
Erst Sonderangebot, dann teuer: Zwei wichtige Telekom-Konkurrenten fordern mehr Geld. 1&1 legte vor, Vodafone zog nach. Etliche Kundinnen und Kunden beschwerten sich bei test.de. © Alamy Stock Photo / Schoening
Vodafone und 1&1 wollen mehr Geld für DSL-Anschlüsse. test.de hält das für rechtswidrig. Vodafone bleibt hart, 1&1 lenkt im Einzelfall ein.
Die Telekommunikationsanbieter Vodafone und 1&1 wollen von etlichen Kunden mehr Geld. Sie berufen sich auf Regelungen in ihren Geschäftsbedingungen. Doch die halten die Juristen der Stiftung Warentest für unwirksam und meinen: Zahlen muss nur, wer die Preiserhöhung ausdrücklich akzeptiert. test.de erklärt die Rechtslage und gibt Tipps, wie Kundinnen und Kunden reagieren können.
1&1 findet alte Sonderangebote inzwischen zu billig
Mehrere test.de-Leser berichteten uns: 1&1 will die Preise einseitig erhöhen, obwohl das nicht zulässig ist. Wir haben bei dem Unternehmen nachgefragt. Sprecher Robin Schmidt erklärte uns schriftlich: „Wir haben vor einiger Zeit gewährte Sondertarife und Rabatte im Rahmen von Preisaktionen bei einigen Kundengruppen angepasst, deren Tarife deutlich unter unserem Listenpreis lagen.“ Davon seien einige Altverträge von DSL-Bestandskundinnen und -kunden betroffen.
Das klang deutlich nach einseitiger Preiserhöhung, wie sie seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vor zwei Jahren nicht mehr zulässig ist. In einem weiteren Satz ergänzte Robin Schmidt allerdings: „Kundinnen und Kunden haben dann die Möglichkeit, diese Änderung zu akzeptieren oder in Form einer Sonderkündigung abzulehnen.“ Das hatten wir zunächst so verstanden, dass es dem Unternehmen doch darauf ankomme, dass Kunden der Erhöhung zustimmen. Inzwischen hat sich 1&1 jedoch noch einmal bei uns gemeldet und seine Ansicht klargestellt: Man sieht sich berechtigt, die Preise einseitig zu erhöhen.
Preiserhöhung nur mit ausdrücklicher Zustimmung
Tatsächlich heißt es in den 1&1-Geschäftsbedingungen wörtlich: „1&1 hat das Recht, die Vertragsbedingungen nach billigem Ermessen zu ändern. Ändert 1&1 die Vertragsbedingungen einseitig, kann der Kunde (...) kündigen“. Ganz ähnlich bei Vodafone: „Vodafone ist berechtigt, bei einer Erhöhung ihrer Gesamtkosten die Preise für die vertraglichen Leistungen nach billigem Ermessen (...) anzupassen. (...) Erhöht Vodafone die Preise (...) einseitig, kann der Kunde den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (...) kündigen“, heißt es dort. Die Juristen bei test.de halten solche Klauseln für unwirksam. Denn es bleibet unklar, wann und unter welchen Voraussetzungen die Preise steigen. Ganz ähnliche Regelungen in den Geschäftsbedingungen von Netflix und Spotify hatte das Landgericht Berlin als unwirksam beurteilt.
Landgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2021
Aktenzeichen: 52 O 157/21 (nicht rechtskräftig)
Landgericht Berlin, Urteil vom 28.06.2022
Aktenzeichen: 52 O 296/21 (nicht rechtskräftig)
Beide Urteile sind nicht rechtskräftig. Netflix und Spotify haben jeweils Berufung eingelegt. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest halten die Berufungen allerdings für aussichtslos und sind sich sicher: Das Kammergericht wird die Urteile bestätigen.
Widerspruch lohnt
1&1 scheint seine Strategie selbst nicht so ganz ernst zu nehmen. Jedenfalls berichten test.de-Leser: Der 1&1-Kundenservice versicherte ihnen ausdrücklich, dass es beim alten Sonderangebotspreis bleibe, nachdem sie der Preiserhöhung per E-Mail widersprochen hatten.
Dieses Vorgehen empfehlen wir zur Nachahmung, obwohl das rechtlich eigentlich nicht notwendig ist: Denn, wie oben beschrieben, auch wenn Kundinnen und Kunden sich nicht bei 1&1 melden, darf das Unternehmen keine erhöhten Preise kassieren. Tut es das doch, muss der Anbieter unserer Rechtsauffassung nach die auf rechtswidrige Preiserhöhungen entfallenden Zahlungen erstatten. Wir empfehlen, sich mit der im Widerspruch geforderten Rückmeldung die bestehenden, guten Konditionen ausdrücklich schriftlich bestätigen zu lassen.
