Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft. Deren Grundprinzip lautet: Allen gehört alles. Das birgt Konfliktpotenzial.
Bis auf wenige Ausnahmen ist es Sinn und Zweck jeder Erbengemeinschaft, sich auseinanderzusetzen. Das heißt, dass sich die Erben darüber einigen, wie das Erbe verteilt werden soll. Im Idealfall gelingt das einvernehmlich, dann löst sich die Erbengemeinschaft schnell wieder auf. In anderen Fällen ist der Weg zu einer Einigung schwierig. Wer gar nicht erst Mitglied einer Erbengemeinschaft werden will, muss sein Erbe ausschlagen.
Nachlass gehört den Erben gemeinsam
Der Nachlass geht auf alle Miterben über. Dazu ein Beispiel: Hubert Meier setzt seine beiden Kinder Frank und Andrea testamentarisch als Erben ein. Er hinterlässt ihnen ein Auto und ein wertvolles Gemälde. Beides gehört seinen Kindern gemeinschaftlich. Folglich erbt nicht Frank das Auto und Andrea das Gemälde oder umgekehrt, sondern beide beides.
Jeder Miterbe kann nur über seinen Gesamtanteil an der Erbengemeinschaft verfügen, nicht aber über seinen Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen. Möchte etwa Frank das Auto des Vaters verkaufen, kann er das nur, wenn Andrea damit einverstanden ist.
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@Bigpete: Bei Ehepaaren gehört das Guthaben eines Giro- oder Sparkontos, das nur auf den Namen eines Ehegatten läuft (Einzelkonto), allein diesem Ehepartner. Im Todesfall geht das Guthaben nicht automatisch an den überlebenden Ehegatten über, sondern fällt in den Nachlass des verstorbenen Kontoinhabers und wird gemäß den geltenden Erbregelungen verteilt. Lag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, kann die Witwe von ihrem Recht auf Erhöhung der Erbquote Gebrauch machen.
Die Bank führt das Konto als Nachlasskonto. Die Erben (z. B. der Ehepartner und ggf. Kinder) müssen gemeinsam über das Guthaben verfügen und die Auflösung veranlassen. Denn Ehegatten sind nicht automatisch berechtigt, auf das Einzelkonto des Partners zuzugreifen, es sei denn, eine Bankvollmacht, die über den Tod hinaus gilt, liegt vor.
www.test.de/erben
www.test.de/Zinsen-Tipps-fuer-gemeinsames-Sparen-6195514-0
www.test.de/Konto-aufloesen-nach-Todesfall-6216750-0/
Ich bin seit fast 50 Jahren verheiratet und habe keine Gütertrennung o.ä. vereinbart. Die Konten und das Depot laufen aber auf meinen Namen. Vererbe ich im Todesfall das gesamte Volumen oder nur die Hälfte aufgrund der wohl automatisch geltenden Zugewinngemeinschaft?
Oh wow, bei einem kinderlosen Ehepaar haben die Eltern also Anspruch auf ein Viertel des Erbes. Selbst mit einem Berliner Testament steht ihnen, falls sie darauf bestehen, immerhin der Pflichtteil von einem Achtel zu. Befinden sich die Eltern in einem Pflegeheim und das Amt übernimmt die Kosten, ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass es den Erbanteil im Namen der Eltern einfordern wird?
@raudi-audi: Einer von beiden schreibt das Testament (für beide). Danach unterschreiben beide Ehepartner mit Ort und Datum. Derjenige, der das Testament nicht geschrieben hat, kann zum Beispiel noch unter das Testament und die Unterschrift des anderen schreiben: „Das ist auch mein letzter Wille.“ Und unterschreibt dann darunter.
Hallo, mir wird nicht ganz klar, wer, bei einem gemeinsamen Testament (verheirateten Ehepaar mit 2 Kindern), das Testament
handschriftlich schreiben soll. Die Frau, der Mann, oder beide jeweils eins mit gleichem Text und beider Unterschriften.