Telefon­rechnung Telekom kassiert für Uralt-Telefone

Telefon­rechnung - Telekom kassiert für Uralt-Telefone

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Die Deutsche Telekom kassiert noch Gebühren für längst über­holte Fest­netztelefone aus den 1970er- und 1980er-Jahren. Prüfen Sie Ihre Telefon­rechnung. Wer den alten Miet­apparat kündigt, spart bis zu 45 Euro im Jahr. test.de sucht betroffene Kunden. Machen Sie mit.

45 Euro gespart

Die Deutsche Telekom berechnet ihren Kunden immer noch Gebühren für längst über­holte Fest­netztelefone aus den 1970er- und 1980er-Jahren. Wer den alten Miet­apparat nicht abge­meldet hat, zahlt oft unbe­merkt weiter. Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig Holstein hin. Prüfen Sie Ihre Telefon­rechnung und achten Sie auf Posten für einen Miet­apparat wie Actron B (2,51 Euro) oder Dallas (3,74 Euro). Taucht ein solcher Posten auf, kündigen Sie den Miet­apparat schriftlich bei der Telekom. Sie sparen bis zu 45 Euro im Jahr.

Miet­vertrag läuft unbe­grenzt

Wie viele Kunden betroffen sind, will die Deutsche Telekom nicht sagen. Die unbe­fristeten Miet­verträge seien den Kunden bekannt. „Das ist wie bei einer Wohnung“, sagt Frank Domagala, Presse­sprecher für das Deutsch­land­geschäft der Deutschen Telekom. „Da zahlen Sie auch nach dreißig Jahren noch Miete“, argumentiert Domagala. Im Unterschied zur Wohnung braucht der Kunde den Miet­vertrag für das Telefon allerdings nicht. Wer kündigt, kann ein eigenes Telefon kaufen oder den Miet­apparat weiternutzen, bis die Telekom ihn zurück­fordert. In der Regel besteht die Telekom nicht auf einer Rück­gabe. Die alten Miettelefone sind abge­zahlt und über­holt.

Machen Sie mit

Umfrage Telefonrechnung Wie regelmäßig prüfen Sie Ihre Telefonrechnung?

Die Umfrage ist bereits beendet.

Regelmäßig
72.92% 692
Selten
21.39% 203
Nie
5.69% 54
Gesamtbeteiligung:
949
Info:
Die Umfrage ist nicht repräsentativ.

Die Stiftung Warentest sucht betroffene Kunden. Prüfen Sie Ihre Telefon­rechnung. Befindet sich darauf noch ein Posten für ein altes Miettelefon? Dann informieren Sie uns per Brief oder Mail. Mail: altesTelefon@stiftung-warentest.de, Anschrift: Stiftung Warentest, Stich­wort: Altes Telefon, Lützowplatz 11-13, 10785 Berlin. Schi­cken Sie uns gegebenenfalls eine Kopie Ihrer Rechnung (ohne persönliche Daten). Wer sparen will, handelt und kündigt das alte Miettelefon. Für 30 bis 40 Euro gibt es bereits gute schnurlose Telefon. Test­ergeb­nisse finden Sie im Produktfinder Schnurlose Telefone.

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16 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.11.2020 um 12:10 Uhr
    Telekom / Miete Telefon kündigen

    @Tina44: Wir kennen Ihren Vertrag auch nicht. Aber den Mietservicevertrag fürs Telefon können Sie / Ihr Vater kündigen. (maa)

  • Tina44 am 21.11.2020 um 19:48 Uhr
    Der Telekom hat den Vertrag selbst nicht..

    Die Telekom bezieht seit 1980 monatlich diese 1,24 € von meinem Vater, wie ich gerade festgestellt habe.
    Ich habe der Telekom einen Brief geschrieben (weil sie anders unmöglich erreichbar war..).
    Antwort:
    "Sie erhalten von uns Rechnungen und fragen nach, was in diesen berechnet wird.
    Es wird ein Standarttelefon in der Farbe farngrün berechnet. Dieses ist seit dem September 1980 im Bestand.
    Den Vertrag des Telefons können wir Ihnen leider nicht mehr zusenden, da die Aufbewahrungsfrist dazu bereits seit langem abgelaufen ist."
    Ich habe diesem Schreiben jedoch eine Rechnung von Februar 2010 beigefügt. Dies ist die älteste bei uns archivierte Rechnung, in der das Telefon bereits berechnet wird.
    Da es sich um ein Mietgerät handelt, wird der Vertrag nicht automatisch aufgelöst. Es bedarf bei Verträgen immer eine schriftliche Kündigung von Ihnen. Falls Sie Rückfragen haben.. Mit freundlichen Grüßen"
    Das Verträge nicht aufgehoben werden müssen, stimmt nicht. Kann man da etwas tun?

  • MdF am 08.11.2012 um 02:27 Uhr
    Verträge sind einzuhalten!

    Der Grundsatz der Vertragstreue bindet beide Seiten an den vereinbarten Vertrag. Als Kunde muss ich daher die vereinbarte Miete zahlen. Die andere Seite - hier die Telekom - muss die im Vertrag festgelegte Leistung vorhalten/erbringen, z.B. Ersatz ggf. Anfahrt und Arbeitszeit inklusive wenn nun das zwanzig Jahre alte Telefon plötzlich nicht mehr funktioniert. Das ist weder unredlich noch betrügerisch, sondern die Anwendung geltenden Rechts. Wenn ich die Miete nicht mehr zahlen möchte, muss der Vertrag unter Einhaltung der vereinbarten Frist gekündigt werden. Bin ich dazu selbst nicht in der Lage, kann ich meine Kinder, Enkel, Freunde oder Nachbarn um Unterstützung bitten. Gleiches gilt für die Prüfung der Rechnung. Dem Vertragspartner kann ich meine Unvollkommenheit nicht vorwerfen.

  • MdF am 08.11.2012 um 02:18 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Gelöschter Nutzer am 07.11.2012 um 19:39 Uhr
    Telekom handelt unredlich - vielleicht sogar betrü

    Meine 94 Jahre alte Schwiegermutter versteht schon lange die Telefonrechnung nicht mehr!
    Ich habe mich jetzt um ihre Telefonrechnung gekümmert.
    Neben dem nicht mehr benötigten Tastentelefon für etwa 2 €/Miete/Monat wurde in der Rechnung noch ein Posten für 5 €/Miete/Monat unter der Bezeichnung „Strega“ aufgeführt. Meine Schwiegermutter konnte mir dazu keine Erklärung abgeben.
    Ich habe bei Telekom nachgefragt. Hier wurde mir gesagt, es handele sich um das uralte Wählscheiben-Telefon. Für dieses Telefon würde eine Kündigungsfrist von etwa einen Jahr gelten!
    Ich habe daraufhin den gesamten Vertrag gekündigt als Bevollmächtigter mit beigefügter schriftlicher Vollmacht gekündigt.
    Ich habe mit der Telekom einen neuen Vertrag abgeschlossen (wesentlich günstigere Konditionen!, z.B. statt 10,9 ct/Minute 2,9 ct/Minute bei mtl. 120 Freiminuten).
    Die Kündigung des alten Vertrages einschließlich der nicht benötigten Telefone wurde mir (bzw. meiner Schwiegermutter) telefonisch und schriftlic