Tipp: Sollten Sie mit dem Kundenservice von 1&1 telefonieren, sagen Sie nichts, was als Zustimmung zu geänderten Bedingungen gewertet werden kann. Klären Sie alles besser schriftlich.
Vodafone dagegen bleibt offenbar hart. Auf test.de-Anfrage jedenfalls erklärte Unternehmenssprecher Thorsten Georg Höpken: Vodafone sehe sich weiterhin berechtigt, die Preise einseitig zu erhöhen – auch schon innerhalb der Mindestvertragslaufzeit von oft zwei Jahren. Im Gegenzug könnten Kunden sofort kündigen, auch wenn die Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist.
Bei Zahlung per Lastschrift
Zahlen Kundinnen und Kunden für ihren DSL-Vertrag per Sepa-Lastschrift, können sie eine Buchung acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen stornieren, um sich rechtswidrige Gebührenerhöhungen zurückzuholen. Wir empfehlen, das aber erst zu tun, wenn die Anbieter die Erstattung trotz ausdrücklicher Forderung verweigert haben oder die Frist für die Rückgabe der Lastschrift schon fast abgelaufen ist.
Tipp: Bieten Sie in diesem Fall unbedingt so schnell wie möglich an, die vereinbarten geringeren Gebühren anschließend sofort wieder zu zahlen.
Risiko Kündigung
Klar ist: Die Anbieter sind berechtigt, DSL-Verträge von sich aus zu kündigen. Ob und unter welchen Umständen 1&1 und Vodafone das tun, wissen wir nicht. Es kann sein, dass Kundinnen und Kunden, die die Zustimmung zu veränderten Verträgen verweigern, über kurz oder lang die Kündigung bekommen. Dann ist aber auch der Weg zu günstigen Angeboten anderer Anbieter frei. Es gibt viele Alternativen.
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- Inhaber von DSL- oder Kabelanschlüssen mit Telefon und Internet müssen nach einem Umzug noch mindestens drei Monate lang Gebühren zahlen, auch wenn ihr Internetanbieter...
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DSL100. Preiserhöhung von 35€ auf 40€ in der Vertragslaufzeit. Kündigung und Anruf. Verweis auf günstige Preise der Drillisch-Gruppe. Angebot erstes Jahr 10€ und zweites Jahr 40€. Nachfrage wegen kostenloser Handyflat vom Festnetz. Neues Angebot erstes Jahr 10€ und zweites Jahr 35€ ohne Handyflat. Zweites Angebot mit Handyflat wäre teurer geworden als 10€/40€. Habe mir den Preis aber nicht gemerkt, weil ich eine Handyflat eigentlich gar nicht brauche. Für mich ein geniales Angebot.
1&1 weigerte sich die Preiserhöhung zurückzunehmen, Bundesnetzagentur eingeschaltet mit der Begründung, dass Preiserhöhungen durch AGB-Klauseln "Vertragsänderungen nach billigem Ermessen" nicht abgedeckt sind. Erhöhung zurückgenommen und zu viel gebuchte Beträge als Guthaben erstattet bekommen.
Die Erhöhungen sind nachvollziehbar und rechtlich einwandfrei. Die Preise für Internet & Co. sind in den letzten Jahren stets gesunken, mehr Leistung für weniger Geld. In der heutigen Inflationskrise, wo sich alles massiv verteuert, sind Erhöhungen auch für Internet & Co. nur logisch und fair. Die Verbraucherschutzjuristen sollten sich um wichtigere Dinge kümmern.
Irgendwie nicht ganz fair, wenn der große Konzern nach billigem Ermessen die Preise während der Vertragslaufzeit ändern kann, ich aber als Kunde nicht ebenfalls aus billigem Interesse, nämlich dann wenn ich bei einem Mitbewerber ein günstigeres Angebot finde, während der Vertragslaufzeit kündigen kann.
Ich habe noch Vertrag mit DSL 6 zu 24,99 € mtl. bis zum 28.10.23. Meine beiden Widersprüche per E-Mail, bei der Preisankündigung und dann nach der erstmaligen Abbuchung von 29,99 € Anfang September, blieben bis auf den Verweis auf einen Telefonanruf inhaltlich unbeantwortet. Schließlich rief ich den Kundenservice an. Erst reagierte der Herr ziemlich pampig, als ich fragte, ob ich das Gespräch ebenfalls aufzeichnen dürfte. Als ich ankündigte aufzulegen und ohne Aufzeichnungserlaubnis erneut anzurufen, kam ein "na meinetwegen".
Er bot mir dann einen neuen 2-Jahresvertrag zu den alten Bedingungen an. Eine Rückzahlung der in meinen Augen unrechtmäßig abgebuchten 5 Euro sei aber nicht möglich.
Ich werde wahrscheinlich kündigen und mich nach einem neuen Anbieter umsehen, trotz 15-jähriger Geschäftsbeziehung.