Bei der Onlinewache handelt es sich um ein digitales Zusatzangebot. Wer lieber persönlich zur Polizeiwache gehen möchte, soll das auch weiterhin tun. Die Onlinewache bietet lediglich eine Alternative, die Nutzerinnen und Nutzern das Erstatten einer Anzeige erleichtern soll.
Kontaktlos. Vor allem während der Coronapandemie wurde die Onlinewache verstärkt genutzt, um Anzeigen einfach von Zuhause aus zu erstatten. Ein Nachteil der kontaktlosen Anzeige ist, dass der Beratungsaspekt im persönlichen Kontakt mit Polizeibeamten wegfällt – bei weniger komplexen Sachverhalten aber nicht unbedingt ein Problem.
Bearbeitung. Das strukturierte Format der Online-Anzeige per digitalem Formular vereinfacht die Bearbeitung vonseiten der Polizei. Vor allem im Vergleich zu anderen digitalen Lösungen wie Anzeigen per Email ist die Auswertung formal unkomplizierter.
Einfach zugänglich. Das Portal der Onlinewache wurde für eine möglichst barrierefreie Nutzung umgearbeitet. Außerdem fällt das Hindernis des Weges zur Polizeiwache weg.
Fremdsprachen. Zumindest in Berlin und Nordrhein-Westfalen sind die Onlinewachen der Polizeien aktuell schon auf Englisch verfügbar. Dabei handelt es sich aber um eigene Kontaktformulare. Das bundesweite Portal der Onlinewache gibt es bisher nur auf Deutsch. Mehr Sprachen sind in Arbeit.
Digital eingebunden. In allen Bundesländern, in denen die Anzeige direkt über das Portal der Onlinewache läuft, gibt es die Möglichkeit zur Anmeldung mit der BundID. Das ermöglicht eine sichere Identifizierung. Praktisch für Nutzerinnen und Nutzer: Daten wie Name und Adresse, die über die BundID bereits vorliegen, werden automatisch ausgefüllt.
Der Online-Strafantrag: Nur noch eine Frage der Zeit
Für die sogenannten Antragsdelikte braucht es einen Strafantrag, damit ein Vorfall strafrechtlich verfolgt wird. Dazu zählen zum Beispiel Beleidigung oder Hausfriedensbruch. Einen Strafantrag kann man bis spätestens drei Monaten nach dem Vorfall stellen. Im Gegensatz zu einer Anzeige kann er bis zum Ende eines Strafverfahrens zurückgenommen werden.
Lange Zeit war ein Online-Strafantrag nicht zulässig, weil für Strafanträge die schriftliche Antragstellung rechtliche Vorschrift war. Im Juli 2024 änderte sich das im Rahmen des Gesetzes zur weiteren Digitalisierung der Justiz. Durch eine Reform der Strafprozessordnung (StPO) ist die Schriftform nicht mehr zwingend notwendig. Die Voraussetzung wurde darauf reduziert, dass für das Stellen eines Strafantrags lediglich die Identität und der Verfolgungswille der Person sicher festgestellt sein müssen (§ 158 Absatz 2).
Aktuell wird an der praktischen Umsetzung für die Onlinewache gearbeitet, berichtet Sebastian Klein, Business Analyst des Onlinewachen-Portals. „Die Möglichkeit soll ab Januar 2025 zur Verfügung stehen“, erzählt er. Um eine sichere Identifizierung zu gewährleisten, wird die Angabe der Personalausweisnummer für den digitalen Strafantrag zur Pflicht. Alternativ soll auch die BundID mit der digitalen Ausweisfunktion genutzt werden können. Die Anmeldung mit der BundID wird bei der Onlinewache bereits seit längerem angeboten, hat bisher aber nur einen kleinen praktischen Nutzen: Persönliche Daten werden im Antragsformular automatisch ausgefüllt. Für den digitalen Strafantrag soll die BundID nun eine größere Rolle spielen, sie bleibt aber weiterhin optional.
Kommentarliste
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Spam
@binDagegen
Unser Archiv enthält derzeit rund 37.000 Artikel. Leider können wir nicht alle davon aktuell halten. Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieses Specials (18.5.2016) haben alle Links funktioniert. Aber natürlich nehmen auch die Bundesländer regelmäßig Änderungen an ihrer "Webarchitektur" vor. In manchen Fällen führt das zu Fehlermeldungen ("toten Links"), in anderen Fällen werden dabei standardmäßig Weiterleitungen auf die Homepage eingerichtet - dann sind die Themen in der Tat "falsch verlinkt". Wir haben Ihre Mail zum Anlass genommen, nun alle 16 Links zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.
(aci)
Danke für den Artikel ...
Allerdings sind von 11 Links auf die Onlinewacht gleich zwei nicht erreichbar, drei weitere Seiten sind falsch verlinkt - bei lediglich sechs Links landete man tatsächlich auf der Seite der Onlinewache.
Im Übrigen ... ich habe in Sachsen-Anhalt (Magdeburg) vor vielen Monaten eine Online-Anzeige erstellt. Nach der autom. Bestätigungsmal und einer zweiten dass man an dem Fall arbeiten würde kam nie wieder was. Toll wie die Bürger einmal mehr verschaukelt werden !!!
Da es auch in Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland möglich ist, die Polizei via Internet zu kontaktieren, und da die Strafanzeige keiner besonderen Form bedarf - weil sie nur der Mitteilung eines Tatverdachts dient, eine bloße Anregung zur Strafverfolgung darstellt - haben wir nun auch für die genannten Länder die entsprechenden Links gesetzt.
(aci)
@alle
Danke für Ihre Kommentare. Wir haben nun die Links ergänzt - für alle elf Bundesländer, die eine Internetwache haben.
(aci)