Bereits in seinem Buch „Risiko Rechtsanwalt“ hat der Juraprofessor Uwe Wesel die Anwaltsleistung mit Argwohn unter die Lupe genommen. Dem Rechtsrat durchs Telefon kann der Berliner Wissenschaftler erst recht nicht viel abgewinnen und rät ab.
Finanztest: Wird telefonischer Rechtsrat nach dem BGH-Urteil nun zum Standard?
Wesel: Nein. Diese Beratungsform hat ganz sicher keine große Zukunft.
Finanztest: Warum denn? Der Service ist doch bequem.
Wesel: Es gibt keine Faustregel, nach der Laien beurteilen könnten, ob ihr Problem telefontauglich ist. Man ist immer darauf angewiesen, dass Telefonanwälte dann auch ehrlich sagen „Kann ich nicht“ und keine Gebühren schinden. Und stellt sich heraus, dass Telefonrat nicht reicht, geht es doch in eine Kanzlei. Der finanzielle Nachteil: Die Kosten der telefonischen Erstberatung sind dann verloren. Bei einer Erstberatung durch den Anwalt, der die Sache auch weiter behandelt, werden Erstberatungskosten angerechnet.
Finanztest: Nun will auch der Deutsche Anwaltverein, eine große Interessenvertretung der Anwälte, eine eigene Hotline einrichten. Wird das wenigstens Qualitätsstandards setzen?
Wesel: Nur wenn Anwälte des Vereins zu normalen Telefonkosten die Anfragen vorsortieren und allein telefontaugliche Fälle zur teuren Hotline weiterleiten.
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