegende eines ThomasLloyd-Fonds kommt Ungemach zu. © Getty Images / fitopardo
Die Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft ließ Mahnbescheide verschicken. Ein Anlegerverein strebt eine außerordentliche Gesellschafterversammlung an.
Der geschlossene Fonds Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft von ThomasLloyd geht gegen Anleger vor, die Raten für Anteile nicht gezahlt haben. Mehrere von ihnen bekamen Mahnbescheide. Warum die Anleger nicht zahlen wollen, ist nachvollziehbar: Sie wissen nicht, wie es dem Fonds geht. Der jüngste Jahresabschluss umfasst 2021 und zeichnete kein gutes Bild. Der vom Anlegerverein Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e. V. (AAA) beauftragte Rechtsanwalt Sven Tintemann aus Berlin hält es unter bestimmten Voraussetzungen für begründbar, derzeit nicht zahlen zu müssen. Der AAA strebt eine außerordentliche Gesellschafterversammlung an. Mindestens 20 Prozent der Stimmen sind dafür nötig.
Tipp: Dem Mahnbescheid können Sie ohne Hilfe widersprechen. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Zahlungen leisten oder aussetzen.
Hinweis zur Warnliste Geldanlage der Stiftung Warentest
Die Warnliste Geldanlage listet alle Unternehmen, Geldanlageangebote und Dienstleistungen der vergangenen zwei Jahre auf, die die Stiftung Warentest negativ bewertet hat. Sie lässt sich kostenlos im Format PDF herunterladen. Sie umfasst mehrere Seiten und wird in der Regel einmal im Monat aktualisiert. Wenn zwei Jahre vergangen sind, werden Einträge gelöscht, wenn in der Zwischenzeit nicht erneut negativ berichtet wurde. Einträge, die älter als zwei Jahre sind und ohne Folgeberichterstattung blieben, sind ab dann nicht mehr auf der aktuellen Warnliste zu finden.
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