Straf­anzeige So erstatten Sie eine Online-Anzeige

Datum:
  • Text: Emma Bremer
  • Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Straf­anzeige - So erstatten Sie eine Online-Anzeige

Straf­anzeige erstatten. Das geht nicht nur auf der Wache, sondern auch in der Internet­wache. © Getty Images / Reinhard Krull

Für eine Straf­anzeige, zum Beispiel einen Fahr­raddiebstahl, müssen Sie nicht zwingend zur Polizei­wache gehen. Online Anzeige erstatten geht auch – einfach von zu Hause.

Die Onlinewache, auch Internet­wache genannt, ist ein digitales Angebot der Polizei, über das Betroffene Anzeigen online erstatten können. Dadurch sparen sich Nutze­rinnen und Nutzer den Gang zur Polizei­wache. Das ist praktisch und kostet weniger Zeit. Die einfache Antrag­stellung senkt zudem die Hemm­schwelle. Inzwischen gibt es die Onlinewache in allen Bundes­ländern.

Die Polizei Ihres Bundes­landes erreichen Sie über das zentrale Portal der Onlinewachen.

Sie benötigen

  • Internet­zugang
  • E-Mail-Adresse
  • Personalien und Kontakt­daten von Ihnen selbst und anderen Beteiligten
  • Alle Unterlagen, die der Polizei als Beweis­mittel nützlich sein könnten – Fotos, Quittungen, relevante Dokumente, etc.

Schritt 1: Ihre Onlinewache finden

Öffnen Sie das Portal der Onlinewache. Wählen Sie das Bundes­land aus, in dem die Straftat geschehen ist. Die Polizei des jeweiligen Bundes­landes ist für Ihre Anzeige zuständig. Sie werden auto­matisch weitergeleitet. In den meisten Bundes­ländern funk­tioniert die Anzeige direkt über die Website der Onlinewache, fünf haben eigene Portale oder Kontaktformulare. Falls Sie eine Straftat melden wollen, die im Internet passiert ist oder deren Tatort nicht bekannt ist, wählen Sie das Bundes­land, in dem Sie wohnen.

Achtung: Die Onlinewache ist nicht für Notfälle geeignet! Wählen Sie den Notruf 110, wenn Sie schnell polizei­liche Hilfe benötigen.

Was kann ich über die Onlinewache melden?

Einfache Straftaten. Zum Beispiel Betrug, Diebstahl und Sach­beschädigung. Auch Hasskommentare im Internet können Sie direkt online anzeigen.

Ausnahmen. Für Anzeigen von Verkehrs­unfällen oder von Straftaten, bei denen Gewalt oder die Androhung von Gewalt im Spiel waren, müssen Sie persönlich zur Polizei­wache. Solche Vorfälle können Sie nicht digital anzeigen.

Es gibt Unterschiede. Was im Einzelnen per Online-Anzeige möglich ist, unterscheidet sich zwischen den Bundes­ländern. Mancher­orts können Sie neben der regulären Straf­anzeige zum Beispiel Versamm­lungen anmelden, Lob und Beschwerden über die Arbeit der Polizei mitteilen oder einen Hinweis auf eine Straftat geben.

Schritt 2: Formular zur Straf­anzeige ausfüllen

Füllen Sie das Formular gewissenhaft aus. Sie müssen die klassischen W-Fragen beant­worten: Was ist passiert? Wie, wo und wann ist es passiert? Wer wurde geschädigt? Sie werden nach Tatmitteln und Zeugen gefragt, nach der Schadens­höhe und möglichen Motiven des Täters. Natürlich werden auch Ihre persönlichen Daten erfragt: Name, Wohn­anschrift, Geburts­datum und Geburts­ort, E-Mail-Adresse und wie Sie telefo­nisch für Rück­fragen erreich­bar sind.

Auch Informationen wie die Rahmennummer eines gestohlenen Fahr­rads sollten Sie angeben. Potenzielle Beweis­mittel wie Fotos oder einge­scannte Unterlagen können Sie der Anzeige beifügen. In allen Bundes­ländern, deren Onlinewache über das zentrale Portal läuft, können Sie Beweis­mittel einfach direkt hoch­laden. Bei anderen Onlinewachen schi­cken Sie teil­weise die Unterlagen später direkt an die zuständige Sach­bearbeiterin oder den Sach­bearbeiter.

Über­prüfen Sie noch einmal alle einge­gebenen Daten, bevor Sie die Anzeige abschi­cken.

Schritt 3: Straf­anzeige ist raus. Und jetzt?

Nach dem Absenden erhalten Sie auto­matisch eine Eingangs­bestätigung. Darin steht das polizei­liche Aktenzeichen. Die einge­henden Online-Anzeigen werden von Sach­bearbeitern bewertet und an die zuständige Dienst­stelle weitergeleitet, wo sie bearbeitet werden. Dann werden Sie über das weitere Vorgehen informiert – auch, ob Sie zusätzlich einen Straf­antrag stellen sollten. Für einige Delikte ist das zur strafrecht­lichen Verfolgung notwendig, zum Beispiel bei Beleidigung oder Verleumdung. Ein Straf­antrag ist online bisher nicht möglich. Dafür müssen Sie persönlich zur Wache. Wenn Sie sich unsicher sind, ob in Ihrem Fall ein Straf­antrag nötig ist, informieren Sie sich am besten persönlich bei der Polizei. Falls Ihnen noch etwas einfällt oder Sie Unterlagen nach­reichen wollen, wenden Sie sich mit dem Aktenzeichen Ihrer Anzeige direkt an die jeweilige Dienst­stelle.

