DSL-Anschlüsse Vodafone und 1&1 wollen mehr Geld

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DSL-Anschlüsse - Vodafone und 1&1 wollen mehr Geld

Erst Sonder­angebot, dann teuer: Zwei wichtige Telekom-Konkurrenten fordern mehr Geld. 1&1 legte vor, Vodafone zog nach. Etliche Kundinnen und Kunden beschwerten sich bei test.de. © Alamy Stock Photo / Schoening

Vodafone und 1&1 wollen mehr Geld für DSL-Anschlüsse. test.de hält das für rechts­widrig. Vodafone bleibt hart, 1&1 lenkt im Einzel­fall ein.

Die Tele­kommunikations­anbieter Vodafone und 1&1 wollen von etlichen Kunden mehr Geld. Sie berufen sich auf Rege­lungen in ihren Geschäfts­bedingungen. Doch die halten die Juristen der Stiftung Warentest für unwirk­sam und meinen: Zahlen muss nur, wer die Preis­erhöhung ausdrück­lich akzeptiert. test.de erklärt die Rechts­lage und gibt Tipps, wie Kundinnen und Kunden reagieren können.

1&1 findet alte Sonder­angebote inzwischen zu billig

Mehrere test.de-Leser berichteten uns: 1&1 will die Preise einseitig erhöhen, obwohl das nicht zulässig ist. Wir haben bei dem Unternehmen nachgefragt. Sprecher Robin Schmidt erklärte uns schriftlich: „Wir haben vor einiger Zeit gewährte Sonder­tarife und Rabatte im Rahmen von Preis­aktionen bei einigen Kunden­gruppen angepasst, deren Tarife deutlich unter unserem Listen­preis lagen.“ Davon seien einige Altverträge von DSL-Bestands­kundinnen und -kunden betroffen.

Das klang deutlich nach einseitiger Preis­erhöhung, wie sie seit einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs vor zwei Jahren nicht mehr zulässig ist. In einem weiteren Satz ergänzte Robin Schmidt allerdings: „Kundinnen und Kunden haben dann die Möglich­keit, diese Änderung zu akzeptieren oder in Form einer Sonderkündigung abzu­lehnen.“ Das hatten wir zunächst so verstanden, dass es dem Unternehmen doch darauf ankomme, dass Kunden der Erhöhung zustimmen. Inzwischen hat sich 1&1 jedoch noch einmal bei uns gemeldet und seine Ansicht klar­gestellt: Man sieht sich berechtigt, die Preise einseitig zu erhöhen.

Preis­erhöhung nur mit ausdrück­licher Zustimmung

Tatsäch­lich heißt es in den 1&1-Geschäfts­bedingungen wörtlich: „1&1 hat das Recht, die Vertrags­bedingungen nach billigem Ermessen zu ändern. Ändert 1&1 die Vertrags­bedingungen einseitig, kann der Kunde (...) kündigen“. Ganz ähnlich bei Vodafone: „Vodafone ist berechtigt, bei einer Erhöhung ihrer Gesamt­kosten die Preise für die vertraglichen Leistungen nach billigem Ermessen (...) anzu­passen. (...) Erhöht Vodafone die Preise (...) einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungs­frist (...) kündigen“, heißt es dort. Die Juristen bei test.de halten solche Klauseln für unwirk­sam. Denn es bleibet unklar, wann und unter welchen Voraus­setzungen die Preise steigen. Ganz ähnliche Rege­lungen in den Geschäfts­bedingungen von Netflix und Spotify hatte das Land­gericht Berlin als unwirk­sam beur­teilt.
Land­gericht Berlin, Urteil vom 16.12.2021
Aktenzeichen: 52 O 157/21 (nicht rechts­kräftig)
Land­gericht Berlin, Urteil vom 28.06.2022
Aktenzeichen: 52 O 296/21 (nicht rechts­kräftig)
Beide Urteile sind nicht rechts­kräftig. Netflix und Spotify haben jeweils Berufung einge­legt. Die Rechts­experten der Stiftung Warentest halten die Berufungen allerdings für aussichts­los und sind sich sicher: Das Kammerge­richt wird die Urteile bestätigen.

Wider­spruch lohnt

1&1 scheint seine Strategie selbst nicht so ganz ernst zu nehmen. Jedenfalls berichten test.de-Leser: Der 1&1-Kunden­service versicherte ihnen ausdrück­lich, dass es beim alten Sonder­angebots­preis bleibe, nachdem sie der Preis­erhöhung per E-Mail wider­sprochen hatten.

Dieses Vorgehen empfehlen wir zur Nach­ahmung, obwohl das recht­lich eigentlich nicht notwendig ist: Denn, wie oben beschrieben, auch wenn Kundinnen und Kunden sich nicht bei 1&1 melden, darf das Unternehmen keine erhöhten Preise kassieren. Tut es das doch, muss der Anbieter unserer Rechts­auffassung nach die auf rechts­widrige Preis­erhöhungen entfallenden Zahlungen erstatten. Wir empfehlen, sich mit der im Wider­spruch geforderten Rück­meldung die bestehenden, guten Konditionen ausdrück­lich schriftlich bestätigen zu lassen.