Nichts über­stürzen

Ganz in Ruhe. Eine Anzeige kann grund­sätzlich nicht zurück­gezogen werden. Denken Sie daher gründlich darüber nach, ob Sie eine Anzeige erstatten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, schlafen Sie lieber nochmal darüber, sprechen Sie mit einer vertrauten Person oder wenden Sie sich an die nächste Polizei­wache.

Miss­brauch wird geahndet. Wer wissentlich eine Straftat vortäuscht oder absicht­lich eine Person unrecht­mäßig beschuldigt, kann sich selbst strafbar machen. Die IP-Adresse Ihres Geräts wird vorüber­gehend gespeichert, um einem Miss­brauch der Onlinewache gegebenenfalls nachgehen zu können.

Onlinewache als praktische Alternative

Bei der Onlinewache handelt es sich um ein digitales Zusatz­angebot. Wer lieber persönlich zur Polizei­wache gehen möchte, soll das auch weiterhin tun. Die Onlinewache bietet lediglich eine Alternative, die Nutze­rinnen und Nutzern das Erstatten einer Anzeige erleichtern soll.

Kontaktlos. Vor allem während der Coronapandemie wurde die Onlinewache verstärkt genutzt, um Anzeigen einfach von Zuhause aus zu erstatten. Ein Nachteil der kontaktlosen Anzeige ist, dass der Beratungs­aspekt im persönlichen Kontakt mit Polizei­beamten wegfällt – bei weniger komplexen Sach­verhalten aber nicht unbe­dingt ein Problem.

Bearbeitung. Das strukturierte Format der Online-Anzeige per digitalem Formular vereinfacht die Bearbeitung vonseiten der Polizei. Vor allem im Vergleich zu anderen digitalen Lösungen wie Anzeigen per Email ist die Auswertung formal unkomplizierter.

Einfach zugäng­lich. Das Portal der Onlinewache wurde für eine möglichst barrierefreie Nutzung umge­arbeitet. Außerdem fällt das Hindernis des Weges zur Polizei­wache weg.

Fremd­sprachen. Zumindest in Berlin und Nord­rhein-West­falen sind die Onlinewachen der Polizeien aktuell schon auf Eng­lisch verfügbar. Dabei handelt es sich aber um eigene Kontaktformulare. Das bundes­weite Portal der Onlinewache gibt es bisher nur auf Deutsch. Mehr Sprachen sind in Arbeit.

Digital einge­bunden. In allen Bundes­ländern, in denen die Anzeige direkt über das Portal der Onlinewache läuft, gibt es die Möglich­keit zur Anmeldung mit der BundID. Das ermöglicht eine sichere Identifizierung. Praktisch für Nutze­rinnen und Nutzer: Daten wie Name und Adresse, die über die BundID bereits vorliegen, werden auto­matisch ausgefüllt.

Der Online-Straf­antrag: Nur noch eine Frage der Zeit

Für die sogenannten Antrags­delikte braucht es einen Straf­antrag, damit ein Vorfall strafrecht­lich verfolgt wird. Dazu zählen zum Beispiel Beleidigung oder Haus­friedens­bruch. Einen Straf­antrag kann man bis spätestens drei Monaten nach dem Vorfall stellen. Im Gegen­satz zu einer Anzeige kann er bis zum Ende eines Straf­verfahrens zurück­genommen werden.

Lange Zeit war ein Online-Straf­antrag nicht zulässig, weil für Straf­anträge die schriftliche Antrag­stellung recht­liche Vorschrift war. Im Juli 2024 änderte sich das im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Durch eine Reform der Straf­prozess­ordnung (StPO) ist die Schriftform nicht mehr zwingend notwendig. Die Voraus­setzung wurde darauf reduziert, dass für das Stellen eines Straf­antrags lediglich die Identität und der Verfolgungs­wille der Person sicher fest­gestellt sein müssen (§ 158 Absatz 2).

Aktuell wird an der praktischen Umsetzung für die Onlinewache gearbeitet, berichtet Sebastian Klein, Business Analyst des Onlinewachen-Portals. „Die Möglich­keit soll ab Januar 2025 zur Verfügung stehen“, erzählt er. Um eine sichere Identifizierung zu gewähr­leisten, wird die Angabe der Personal­ausweis­nummer für den digitalen Straf­antrag zur Pflicht. Alternativ soll auch die BundID mit der digitalen Ausweisfunktion genutzt werden können. Die Anmeldung mit der BundID wird bei der Onlinewache bereits seit längerem angeboten, hat bisher aber nur einen kleinen praktischen Nutzen: Persönliche Daten werden im Antrags­formular auto­matisch ausgefüllt. Für den digitalen Straf­antrag soll die BundID nun eine größere Rolle spielen, sie bleibt aber weiterhin optional.