Tipp: Sollten Sie mit dem Kunden­service von 1&1 telefonieren, sagen Sie nichts, was als Zustimmung zu geänderten Bedingungen gewertet werden kann. Klären Sie alles besser schriftlich.

Vodafone dagegen bleibt offen­bar hart. Auf test.de-Anfrage jedenfalls erklärte Unter­nehmens­sprecher Thorsten Georg Höpken: Vodafone sehe sich weiterhin berechtigt, die Preise einseitig zu erhöhen – auch schon inner­halb der Mindest­vertrags­lauf­zeit von oft zwei Jahren. Im Gegen­zug könnten Kunden sofort kündigen, auch wenn die Mindest­lauf­zeit noch nicht abge­laufen ist.

Bei Zahlung per Last­schrift

Zahlen Kundinnen und Kunden für ihren DSL-Vertrag per Sepa-Last­schrift, können sie eine Buchung acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen stornieren, um sich rechts­widrige Gebühren­erhöhungen zurück­zuholen. Wir empfehlen, das aber erst zu tun, wenn die Anbieter die Erstattung trotz ausdrück­licher Forderung verweigert haben oder die Frist für die Rückgabe der Lastschrift schon fast abge­laufen ist.

Tipp: Bieten Sie in diesem Fall unbe­dingt so schnell wie möglich an, die vereinbarten geringeren Gebühren anschließend sofort wieder zu zahlen.

Risiko Kündigung

Klar ist: Die Anbieter sind berechtigt, DSL-Verträge von sich aus zu kündigen. Ob und unter welchen Umständen 1&1 und Vodafone das tun, wissen wir nicht. Es kann sein, dass Kundinnen und Kunden, die die Zustimmung zu veränderten Verträgen verweigern, über kurz oder lang die Kündigung bekommen. Dann ist aber auch der Weg zu güns­tigen Angeboten anderer Anbieter frei. Es gibt viele Alternativen.

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Tieto am 24.09.2023 um 10:39 Uhr
Hartnäckigkeit bei 1&1 zahlt sich aus

DSL100. Preiserhöhung von 35€ auf 40€ in der Vertragslaufzeit. Kündigung und Anruf. Verweis auf günstige Preise der Drillisch-Gruppe. Angebot erstes Jahr 10€ und zweites Jahr 40€. Nachfrage wegen kostenloser Handyflat vom Festnetz. Neues Angebot erstes Jahr 10€ und zweites Jahr 35€ ohne Handyflat. Zweites Angebot mit Handyflat wäre teurer geworden als 10€/40€. Habe mir den Preis aber nicht gemerkt, weil ich eine Handyflat eigentlich gar nicht brauche. Für mich ein geniales Angebot.

teldkm am 22.09.2023 um 15:51 Uhr
Bundesnetzagentur einschalten!

1&1 weigerte sich die Preiserhöhung zurückzunehmen, Bundesnetzagentur eingeschaltet mit der Begründung, dass Preiserhöhungen durch AGB-Klauseln "Vertragsänderungen nach billigem Ermessen" nicht abgedeckt sind. Erhöhung zurückgenommen und zu viel gebuchte Beträge als Guthaben erstattet bekommen.

Toqueville am 21.09.2023 um 21:45 Uhr
Preiserhöhungen Telekommunikation

Die Erhöhungen sind nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei. Die Preise für Internet & Co. sind in den letzten Jahren stets gesunken, mehr Leistung für weniger Geld. In der heutigen Inflationskrise, wo sich alles massiv verteuert, sind Erhöhungen auch für Internet & Co. nur logisch und fair. Die Verbraucherschutzjuristen sollten sich um wichtigere Dinge kümmern.

Adamantan am 21.09.2023 um 14:53 Uhr
ungleichheit

Irgendwie nicht ganz fair, wenn der große Konzern nach billigem Ermessen die Preise während der Vertragslaufzeit ändern kann, ich aber als Kunde nicht ebenfalls aus billigem Interesse, nämlich dann wenn ich bei einem Mitbewerber ein günstigeres Angebot finde, während der Vertragslaufzeit kündigen kann.

ArnoIO am 13.09.2023 um 20:31 Uhr
Widerspruch auch per Telefon nicht akzeptiert

Ich habe noch Vertrag mit DSL 6 zu 24,99 € mtl. bis zum 28.10.23. Meine beiden Widersprüche per E-Mail, bei der Preisankündigung und dann nach der erstmaligen Abbuchung von 29,99 € Anfang September, blieben bis auf den Verweis auf einen Telefonanruf inhaltlich unbeantwortet. Schließlich rief ich den Kundenservice an. Erst reagierte der Herr ziemlich pampig, als ich fragte, ob ich das Gespräch ebenfalls aufzeichnen dürfte. Als ich ankündigte aufzulegen und ohne Aufzeichnungserlaubnis erneut anzurufen, kam ein "na meinetwegen".
Er bot mir dann einen neuen 2-Jahresvertrag zu den alten Bedingungen an. Eine Rückzahlung der in meinen Augen unrechtmäßig abgebuchten 5 Euro sei aber nicht möglich.
Ich werde wahrscheinlich kündigen und mich nach einem neuen Anbieter umsehen, trotz 15-jähriger Geschäftsbeziehung.