Hass im Netz anzeigen

Bei Hass­kommentaren oder anderen Straftaten, die im Internet passieren, ist es naheliegend, die Straf­anzeige auch gleich digital zu stellen. Die Onlinewachen einiger Bundes­länder bieten spezielle Formulare für die Anzeige von Hass­kommentaren an. Dabei handelt es sich um reguläre Straf­anzeigen. Die Unterscheidung dient dazu, spezi­fischer auf diese Situation zuge­schnittene Informationen zu erfragen. Ansonsten melden Sie Straftaten im Netz über das normale Anzeigenformular.

Was ist strafbar? Zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nach­rede und Volks­verhetzung. Das umfasst Dinge wie rassistische Äußerungen, Leug­nung von NS-Verbrechen, diskriminierende Äußerungen und Aufforderungen zu Gewalt gegen bestimmte Bevölkerungs­gruppen, oder Angriffe auf die Menschen­würde. Ob eine Aussage strafbar ist, kann vom Kontext und der Auslegung des Kommentars abhängen. Reine Unhöflich­keit ist schließ­lich nicht verboten.

Wie gehe ich vor? Sichern Sie mithilfe von Bild­schirmfotos Beweise. Machen Sie Aufnahmen von der Aussage, dem Nutzer­profil und der URL, idealer­weise in Kombination mit Datum und Uhrzeit. Wenn Sie vermuten, dass es sich um strafbare Aussagen handelt, wenden Sie sich an die Polizei. Anzeige erstatten können Sie auch über die Onlinewache. Zudem können Sie die Posts der jeweiligen Platt­form melden. Soziale Netz­werke sind dazu verpflichtet, Aussagen zu löschen, die nach­weislich strafbar sind.

Der Haken an der Sache. Bei Vorfällen wie Beleidigung, Verleumdung oder übler Nach­rede handelt es sich um sogenannte Antrags­delikte. Nur betroffene Personen können recht­lich dagegen vorgehen. Damit solche Aussagen strafrecht­lich verfolgt werden, reicht eine Anzeige nicht aus. Sie müssen zusätzlich einen Straf­antrag stellen. Es gilt eine Frist von drei Monaten nach dem Vorfall. Einen Straf­antrag kann man bisher nicht online stellen. Nur in Ausnahme­fällen ermittelt die Staats­anwalt­schaft auch ohne Straf­antrag, aber nur bei wenigen bestimmten Delikten und wenn es im öffent­lichen Interesse liegt.

Tipp: Mehr zum Thema Hass im Netz und wo Sie sich Hilfe suchen können, erfahren Sie in unserem Special zur Meinungsfreiheit im Internet.

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Kommentarliste

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  • BRYANCROWNS am 24.11.2022 um 21:44 Uhr

    Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 07.09.2017 um 11:26 Uhr
    Links

    @binDagegen
    Unser Archiv enthält derzeit rund 37.000 Artikel. Leider können wir nicht alle davon aktuell halten. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Specials (18.5.2016) haben alle Links funktioniert. Aber natürlich nehmen auch die Bundesländer regelmäßig Änderungen an ihrer "Webarchitektur" vor. In manchen Fällen führt das zu Fehlermeldungen ("toten Links"), in anderen Fällen werden dabei standardmäßig Weiterleitungen auf die Homepage eingerichtet - dann sind die Themen in der Tat "falsch verlinkt". Wir haben Ihre Mail zum Anlass genommen, nun alle 16 Links zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
    (aci)

  • binDagegen am 06.09.2017 um 19:54 Uhr
    leider für den Po

    Danke für den Artikel ...
    Allerdings sind von 11 Links auf die Onlinewacht gleich zwei nicht erreichbar, drei weitere Seiten sind falsch verlinkt - bei lediglich sechs Links landete man tatsächlich auf der Seite der Onlinewache.
    Im Übrigen ... ich habe in Sachsen-Anhalt (Magdeburg) vor vielen Monaten eine Online-Anzeige erstellt. Nach der autom. Bestätigungsmal und einer zweiten dass man an dem Fall arbeiten würde kam nie wieder was. Toll wie die Bürger einmal mehr verschaukelt werden !!!

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 18.05.2016 um 16:37 Uhr
    Links für alle 16 Bundesländer

    Da es auch in Bayern, Bremen, Rhein­land-Pfalz, Thüringen und dem Saar­land möglich ist, die Polizei via Internet zu kontaktieren, und da die Strafanzeige keiner besonderen Form bedarf - weil sie nur der Mitteilung eines Tatverdachts dient, eine bloße Anregung zur Strafverfolgung darstellt - haben wir nun auch für die genannten Länder die entsprechenden Links gesetzt.
    (aci)

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.04.2016 um 15:08 Uhr
    Links

    @alle
    Danke für Ihre Kommentare. Wir haben nun die Links ergänzt - für alle elf Bundesländer, die eine Internetwache haben.
    (aci)